Widmer Céline · Nationalrat · 2025-06-04
Widmer Céline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-06-04
Wortprotokoll
Im Namen der SP-Fraktion bitte ich Sie, bei der Detailberatung alle Anträge, die das Kartellgesetz schwächen, abzulehnen, dies ganz besonders in Artikel 5 Absatz 1bis und Artikel 7 Absatz 3.
Artikel 5 schützt vor Absprachen zwischen Unternehmen, wenn zum Beispiel zwei Grossverteiler abmachen, ihre Preise nicht zu unterbieten, oder wenn Grosshändler durch Absprachen ihre Lieferanten unter Druck setzen. Solche Kartelle sind ein Problem und zum Nachteil für Konsumentinnen und Konsumenten, für andere nicht eingebundene Produzentinnen und Produzenten sowie für deren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Die Mehrheit der WAK-N möchte, dass zukünftig auch bei harten Wettbewerbsabreden grundsätzlich eine Prüfung von quantitativen Elementen erforderlich sein soll. Wir lehnen dies klar ab, denn es würde die Bildung besonders schädlicher Kartelle wieder erleichtern und missbräuchliches Verhalten marktmächtiger Akteure begünstigen. Damit könnten insbesondere international tätige Konzerne den Schweizer Markt auch wieder leichter abschotten, Parallelimporte behindern und überhöhte Preise zulasten der Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten und KMU durchsetzen.
Die Prüfung der Erheblichkeit von Abreden ist klassisches Juristen- und Juristinnenfutter. Es verlängert und verteuert unnötigerweise kartellrechtliche Verfahren. Vor allem aber bedeutet es eine gefährliche Relativierung des Absprache- und Kartellverbots. Dies mag im Interesse von grossen Konzernen und Anwaltskanzleien liegen, ist aber sicher nicht im[NB]Interesse von KMU und Konsumenten und Konsumentinnen.
Der Ständerat hat Artikel 5 Absatz 1bis erfreulicherweise gestrichen. Leider hat die Mehrheit der WAK-N die Bestimmung in einer leicht abgeänderten, aber immer noch schädlichen Form wieder aufgenommen. Wir folgen hier deshalb der Minderheit II (Bertschy) und damit dem Ständerat.
Zudem will die Mehrheit der WAK-N auch in Artikel 7 Absatz 3, wo die Regeln für marktbeherrschende und relativ marktmächtige Unternehmen festgehalten sind, eine analoge Regelung wie in Artikel 5 einführen. Die Konsequenz wäre hier noch schlimmer. Marktbeherrschende und marktmächtige Unternehmen könnten ihre Stellung viel leichter zulasten von KMU und Konsumenten und Konsumentinnen ausnutzen, insbesondere natürlich in Form von überhöhten Preisen.
Die Änderung - und da möchte ich Kollege Bregy widersprechen - würde grundlegend dem Gegenvorschlag zur Fair-Preis-Initiative widersprechen, für den sich die SP auch erfolgreich eingesetzt hat. Ein aktuelles Beispiel vom letzten Jahr zeigt das ganz deutlich: Die französische Verlagsgruppe Madrigal verweigerte der Westschweizer Buchhändlerin Payot den Direktimport französischsprachiger Bücher zu den in Frankreich üblichen Konditionen. Stattdessen verlangte Madrigal höhere Preise, was Payot zwang, Bücher über teurere Kanäle zu beziehen. Die Weko stellte fest, dass Madrigal seine relative Marktmacht missbrauchte, und verpflichtete Madrigal, den Direktimport zu fairen Preisen zu ermöglichen.
Dieser Entscheid basiert auf den neuen Bestimmungen zur relativen Marktmacht, die eben im Zuge der Fair-Preis-Initiative eingeführt wurden. Mit der Änderung der WAK würde diese Errungenschaft zunichtegemacht. Die vorgeschlagene Änderung würde die Weko schwächen, indem sie klare Verbote von Preis- und Gebietsabsprachen sowie den Missbrauch marktbeherrschender Stellung durch eine aufwendige Einzelfallprüfung ersetzen würde. Das ist im Falle von relativer Marktmacht - der Begriff zeigt die Problematik schon - ein fast aussichtsloses Unterfangen. Dies würde es Unternehmen, wie das Beispiel Madrigal zeigt, ermöglichen, ihr Verhalten zu rechtfertigen und zumindest Verfahren in die Länge zu ziehen und Verhaltensänderungen zu verzögern. Ich bitte Sie daher dringend, bei Artikel 7 der Minderheit III (Michaud Gigon) und damit auch dem Ständerat zu folgen.
Dann noch zu zwei kleineren Themen: Bei Artikel 5 Absatz 3 sind wir dagegen, dass Bruttopreisabsprachen wieder möglich sind. Das wollte der Ständerat einführen. Aber namhafte Wettbewerbsjuristen wie der Lausanner Professor Damiano Canapa warnen davor, die Ständeratsversion zu übernehmen. Diese würde zu einer gefährlichen Differenz zum EU-Wettbewerbsrecht führen, was die Schweiz in Schwierigkeiten bringen könnte. Der Antrag der Minderheit Michaud Gigon ist eine Abschwächung der Variante des Ständerates mittels einer in diesem Sinne sinnvollen Präzisierung. Nach den Ausführungen der Verwaltung in der Kommission ist jedoch klar: Auch diese Formulierung würde das Kartellgesetz schwächen. Wir würden dem Antrag der Mehrheit im Sinne eines Kompromisses zustimmen, falls Sie in Artikel 5 Absatz 1bis der Minderheit II (Bertschy) folgen.
In diesem Sinne bitte ich Sie, wie gesagt, darauf zu verzichten, das Wettbewerbsrecht zu schwächen, und unseren Empfehlungen zu folgen.