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Bürgin Yvonne · Nationalrat · 2025-06-05

Bürgin Yvonne · Nationalrat · Zürich · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-06-05

Wortprotokoll

Ich spreche für die Finanzkommission.

Der Bundesrat hat die Armeebotschaft 2025 am 26.[NB]Februar dieses Jahres verabschiedet. Der Nationalrat ist dieses Jahr Erstrat. Die Finanzkommission des Nationalrates hat die Vorlage am 6.[NB]März in der Subkommission und am 3.[NB]April und am 21.[NB]Mai in der Plenarkommission beraten.

Insgesamt umfasst die Armeebotschaft drei Bundesbeschlüsse: das Rüstungsprogramm 2025 mit Verpflichtungskrediten in der Höhe von rund 1,5 Milliarden Franken, die Ausserdienststellung der Kampfflugzeuge F-5 Tiger und das Immobilienprogramm VBS 2025 mit Verpflichtungskrediten in der Höhe von 185 Millionen Franken. Da der Bundesrat mit den Entwürfen 1 und 3 Verpflichtungskredite beantragt, sind Anträge der Finanzkommission auf der Fahne aufgeführt. Bei Entwurf 2 werden keine Finanzmittel beantragt, sondern dieser Entwurf führt zu tieferen Ausgaben von jährlich minus 44 Millionen Franken. Hier haben wir uns im Rahmen eines Mitberichtes nach Artikel 50 ParlG zuhanden der SiK geäussert.

Beim Rüstungsprogramm beantragt die Finanzkommission mit 17 zu 0 Stimmen bei 8 Enthaltungen, auf das Rüstungsprogramm 2025 einzutreten, und spricht sich für Verpflichtungskredite in der Höhe von rund 1,5 Milliarden Franken aus, gemäss Entwurf des Bundesrates. Die beantragten Ausgaben in der Armeebotschaft 2025 widerspiegeln den Wachstumspfad des Parlamentes, welcher vorsieht, die Armeeausgaben bis 2032 auf 1 Prozent des BIP zu erhöhen.

Die FK-N anerkennt die Dringlichkeit für Rüstungsinvestitionen aufgrund der geopolitischen Lage und der langen Beschaffungszeiten. In Hinblick auf die Beratungen zu Rechnung und Budget sind der FK-N regelmässig Informationen zur Verfügung zu stellen.

Eine Minderheit Wyss beantragt Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag, aufgrund der aktuellen Weltlage die Priorisierungen zu überprüfen. Zudem müssen die Lösungen zur Behebung der Probleme in der Armee zwingend vorgelegt werden. Des Weiteren muss eine Gegenfinanzierung, welche keinen Abbau bei anderen Themenbereichen bedeutet, vorgeschlagen werden.

Aus Sicht der Mehrheit ist die Frage der Gegenfinanzierung nicht im Rahmen dieser Vorlage zu klären, sondern anlässlich der Beratung des Voranschlags 2026, wenn die Räte ein schuldenbremsenkonformes Gesamtbudget zu verabschieden haben. Der Rückweisungsantrag wurde mit 17 zu 8 Stimmen abgelehnt; er wird anschliessend ausführlich von Frau Wyss begründet.

Die SiK-N hat die Armeebotschaft am 7.[NB]April 2025 vorberaten und beantragt einen zusätzlichen Verpflichtungskredit für Munition für die Systeme Bodluv im Umfang von 1 Milliarde Franken. Weil dieser Beschluss weitreichende finanzpolitische Konsequenzen hat, wurde die Auswirkung dieses Antrages auf das Rüstungsprogramm in der Finanzkommissionssitzung vom 21.[NB]Mai nochmals besprochen. Aus Sicht der SiK scheint zwar, wenn es Lieferengpässe gibt, eine frühzeitige Bewilligung von Verpflichtungskrediten für die Beschaffung von Vorteil. Aus finanzpolitischer Sicht würde es das VBS jedoch vor grosse Herausforderungen stellen. Wenn nämlich im Rahmen der Budgetgenehmigung im Dezember nicht ebenfalls um diese eine Milliarde Franken erhöht wird, dann nimmt der Planungsüberhang wieder übermässig zu. Diese Situation, Sie erinnern sich sicher, führte bereits im Frühjahr 2024 zu Diskussionen, was dann fälschlicherweise dazu geführt hat, dass von einem Finanzloch gesprochen wurde.

Ein Planungsüberhang bedeutet: Es werden mehr finanzielle Verpflichtungen für Rüstungskäufe eingegangen, als im Rahmen der künftigen Voranschläge bezahlt werden können. Das würde bedeuten, dass in den Folgejahren nur noch kleinere oder gar keine Rüstungsprogramme mehr beantragt werden könnten.

Die FK-N hält an ihrem ursprünglichen Antrag fest, das Rüstungsprogramm 2025 gemäss Entwurf des Bundesrates zu bewilligen, also keine zusätzliche Milliarde Franken für Munition zu beschliessen.

Beim Bundesbeschluss 2, bei der Ausserdienststellung der Kampfflugzeuge F-5 Tiger, gab es in der Finanzkommission wenig zu diskutieren. Bei einem Weiterbetrieb wäre mit jährlichen Betriebskosten von 44 Millionen Franken und absehbaren Investitionskosten von einer halben Milliarde Franken zu rechnen. Die Flugzeuge sind jedoch weder für den Schutz des Luftraumes noch für Trainingszwecke geeignet. Dieses Geld wird dringend für die Wiederherstellung der Verteidigungsfähigkeit benötigt. Die FK-N hat mit 18 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen zugestimmt.

Das Immobilienprogramm VBS 2025 wurde einstimmig zur Annahme empfohlen. [PAGE 848]

Im Namen der Finanzkommission bitte ich Sie, unseren Anträgen zu folgen.