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Müller Damian · Ständerat · 2025-06-05

Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2025-06-05

Wortprotokoll

Ich möchte nun nicht eine Detailberatung führen, aber weil die beiden Anträge Broulis und Mühlemann in der Kommission nicht vorlagen, erlaube ich mir doch eine Frage an den Bundesrat. Denn wenn ich das richtig verstehe, soll mit den beiden Anträgen das Problem gelöst werden, wonach Elektrizität, die in Zeiten negativer Strompreise, wenn also bereits zu viel Strom im System ist, eingespiesen wird, nicht vergütet werden soll. Das macht aus meiner Sicht Sinn, und das haben wir schon mehrmals auch in der Kommission besprochen. Denn wir wollen nicht Anreize haben, dass der Strom dann eingespiesen wird, wenn es bereits zu viel im System hat.

Aber wir sind jetzt bei Artikel 15 des Energiegesetzes und beraten ausschliesslich die Regelung für die Einspeisung aus Anlagen bis zu einer Leistung von 150 Kilowatt. Das heisst, nur die kleinen Anlagen wären betroffen, welche auf privaten Häusern oder eben auf Scheunen betrieben werden; wir wollten in den letzten Vorlagen ja absichtlich dieses Potenzial abholen. Wir würden also die kleinen Betreiber von Anlagen ganz dem Markt aussetzen, während die Betreiber der grossen Anlagen über die Systeme der gleitenden Marktprämie oder die Betriebskostenbeiträge weiterhin geschützt sind. Die professionellen Produzenten müssten sich also nicht anpassen, während das die kleinen Hausbesitzer oder diejenigen, die eben die Scheunendächer haben, tun müssen. Deshalb stellt sich für mich jetzt erstens die Frage, Herr Bundesrat, ob ich das so richtig interpretiere. Zweitens würde mich wundernehmen, wie die technische Umsetzung dieser beiden Anträge funktionieren würde. Denn Sie haben in den Kommissionen in der Vergangenheit gemeinsam mit der Verwaltung immer gesagt, dass es relativ kompliziert ist. Wenn wir jetzt etwas beschliessen, muss es dann aber auch funktional sein, und das ist für mich in diesem Fall nicht klar.