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Rieder Beat · Ständerat · 2025-06-05

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-06-05

Wortprotokoll

Es sind noch zwei Bestimmungen zu nennen, die im Gesetz neu sind und im ständerätlichen Entwurf stehen.

Es betrifft zum einen Artikel 15 Absatz 1ter, wo es um die Vergütung von Energie aus Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen geht. Hier wird als Vergütung immer der Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung festgelegt. Der Ständerat hat das Anliegen des Nationalrates aufgenommen.

Und es betrifft zum andern Artikel 75d auf Seite 15 der Fahne. Der Ständerat und Ihre Kommission haben selbstverständlich bemerkt, dass es Anlagen geben kann, welche durch diese Vergütungsänderungen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten könnten. Deshalb, Kollege Schmid hat es bereits ausgeführt, haben wir hier eine Übergangsbestimmung festgelegt, welche dem Bundesrat die Kompetenz gibt, für eine beschränkte Zeit ein Übergangsmodell für solche Anlagen festzulegen, damit diese nicht zwischen Stuhl und Bank fallen. Das ist nur eine Ergänzung zuhanden des Amtlichen Bulletins.

Jetzt komme ich zu der Bestimmung auf Seite 17 der Fahne, an welcher der Ständerat festhält. Hier geht es um die Rechtswege und die Möglichkeiten, Entscheide bezüglich der Gewährung von Wasserkraftkonzessionen bis zum Bundesgericht weiterzuziehen. Der Ständerat hält hier ohne Minderheit an seiner Fassung fest. Entscheide über die Gewährung von Wasserrechtskonzessionen für Anlagen nach Artikel 9a Absatz 3 in Verbindung mit Anhang 2 des Stromversorgungsgesetzes, sprich die sechzehn Kraftwerke vom runden Tisch, können demnach nur dann ans Bundesgericht weitergezogen werden, wenn sich Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung stellen. In allen anderen Fällen ist die Beschwerde unzulässig. Dies soll verhindern, dass wir bereits in diesem Verfahren Beschwerdemöglichkeiten eröffnen, welche sich über Jahre hinwegziehen können. Es gibt dazu keine Minderheit.