Z'graggen Heidi · Ständerat · 2025-06-05
Z'graggen Heidi · Ständerat · Uri · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-06-05
Wortprotokoll
Ich lege Ihnen jetzt nahtlos anschliessend an das Votum von Kollege Stark einen Kompromissvorschlag vor, der auf dem Antrag der Minderheit basiert und darauf abzielt, die Akzeptanz der Vorlage zu erhalten oder vor allem zu erhöhen.
Mein Einzelantrag folgt dem Grundsatz, dass die Ersatzmassnahmen direkt und nicht mit finanziellen Abgeltungen erbracht werden müssen. Sie müssen also zwingend umgesetzt werden. Bei den zusätzlichen Ausgleichsmassnahmen hingegen soll unter klar definierten Voraussetzungen - sie sind im Antrag formuliert - erstmals auch eine monetäre Abgeltung zulässig sein, mit strengen Vorgaben für deren Verwendung. Warum?
Die Ersatzmassnahmen sind das Fundament des Natur- und Heimatschutzgesetzes. Sie dienen dem verbindlichen Ausgleich konkreter ökologischer Schäden, und sie sind unverzichtbar, um den Verlust geschützter Arten- und Lebensräume tatsächlich zu kompensieren. Würde man nun Ersatzmassnahmen durch Geldzahlungen ersetzen, würde dies die Verantwortung auf die Kantone verlagern, die dadurch vor erheblichen Herausforderungen stünden. Sie müssten geeignete Flächen finden, die ökologische Wirkung sicherstellen und die Umsetzung fristgerecht gewährleisten. Wir [PAGE 445] haben bereits in der letzten Debatte darauf hingewiesen, dass Ersatzmassnahmen im Zusammenhang mit einem Projekt von den Unternehmen viel leichter umsetzbar sind, als wenn Kantone sie im Nachhinein selber umsetzen müssten. Im Übrigen würde, wenn man die Ersatzmassnahmen durch Geldzahlungen, durch monetäre Abgeltungen, ersetzen würde,[NB]das[NB]Verursacherprinzip[NB]geschwächt. Dies würde einen Rückschritt für die Natur- und Heimatschutzgesetzgebung bedeuten.
Wir wissen im Übrigen, dass bereits heute ein Vollzugsdefizit bei Umweltmassnahmen besteht, etwa bei der Revitalisierung von Gewässern oder der ökologischen Sanierung von weiteren Biotopen, auch bei Wasserkraftwerken. Also sind Ersatzmassnahmen nicht nur eine rechtliche Pflicht, sie sind auch ein Gewinn für Natur, für die Gesellschaft und vor allem für die Akzeptanz von Infrastrukturprojekten. Sie sind bekannt, sie sind bewährt. Deshalb dürfen Ersatzmassnahmen nicht durch finanzielle Abgeltungen ersetzt werden. Sie müssen zwingend und konkret umgesetzt werden.
Die zusätzlichen Ausgleichsmassnahmen hingegen gehen über den gesetzlichen und bekannten Ausgleich hinaus und schaffen einen ökologischen oder landschaftlichen Mehrwert. Auch dies ist wichtig und sehr begrüssenswert. Das sind proaktive Massnahmen, die die Umweltbilanz verbessern und die Akzeptanz grosser Infrastrukturprojekte, die ja hier vorliegen, fördern. Ich meine, es ist in diesem Bereich sachlich gerechtfertigt, unter klaren, strengen Voraussetzungen eine monetäre Abgeltung zuzulassen, um die Umsetzung der wichtigsten Projekte nicht zu verzögern oder gar zu blockieren. Durch diese Sicherheitsleistung wird sichergestellt, dass die Gelder dann auch zweckgebunden für den Natur- und Landschaftsschutz verwendet werden.
Zusammenfassend: Ersatzmassnahmen sind ohne Ausnahmen umzusetzen. Für die zusätzlichen Ausgleichsmassnahmen kann eine monetäre Abgeltung zugelassen werden, dies, wie ausgeführt, unter klaren Vorgaben. Damit stellen wir sicher, dass der Natur- und Landschaftsschutz gewahrt bleibt. Wir haben einen wunderbaren Kompromiss, den wir Ihnen hier vorlegen können, und die Projekte können zeitnah realisiert werden.
Ich bitte Sie, diesen Kompromissantrag zu unterstützen.