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Rieder Beat · Ständerat · 2025-06-05

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-06-05

Wortprotokoll

Die Anträge der Mehr- und der Minderheit finden Sie auf drei Seiten der Fahne. Sie müssen den Mehrheitsantrag auf Seite 24 anschauen und diesen mit dem Antrag der Minderheit auf Seite 23[NB]ff. vergleichen. Hier geht es um die Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen, die jeweils im Zuge der Erstellung von Projekten durch die Projektanten geleistet werden müssen. [PAGE 444]

Nach den im Vergleich zum Nationalrat doch sehr diversen Ansichten des Ständerates hat sich Ihre Kommission am 2.[NB]Mai 2025 die Mühe gemacht, die Vertreter der Kantone, der EnDK, der BPUK und der RKGK, einzuladen, um dem Plenum einen Lösungsvorschlag unterbreiten zu können, der dann in der Realität auch durch die Kantone vollzogen werden kann. Der Antrag der Mehrheit, den Sie auf Seite 24[NB]ff. finden, entspricht dem Vorschlag von EnDK, BPUK und RKGK. Der Antrag der Minderheit wird durch Herrn Kollege Stark vertreten.

Was möchte die Mehrheit? Die Mehrheit möchte die Planung und den Bau von Kraftwerken zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien nicht mehr von einer Einigung zwischen den Projektanten und den Umweltverbänden über Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen abhängig machen. Vielmehr soll der Konzessionär dem Kanton eine Sicherheitsleistung bezahlen können, sofern Ersatz- und/oder Ausgleichsmassnahmen aus glaubhaft gemachten sachlichen Gründen nicht mit der Projektgenehmigung konkret verfügt werden können. Sie finden diese Formulierung auf Seite 24 der Fahne.

Diese Sicherheitsleistung dient der Realisierung der Massnahme und beträgt mindestens das Eineinhalbfache der voraussichtlichen Kosten. Realisiert der Konzessionär diese Massnahme, wird der Betrag zurückerstattet. Hat er bis zur offiziellen Inbetriebnahme des Kraftwerks die Massnahme nicht realisiert, fällt der Betrag an den Kanton, der diesen zweckgebunden für andere Massnahmen verwendet. Die Höhe der Sicherheitsleistung wird durch den Bundesrat festgelegt. Durch diese Massnahme wird verhindert, dass beim Bau der Kraftwerkanlagen im Rahmen von Einsprachen und Beschwerden und im Rahmen von Planungsgenehmigungen Verzögerungen eintreten, weil nicht im gewünschten Zeitraum und nicht im gewünschten Ausmass Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen gefunden werden können. Es ist aber so, dass auch beim Mehrheitsantrag der Gesamtbetrag schliesslich für Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen geplant ist.

Die Kommission des Ständerates hat sich weiter über die sachlichen Gründe unterhalten, die eine solche Sicherheitsleistung rechtfertigen können. Sie finden diese auch auf der Fahne. Wie bereits gesagt, basiert der Mehrheitsantrag der Kommission auf dem eingebrachten Vorschlag der Kantone. Es ist nicht immer der Fall, dass sich die EnDK und die BPUK einig sind, und auch die RKGK hat immer unterschiedliche Interessen. In diesem Punkt haben sie sich aber gefunden. Ich bin der Meinung, dass der Mehrheitsantrag effektiv von den Kantonen im Sinne der Umwelt umgesetzt werden kann.