Wicki Franz · Ständerat · 2003-06-18
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-06-18
Wortprotokoll
Hier haben wir die Diskussion im Rahmen des Parlamentsgesetzes schon mehrmals geführt. Unsere Kommission hat diesen Antrag auf Einführung der elektronischen Abstimmungsanlage nun wiederum verworfen. Wir haben hier aber - das sehen Sie in Artikel 46 - das Anliegen der Minderheit Cornu etwas aufgefangen. Sie sehen, in Absatz 2 steht: "Die Stimmenzahlen und die Enthaltungen sind in jedem Fall zu ermitteln bei: a. Gesamtabstimmungen; b. Schlussabstimmungen; c. Abstimmungen, bei denen die Zustimmung der Mehrheit der Ratsmitglieder gemäss Artikel 159 Absatz 3 der Bundesverfassung erforderlich ist." Das war bis anhin nicht in allen Teilen so. Die Bürgerinnen und Bürger haben also dann doch die Möglichkeit, genau festzustellen, wie bei Gesamtabstimmungen, bei den wichtigen Abstimmungen und den Schlussabstimmungen gestimmt wurde.
Die Mehrheit Ihrer Kommission ist klar der Auffassung, dass wir bei diesem System - etwas verbessert - bleiben wollen.
Ich darf nochmals darauf aufmerksam machen: Wir klärten seinerzeit ab, was der Einbau einer elektronischen Anlage kosten würde. Es sind rund 700 000 Franken, wurde uns gemeldet. Dazu kommt, dass dieser Saal vor kurzem restauriert wurde. Damals wurde kein solches Anliegen eingebracht.
Ich bitte Sie aus den bekannten und schon mehrmals diskutierten Gründen, der Mehrheit zuzustimmen.