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Rösti Albert · Bundesrat · 2025-06-05

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2025-06-05

Wortprotokoll

Der Bundesrat bittet Sie, hier an seiner ursprünglichen Lösung festzuhalten und dem Antrag der Minderheit zuzustimmen. Verwaltungssanktionen sind bewusst ohne Schuldbegriff wie Fahrlässigkeit konzipiert worden. Nach unserer Auffassung passt deshalb die Einführung der Fahrlässigkeit hier nicht ins System. Die bisherige Konzeption hat sich bewährt. Sie ist an verschiedenen Orten in der Gesetzgebung vorhanden und berücksichtigt die Verantwortlichkeiten von Unternehmen umfassender.

Verwaltungssanktionen, das ist hier noch wichtig zu sagen, sind nicht strafrechtlicher Natur. Richtig ist deshalb, von einem Verfahren und nicht von einer Strafverfolgung zu sprechen, wie das auch die Minderheit tut. Der Grund, Herr Ständerat Jositsch, weshalb "von Amtes wegen oder auf Meldung der Nationalen Netzgesellschaft hin" explizit drinsteht, ist einfach, dass Swissgrid näher an diesen Daten und Verfahren dran ist. Wir sind auch der Meinung, das kann drinstehen, ist aber wahrscheinlich nicht zwingend. Die Begründung, weshalb es explizit im Text geschrieben ist, ist folgende: Wir gehen davon aus, dass Swissgrid in der Regel eher wissen wird als die Elcom, wenn Fehler passieren; sie wird das dann melden. Also kam dieser Passus in diesem Sinne hier hinein.

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