Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2000-03-16
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2000-03-16
Wortprotokoll
Wenn sich der Bundesrat bereit erklärt, die Empfehlung entgegenzunehmen, so natürlich nur in dem Sinn, wie der Autor es selbst geschrieben hat, nämlich um das Prinzip der Verhältnismässigkeit auf keinen Fall zu verletzen. Das ist in den Ziffern 1 und 2 der Empfehlung angesprochen. Es ergibt sich eigentlich aus unserer Antwort, dass wir mit Ziffer 3 der Empfehlung sicher nicht einverstanden sind.
Das ist eine Empfehlung und keine Motion. Bei einer Motion könnte man z. B. Ziffer 1 überweisen, Ziffer 2 ablehnen und Ziffer 3 nur als Postulat überweisen. Diese Empfehlung würden wir lediglich im Sinne unserer Erklärung entgegennehmen.
Ich möchte unterstreichen, dass es uns nur darum geht, dort, wo sich Engpässe technischer Art einstellen, nicht einfach auf stur zu schalten. Wir wagten nicht, selber zu sagen, wir würden das nie machen. Wir wollten vielmehr gewissermassen sagen, wenn uns Ihr Rat schon helfe, nicht den Anschein der Sturheit zu erwecken, wollten wir ihn gerne daran teilhaben lassen und die Empfehlung in diesem Sinn entgegennehmen.
Was ich auch klar sagen muss: Dort, wo der Wille fehlt, das Konzept einzuhalten - das ist zum Teil der Fall -, werden wir den Rechtsweg beschreiten. Wir beschreiten diesen bereits in zwei Fällen: Bezüglich des Kantons Nidwalden läuft ein Verfahren vor Bundesgericht, bezüglich des Kantons Tessin ebenfalls. Dort wird einfach Widerstand geleistet, und dort müssen wir das rechtlich durchziehen. Insofern ist diese Bereitschaft, das Prinzip der Verhältnismässigkeit, die ja sogar in der neuen Bundesverfassung als Staatsprinzip festgehalten ist, einzuhalten, kein Zeichen dafür, dass Tür und Tor geöffnet werden.
Ich danke all jenen Kantonen, die grosse Anstrengungen unternommen haben, damit das jetzt klappt. Das ist unter anderem bei den Kantonen, die Schwierigkeiten hatten - Bern, Jura und Basel-Landschaft -, jetzt auch möglich. Gewisse Schwierigkeiten gibt es bei den Kantonen Graubünden, Freiburg und Waadt; dort helfen wir bei Engpässen in einem vernünftigen Rahmen aus. Bei den anderen beschreiten wir den Rechtsweg.