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Wicki Franz · Ständerat · 2003-06-18

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-06-18

Wortprotokoll

Dieser Antrag lag der Kommission nicht vor. In der Kommission haben wir aber beraten, was eigentlich die Aufgabe der Subkommissionen sein soll. Die Einsetzung von Subkommissionen soll mit einer klaren Auftragserteilung und einer definierten Berichterstattungsfrist verbunden sein. Das haben wir in Artikel 11 Absatz 2 so aufgenommen. Wir haben auch festgestellt, dass man bisher zum Teil etwas allzu locker mit Subkommissionen umgegangen ist, d. h. Subkommissionen eingesetzt hat. Dies betrifft aber in erster Linie den Nationalrat und weniger den Ständerat.

Nun zum Antrag des Büros: Jede Kommission kann mit Zustimmung des Büros Subkommissionen einsetzen - also nur mit Zustimmung des Büros, so lege ich das aus. Dies bringt Probleme mit Artikel 45 des Parlamentsgesetzes. Artikel 45 des Parlamentsgesetzes sieht unter dem Titel "Allgemeine Rechte" nämlich ausdrücklich vor, dass die Kommissionen Subkommissionen einsetzen können. Dieser Artikel sagt auch weiter, dass die Kommissionen zur Erfüllung ihrer Aufgaben Parlamentarische Initiativen, Vorstösse und Anträge einreichen können. Daraus folgt doch, dazu auch die nötigen Sitzungen abzuhalten. Ich frage mich, ob nun das [PAGE 646] Ratsreglement als Verordnung über das Gesetz hinweggehen und die Kompetenz eben praktisch dann dem Büro geben kann. Ich könnte allenfalls durchaus einverstanden sein - damit die Koordination und die Kontrolle des Büros stattfinden -, wenn man sagen würde: Jede Kommission kann in Absprache mit dem Büro aus ihrer Mitte Subkommissionen einsetzen. Dann ist das nicht eigentlich eine Bedingung. Das wäre für mich eine Möglichkeit. Sonst muss ich aus grundsätzlichen Überlegungen, nicht namens der Kommission, opponieren.

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