Pfister Martin · Bundesrat · 2025-06-05
Pfister Martin · Bundesrat · Zug · 2025-06-05
Wortprotokoll
Die Motion fordert den Bundesrat auf, die Massnahmen zum Schutz von Diasporagemeinschaften zu verstärken, die in der Schweiz leben und von ausländischen Beeinflussungsaktivitäten bedroht sind; wir haben es eben gehört.
Grundsätzlich teilt der Bundesrat das Anliegen der Motion. Gewisse Staaten versuchen, Diasporagemeinschaften in der Schweiz zum Beispiel mit Überwachung, Einschüchterung und Desinformation zu beeinflussen. Diese Repression über Landesgrenzen hinweg verstösst zum Teil gravierend gegen die schweizerische Rechtsordnung und die regelbasierte internationale Ordnung. Zudem kann sie die Ausübung von Grundrechten einschränken. Es ist daher notwendig, ihr entschieden entgegenzutreten.
Dies tut der Bundesrat mit verschiedenen Folgearbeiten und Massnahmen. Er hat diese Massnahmen im Zusammenhang mit zwei Postulatsberichten zur Situation von tibetischen und uigurischen Personen in der Schweiz und zu Beeinflussungsaktivitäten und Desinformation beschlossen. Diese Massnahmen entsprechen dem Kernanliegen der Motion. So plant der Bundesrat, transnationale Repressionen in Menschenrechtsdialogen mit den betroffenen Staaten zu thematisieren. Weiter soll dem Sicherheitsverbund Schweiz ein Mandat erteilt werden, Massnahmen zur nationalen Koordination, Prävention und Sensibilisierung zu prüfen und umzusetzen. Es soll auch geprüft werden, ob es zusätzliche Massnahmen braucht, zum Beispiel Schutz- und Unterstützungsmassnahmen sowie eine Institutionalisierung des Dialogs mit Diasporagruppen. In diese Arbeiten werden die Kantone und betroffenen Partnerorganisationen einbezogen. Zur Bekämpfung von Beeinflussungsaktivitäten wie Desinformation hat der Bundesrat weiter beschlossen, die Analyse und Lagebeurteilung sowie den Austausch innerhalb der Bundesverwaltung zu stärken und zu institutionalisieren. Darüber hinaus werden die Themen Beeinflussungsaktivitäten und transnationale Repression in der sicherheitspolitischen Strategie, die derzeit erarbeitet wird, als Teil der hybriden Kriegs- und Konfliktführung behandelt.
Wie Sie sehen, sind verschiedene Arbeiten aufgegleist, die dem Anliegen der Motion nachkommen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass diese zuerst umgesetzt und auf ihre Wirksamkeit geprüft werden sollen.
Der Bundesrat beantragt daher die Ablehnung der Motion.