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AB 357512

Theiler Heinz · Nationalrat · Schwyz · FDP-Liberale Fraktion · 2025-06-05

Wortprotokoll

Die Alimentierung der Armee und des Zivilschutzes muss gemäss der Sicherheitspolitischen Kommission dringend gesichert werden. Deshalb soll der Bundesrat beauftragt werden, die Sicherheitsdienstpflicht schnellstmöglich einzuführen. Eine Minderheit lehnt diesen Antrag ab.

Vor über drei Jahren hiess der Bundesrat den zweiten Alimentierungsbericht gut, der vier Varianten einer langfristigen Weiterentwicklung des Dienstpflichtsystems aufzeigte. Zwei Varianten wurden bis Ende 2024 weiter vertieft, nämlich die Sicherheitsdienstpflicht und die bedarfsorientierte Dienstpflicht. Der Bericht zu diesen beiden Varianten wurde Ende Dezember vorgelegt und im Januar 2025 im Bundesrat beraten. Der Bundesrat entschied jedoch, noch weitere Abklärungen in Auftrag zu geben, obwohl alle notwendigen Entscheidungsgrundlagen auf dem Tisch lagen. Der Bundesrat begründet seinen Entscheid damit, dass Kosten und Aufwand für Bund und Kantone entstehen würden und diese im Rahmen des Projekts "Entflechtung 27 - Aufgabenteilung Bund-Kantone" mit den Kantonen geprüft werden sollten. Aus Sicht der Kommission und aufgrund von Rückmeldungen aus den Kantonen ist aber die Dringlichkeit für eine Entscheidung gegeben und die Variante Sicherheitsdienstpflicht der Variante bedarfsorientierte Dienstpflicht vorzuziehen. Die Kommission verlangt deshalb mit dieser Motion die rasche Umsetzung der Sicherheitsdienstpflicht.

Der Zivilschutz ist bereits heute unteralimentiert, er muss mit 57[NB]000 eingeteilten Personen auskommen, 2030 werden es noch 49[NB]000 sein. Wir brauchen aber 72[NB]000 Personen, um die nötigen Leistungen erbringen zu können. Auch die Armee wird Ende dieses Jahrzehnts den erfolgreichen Effektivbestand nicht mehr erreichen, insbesondere aufgrund der zu hohen Abgänge in den Zivildienst. Wenn nicht endlich entschieden wird, laufen die Armee und der Bevölkerungsschutz Gefahr, sich für die sicherheitspolitischen Herausforderungen nicht rechtzeitig neu aufstellen zu können. Zurzeit verlieren wir pro Jahr 6800 Personen an den Zivildienst, ein[NB]Teil[NB]davon[NB]hat[NB]sogar die Rekrutenschule absolviert. Das sind Personen, die also diensttauglich sind, sich vor, aber auch nach der RS gegen die Armee und für den Zivildienst entscheiden.

Die Abwanderung in den Zivildienst ist aus Sicht der Kommission inzwischen viel zu einfach geregelt und trägt die Handschrift einer Zeit, in der wir noch von der Friedensdividende abschöpften. Wie wir alle lernen mussten, hat sich inzwischen die Sicherheitslage in Europa dramatisch verändert, was auch Auswirkungen auf den Bestand der Armee bzw. deren Alimentierung hat. Um die Verteidigungsfähigkeit der Armee zu stärken, braucht es mehr Armeeangehörige. Gesunde, wehrfähige Männer und Frauen werden dringend gebraucht, damit die Armee ihren verfassungsmässigen Auftrag, nämlich Land und Bevölkerung zu schützen, auch erfüllen kann. Unsere Aufgabe, also die Aufgabe der Politik, ist es, die Verfassungsvorgaben zu erfüllen und die Zeichen der Zeit rechtzeitig zu erkennen. Wie Sie sehen, sind die Probleme seit Jahren klar, die Lösungsvarianten wurden abgeklärt, und die Vorschläge liegen auf dem Tisch. Einer Mehrheit der Kommission ist es schleierhaft, weshalb der Bundesrat trotz der Dringlichkeit des Geschäfts im Januar keinen Entscheid gefällt hat. Aus diesem Grund hat sich die Sicherheitspolitische Kommission dazu entschieden, den Bundesrat zu beauftragen, unverzüglich die Sicherheitsdienstpflicht einzuführen.

Was genau ist die Sicherheitsdienstpflicht? Zivildienst und Zivilschutz werden neu im Katastrophenschutz zusammengeführt. Jeder Schweizerbürger wird verpflichtet, Dienst in der Armee oder im Katastrophenschutz zu leisten. Damit sollen die Abgänge in den Zivildienst zurückgehen, was den [PAGE 871] Armeebeständen zugutekommt. Im Bereich des heutigen Zivilschutzes sind deutlich mehr Diensttage zu leisten. Schweizerbürgerinnen können in beiden Organisationen freiwillig Dienst leisten. Die Armee bleibt ein Einsatzmittel des Bundes und der Katastrophenschutz ein Einsatzmittel der Kantone. Damit die Armee ihre erforderlichen Bestände weiterhin sichern kann, besteht für die Dienstpflichtigen keine Wahlfreiheit zwischen der Armee und dem Katastrophenschutz. Wer militärdienstpflichtig ist, den Militärdienst jedoch nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann, hat weiterhin die Möglichkeit, auf Gesuch hin einen zivilen Ersatzdienst zu leisten. Dieser erfolgt aber nicht mehr in einer separaten Zivildienstorganisation, sondern im Katastrophenschutz.

Auch bezüglich Dienstgerechtigkeit schneidet die Sicherheitsdienstpflicht gut ab, weil alle Tauglichen Dienst leisten und in der Armee und im Zivilschutz gleich viele Diensttage geleistet werden. Zudem steht auch die Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr (RK MZF) grossmehrheitlich hinter dieser Variante.

Eine Minderheit der Kommission erachtet das vom Bundesrat vorgeschlagene Vorgehen als sinnvoll. Zudem hätte sie es vorgezogen, im Rahmen der Beratung der Service-citoyen-Initiative allfällige Anpassungen am Dienstpflichtmodell vertiefter zu prüfen. Sie erachtet den Entscheid der Kommissionsmehrheit als überstürzt, die aktuelle Lösung mit dem Tatbeweis habe sich bewährt. Zudem unterstreicht die Minderheit, dass die Gewissensfreiheit ein Grundrecht sei.

Mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung hat sich die Mehrheit der Kommission für die Einreichung einer Kommissionsmotion ausgesprochen, in welcher der Bundesrat beauftragt wird, die Sicherheitsdienstpflicht so schnell wie möglich einzuführen.