Michel Matthias · Ständerat · 2025-06-05
Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2025-06-05
Wortprotokoll
Namens der Kommissionsminderheit beantrage ich Ihnen, mit Artikel 37a Absatz 1bis eine Formulierung ins Gesetz aufzunehmen, die ein zeitlich differenziertes Moratorium vorsieht: bis 2030 gemäss Antrag der Kommissionsmehrheit, aber nur für mit herkömmlicher Gentechnik veränderte Pflanzen, und bis 2027 für Organismen, die mit neuen Züchtungsmethoden gezüchtet wurden und bei denen kein fremdes Erbgut eingebaut wurde.
Ich begründe das wie folgt: Wir haben nun seit rund zwanzig Jahren das Gentech-Moratorium, eigentlich ein Technologieverbot, das per se nicht erwünscht ist. Technologieverbote verhindern Innovationen und Fortschritte, die wir gerade im Bereich der Züchtung brauchen. Es wird zuweilen gesagt, es gäbe aus diesen Züchtungen noch gar keine marktreifen Produkte. Ja, kein Wunder, wenn sie seit zwanzig Jahren und nun für weitere fünf Jahre mit einem Moratorium belegt sind. Die neuen Züchtungsverfahren, es muss wieder einmal gesagt werden, können der landwirtschaftlichen Produktion helfen, mit robusten, pilzfesten Pflanzen den Absenkpfad für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, den wir alle wollen und beschlossen haben, schneller und besser zu erfüllen und damit auch die Umweltbelastung zu reduzieren. Für jedes Jahr, in dem die neuen Technologien früher zugelassen werden, kann der Einsatz von Hunderten von Tonnen unbeliebter Mittel vermieden werden. Gerade wegen dieser positiven Auswirkung auf die Umwelt müssen wir aufhören, den Veränderungsprozess per se zu verbieten.
Vielmehr müssen wir das Produkt von solchen Züchtungen risikobasiert regulieren. Das Besondere an den neuen Züchtungstechnologien ist, dass sie ein identisches Ergebnis hervorbringen, wie es auch in der Natur vorkommt oder vorkommen kann. Das heisst, wir müssen nicht viele Jahrzehnte auf einen glücklichen Zufall der Natur hoffen, sondern wir können gezielt nützliche Resistenzen, beispielsweise gegen Hitze und Trockenheit, in die Pflanzen einbauen, immer mit eigenem Genmaterial.
Auch lohnt es sich, den aktuellen Gesetzestext anzuschauen. Dieser besagt bereits, dass die neuen Züchtungsmethoden nicht wirklich davon erfasst sind. In Artikel 5 Absatz 2 des Gentechnikgesetzes steht: "Gentechnisch veränderte Organismen sind Organismen, deren genetisches Material so verändert worden ist, wie dies unter natürlichen Bedingungen durch Kreuzen oder natürliche Rekombination nicht vorkommt." Verboten ist also nur das, was in der Natur nicht vorkommt. Aber, wie erwähnt, mit den neuen Züchtungstechnologien erhält man ein Resultat, das in der Natur auch vorkommt. Es gibt jedoch Gerichte, vor allem der Europäische Gerichtshof, der bei einer analogen EU-Regelung sagt,[NB]das[NB]sei[NB]doch[NB]im klassischen Sinn gentechnisch und verboten. Wir wollen keinen Rechtsstreit, wir wollen Klarheit und Verlässlichkeit, aber nicht erst im Jahre 2030.
Ich glaube, diese Unterscheidung sollten wir heute auch zeitlich machen, und ich begrüsse es, dass der Bundesrat die Vernehmlassungsvorlage jetzt mit einem Spezialgesetz bringt. Das ist wirklich wichtig. Aber ich glaube, die Unterscheidung können und sollen wir nun auch auf dieser Zeitschiene machen - also frühere Zulassung von Organismen aus neuen Züchtungstechnologien. Damit sagen wir auch kommunikativ, dass es sich um etwas anderes handelt. Wir müssen auch die Bevölkerung, die immer wieder angesprochen wird, auf diesen Pfad mitnehmen und nicht immer alles gleich behandeln; das ist politpsychologisch ganz wichtig. Wir bezeugen mit dieser schnelleren Frist auch als Parlament, dass wir vorwärtsmachen müssen. Das könnte oder sollte eigentlich dem Bundesrat entgegenkommen. Wenn wir jetzt vorwärtsmachen, wird diese Frist auch uns selber binden. Das ist Ausdruck eines politischen Willens, der auch in diesen Erlass gehört.
Klammerbemerkung: Wenn es dann noch eine Verlängerung braucht, ist es kein Problem, noch um ein Jahr zu verlängern, wenn wir das Gesetz beraten. Das haben wir auch schon gemacht, das ist kein Hokuspokus.
Wir können doch nicht immer von der Wissenschaft und der Wirtschaft einschliesslich der Landwirtschaft verlangen, dass sie innovativ sind und zukunftsfähige Produkte entwickeln, die gegen Klimaveränderungen und Schädlinge resistenter sind, wenn wir selbst die Rahmenbedingungen nicht schneller, zügiger und zukunftsfähiger gestalten. Genau das käme beim Antrag der Minderheit zum Ausdruck.
Damit es klar ist, wenn Sie den Text lesen: Die Voraussetzungen bleiben streng. Neben der Voraussetzung, dass kein fremdes, transgenes Material eingefügt werden darf, muss das Produkt gemäss unserem Antrag einen nachweislichen Mehrwert für Landwirtschaft, Umwelt und Konsumenten gegenüber herkömmlich gezüchteten Pflanzen aufweisen. Diese Voraussetzungen müssen auch erfüllt sein. Das ist nicht ganz einfach.
Zuletzt noch das, was ich am Anfang betont habe: Es wurde in der Debatte gesagt, wir würden auf marktreife Produkte warten, beispielsweise bei Kartoffeln. Es gibt schon seit mehr als zehn Jahren, glaube ich, Kartoffeln, die gegen Kraut- und Knollenfäule resistent sind, diese wurden in der Protected Site, also bei Agroscope, getestet. Aber es geht nicht weiter, denn sie werden nicht zugelassen. Ja, kein Wunder, gibt es kein marktreifes Produkt, denn die dürfen nicht auf den Markt kommen. Ich glaube, diese Kritik fällt auf die Kritiker und Kritikerinnen zurück.
Abschliessend: Mit der Zustimmung zum Minderheitsantrag können Sie jetzt diesen politischen Willen bezeugen, dass wir nun endlich - endlich! - im Bereich der Züchtung Innovation zulassen, dies zugunsten der Umwelt, zugunsten der Nahrungsmittelsicherheit.
Ich danke Ihnen für die Zustimmung.