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preparatory:AB 357525

Baume-Schneider Elisabeth · Bundesrat · Jura · 2025-06-10

Wortprotokoll

Die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) sind ein rechtsverbindliches Instrument, das in seiner aktuellen Fassung seit 2007 für die Schweiz und die 195 anderen Vertragsstaaten gilt. Dieses Instrument enthält internationale Verpflichtungen, welche die Schweiz bereits seit 2007 umsetzt. Die IGV sehen auch die Möglichkeit für die Weltgesundheitsorganisation vor, Empfehlungen an ihre Mitgliedstaaten auszusprechen - auch zu Massnahmen zur Bekämpfung von Pandemien. Diese Empfehlungen sind jedoch nicht rechtsverbindlich. Die Schweiz wird im Pandemiefall jederzeit souverän über ihre eigene Gesundheitspolitik und eigenen Massnahmen entscheiden können. Die IGV garantieren in Artikel 3 Absatz 4 ausdrücklich das souveräne Recht der Staaten, Gesetze zu erlassen, um ihre Gesundheitspolitik umzusetzen. Des Weiteren hat der Bundesrat dargelegt, dass die Schweiz bereits heute über die nötigen Kapazitäten verfügt, um die 2024 von der Weltgesundheitsversammlung verabschiedeten Anpassungen der IGV in der Schweiz umzusetzen. Es sind keine Gesetzesänderungen notwendig. Aus den Anpassungen gehen auch keine zusätzlichen finanziellen Verpflichtungen für die Vertragsstaaten hervor.

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