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Baume-Schneider Elisabeth · Bundesrat · 2025-06-10

Baume-Schneider Elisabeth · Bundesrat · Jura · 2025-06-10

Wortprotokoll

Bei der Festlegung von Höchstgehalten in Lebensmitteln werden neben Gesundheitsrisiken unter anderem auch wirtschaftliche und umweltrelevante Gesichtspunkte berücksichtigt. Aus gesundheitlicher Sicht wären tiefere Höchstwerte wünschenswert. Ziel ist es, die Aufnahme von PFAS über Lebensmittel generell zu minimieren und stark belastete Produkte aus der Lebensmittelkette auszuschliessen. Die Höchstgehalte in der Schweiz sind mit der EU harmonisiert. Damit wird der reibungslose Handel im Interesse der Wirtschaft gesichert, und die Konsumentinnen und Konsumenten werden genauso gut geschützt wie in unseren Nachbarländern. Höchstgehalte für Lebensmittel tierischer Herkunft wurden deshalb festgelegt, weil Tiere PFAS über die Nahrung aufnehmen und anreichern. Für weitere Lebensmittel werden - sowohl in der EU als auch hierzulande - ebenfalls Höchstgehalte folgen, sobald die Auswertung der verfügbaren Daten der PFAS-Gehalte in diesen Produkten abgeschlossen ist.

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