Baume-Schneider Elisabeth · Bundesrat · 2025-06-10
Baume-Schneider Elisabeth · Bundesrat · Jura · 2025-06-10
Wortprotokoll
Seit Langem entspricht die aktuelle Regelung zur Kostenübernahme der künstlichen Ernährung nicht den rechtlichen Vorgaben. Die Arbeiten zur Überführung der Leistungen der künstlichen Ernährung sind seit Jahren im Gange. Der vergütungsfähige Teil dieser Leistungen soll zukünftig über die Tarife der anerkannten Leistungserbringer, die Mittel- und Gegenständeliste sowie die Spezialitätenliste abgerechnet werden. Die Transportkosten stellen grundsätzlich keine Pflichtleistung dar. Es liegen keine systemkonformen Alternativen vor. Die Neuregelung bedarf einer Anpassung der Organisationsform der Homecare-Anbieter, welche aber die Leistungen in Zukunft weiterhin erbringen können.
Dem Bundesrat ist bewusst, dass der Systemwechsel mit Aufwand verbunden ist. Entsprechend wurde im Juni 2024 das Inkrafttreten der Änderungen mit einer längeren Übergangsfrist von 18 Monaten verknüpft. Das Bundesamt für Gesundheit steht im stetigen und engen Austausch mit den Akteuren, um sie bei der geplanten Umsetzung zu unterstützen. Aktuell prüft das Eidgenössische Departement des Innern, ob der Inkraftsetzungstermin verschoben werden soll, damit für die Anpassung der Organisationsform der Homecare-Anbieter mehr Zeit zur Verfügung steht. Eine Kommunikation dazu erfolgt in den nächsten Wochen.