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Frick Bruno · Ständerat · 2003-06-18

Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-06-18

Wortprotokoll

Wir führen jetzt selber eine Kommissionssitzung durch und hätten das Ganze vielleicht in einer vorberatenden Subkommission bereinigen können, nachdem unser Antrag vorgelegen hat. Es hätte nicht einmal etwas gekostet.

Was bewirkt der Antrag?

1. Der Antrag hat finanzielle Auswirkungen. Wo Subkommissionen mit dem Büro nicht abgesprochen sind, dort entfällt allenfalls die finanzielle Entschädigung. Das ist die Wirkung. Dass sie auch ohne Genehmigung des Büros arbeiten könnten, das liegt auf der Hand, aber finanziell wäre dann die Grundlage für die Entschädigung nicht gegeben.

2. Wenn Sie Absatz 1 durch "in Absprache mit dem Büro" sprachlich ändern möchten, dann ist es dasselbe wie "mit Zustimmung des Büros". Eine Absprache bedingt die Zustimmung beider Seiten, sonst ist es keine Absprache, sonst ist es nur ein Anhören.

Nachzutragen ist grundsätzlich, dass die Subkommissionen der Kontrollkommissionen, der Geschäftsprüfungs- und der Finanzkommission, die jedes Jahr einen Sitzungsplan festlegen, der nötigerweise grosszügig ist, in keiner Weise beschränkt sind. Sie brauchen keine Genehmigung im Einzelfall. Dort genügt der Sitzungsplan am Anfang des Jahres mit dem eingegebenen Zeitbudget.

Aus diesem Grund glauben wir, es sei für das Einhalten des Budgets richtig, diesen Zusatz einzuführen. Es hat auch indirekt eine Auswirkung auf den Nationalrat. Im Nationalrat geht es um dieselbe Frage; dort soll der Zusatz auch eingefügt werden. Sie wissen: Im Nationalrat ist es teilweise fast grassierend, wie Subkommissionen eingesetzt werden. Wir möchten unsererseits gegengleich handeln, und die bisherige grosszügige Praxis soll beibehalten werden. Aber unsere knappen Budgets verlangen, dass wir miteinander darüber sprechen und uns eben absprechen, wie Sie sagen, Herr Kollege Wicki.