Lexipedia

preparatory:AB 357556

Baume-Schneider Elisabeth · Bundesrat · Jura · 2025-06-10

Wortprotokoll

Der Bundesrat führte vom 13.[NB]November 2024 bis zum 27.[NB]Februar 2025 eine Vernehmlassung zu den Anpassungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) durch, um dem grossen öffentlichen Interesse an diesem Thema Rechnung zu tragen. Parallel dazu wurden auch die zuständigen parlamentarischen Kommissionen konsultiert. Der Ergebnisbericht wird dem Bundesrat im Juni 2025 zusammen mit der Information über die Konsultation der parlamentarischen Kommissionen vorgelegt, sodass er die Entscheidung über die weiteren Schritte unter Einhaltung der geltenden Fristen treffen kann.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) kann schon heute, wie sie dies in Zusammenhang mit den Ebola-, Zika- und Mpox-Epidemien sowie der Covid-19-Pandemie getan hat, Empfehlungen an ihre Mitgliedstaaten aussprechen, auch für Massnahmen zur Bekämpfung einer Epidemie oder Pandemie. Diese sind für die Mitgliedstaaten jedoch nicht rechtsverbindlich. Eine Impfpflicht oder andere verbindliche Massnahmen betreffend Impfungen sind in den IGV kein Thema. Grundrechte wie die körperliche Unversehrtheit und die Meinungsäusserungsfreiheit sind jederzeit geschützt. Die Schweiz wird auch in Zukunft souverän über ihre eigene Gesundheitspolitik und Massnahmen im Pandemiefall entscheiden. Diese Souveränität ist in Artikel 3 Absatz 4 IGV explizit festgehalten.

preparatory:AB 357556 | Lexipedia | Lexipedia