Flach Beat · Nationalrat · 2025-06-10
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2025-06-10
Wortprotokoll
Ich erlaube mir, für die Minderheit und gleich auch für die Fraktion zu sprechen.
Wir sind im Bereich des Stalkings und der Strafbarmachung des Stalkings und jetzt in der letzten Runde. Ich kann Ihnen vier materielle Gründe und einen formalen Grund aufzählen, weshalb Sie hier meiner Minderheit und damit dem Bundesrat und dem Ständerat folgen sollten.
Wir haben das Stalking generell als Antragsdelikt gestaltet, dies vor allem deshalb, weil es auch ein Opferschutzgesetz sein soll, das eben nicht automatisch jede Handlung, die unter Umständen als Stalking eingeordnet werden kann, zu einem Offizialdelikt macht und damit dem Täter oder dem Angeklagten entsprechende Möglichkeiten eröffnet, das Opfer quasi noch extra zu drangsalieren, weil es halt entsprechende Verfahrensrechte gibt, beispielsweise bei Stellungnahmen oder auch bei den Befragungen. Und das Verfahren kann durchaus lange dauern und auch verschleppt werden. Aus diesen Gründen ist die konzeptionelle Zuordnung dieses neuen Straftatbestandes, der jetzt quasi noch einmal ausformuliert wird, als Antragsdelikt völlig richtig.
Die Mehrheit Ihrer Kommission möchte jedoch Paarbeziehungen schützen - das heisst Verheiratete, im Konkubinat oder in einer eingetragenen Partnerschaft lebende Menschen -, indem Stalking in diesen Fällen, während der Partnerschaft und bis zu einem Jahr nach der Trennung oder Scheidung, als Offizialdelikt ausgestaltet wird. Das ist äusserst schwierig. Zunächst einmal bedeutet das Offizialdelikt, wie wir es kennen, dass eine Behörde, wenn sie Kenntnis von einer Tat hat, eine Anzeige machen muss. Die Strafverfolgungsbehörden müssen aufgrund ihrer Beurteilung entscheiden, ob sie dann tatsächlich ein Verfahren eröffnen wollen. Der Straftatbestand des Stalkings beinhaltet ausserordentlich viele, sehr subjektive Rechtsbegriffe, die überhaupt zu verorten für einen Aussenstehenden äusserst schwierig ist, weil sie sich subjektiv auf das Opfer ausrichten.
Nicht jedes Opfer ist auf die gleiche Art und Weise von der erheblichen Störung seiner Lebensfreiheiten betroffen. In solchen Fällen wird es für einen Polizisten, eine Polizistin entsprechend schwer, zu entscheiden, ob es sich tatsächlich um Stalking handelt und ein Verfahren eröffnet werden muss. Und genau in solchen Phasen des Lebens ist es eben auch wichtig, dass das Opfer die Möglichkeit hat, selbst zu entscheiden, ob es eine Anzeige machen und dieses Strafverfahren in Gang setzen will. Wie gesagt, eine Anzeige beinhaltet die ganzen Verfahrensschritte, und Opfer und Täter müssen sich dann wieder gegenüberstehen, teilweise vielleicht noch viel länger, als das sonst eigentlich der Fall wäre. Genau in dieser Zeit ist es darum besonders wichtig, dass Stalking ein Antragsdelikt bleibt und es das Opfer selbst in der Hand hat, ob es tatsächlich eine Anzeige machen will. Wie gesagt, kommt noch hinzu, dass das abstrakte Gefährdungsdelikt des Stalkings ausserordentlich viele Elemente enthält, die auf das Opfer als betroffenes Element Bezug nehmen. Entsprechend muss man abklären und abschätzen können, ob hier tatsächlich eine Beeinträchtigung besteht oder nicht, und das kann der Polizist an der Haustür eben nicht machen. Darum ist die Chance sehr gross, dass dann entgegen dem Opferwillen ein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung geltend gemacht wird, die dem Opfer überhaupt nicht dient, sondern im Gegenteil das Opfer noch einmal zusätzlich belastet und entsprechend auch die ganze Geschichte nochmals in die Länge zieht.
Damit bin ich beim letzten Punkt. Ich bitte Sie auch im Namen der Effizienz, hier der Minderheit zuzustimmen. Der Ständerat war in dieser Frage einstimmig. Wir haben jetzt die Möglichkeit, den Sack quasi zuzumachen, das Stalking im Strafgesetzbuch zu verankern und das auch relativ schnell in Kraft zu setzen, statt dass wir jetzt noch einmal eine, ich sage mal, nutzlose Extrarunde drehen, die am Ende vor allen Dingen eines nicht bringt, nämlich rasche Rechtssicherheit für die Opfer.
Ich bitte Sie, der Minderheit zu folgen.