Stähelin Philipp · Ständerat · 2000-03-16
Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-03-16
Wortprotokoll
Selbstverständlich habe ich durchaus Verständnis für die Begründung der Empfehlung Maissen: Die Verhältnismässigkeit rechtlicher Verfahren ist eingehend zu überprüfen, bevor Abfallverbänden auf die Finger geklopft wird, wenn sie im laufenden Jahr noch brennbare Abfälle ablagern. Tatsächlich können ja demokratische Prozesse lange dauern; viele haben unter dieser Erscheinung schon leiden müssen. Hocherfreulich ist es auch - das möchte ich vorweg sagen -, dass wir uns jetzt doch im ganzen Lande dem Ende der freien Deponierung brennbarer Abfälle nähern. So weit also, so gut.
Aber auch diese Medaille hat natürlich zwei Seiten. Wie Kollege Maissen selber schreibt, wurde das Ablagerungsverbot für brennbare Abfälle ab 1. Januar 2000 schon am 1. April 1996 in Kraft gesetzt. Das Ziel der gesamtschweizerischen Realisierung des Verbrennungsgebotes war sogar schon weit früher bekannt. Andernorts wurden deshalb auch schon vor Inkrafttreten dieser Bestimmungen tatsächlich entsprechende Lösungen vorbereitet. Heute gibt es Kantone - auch der Thurgau zählt dazu -, welche nicht nur seit langem auf die Deponierung brennbarer Abfälle verzichtet haben, sondern bereits die zweite Generation von Kehrichtverbrennungsanlagen betreiben. Die Qualität der Abluft bei den Anlagen erster Generation hielt mit der technischen Entwicklung nicht stand. Deshalb wurden diese Anlagen mit sehr hohem finanziellem Aufwand abgelöst; sie entsprechen heute allerneuestem Stand.
Dieser allerneueste Stand schlägt sich allerdings auch in den Kosten nieder. Die Planung der neuen Generation von Kehrichtverbrennungsanlagen beruhte nicht nur in unserem Kanton auf Angaben der Bundesverwaltung. Diese wiederum ging vor einigen Jahren noch von weit höheren Kehrichtmengen in unserem Lande aus, als heute anfallen. Die Folge davon sind eine Anzahl nicht ausgelasteter Kehrichtverbrennungsanlagen mit modernster Luftreinhaltung und Bahnanschluss, die auch ausserkantonale Abfälle durchaus übernehmen könnten, ja eigentlich sollten. Jahr für Jahr werden so Defizite produziert, während andernorts nach wie vor zu billigsten Preisen deponiert werden kann.
Dass diese Deponien im Übrigen doch nicht so unbedenklich sind, sei am Rande bemerkt. Es entstehen trotz aller Technik neue "Altlasten", die in einigen Jahren wohl mit viel Geld wieder "saniert" werden müssen. Dies ist heute die Situation. Einerseits werden weiterhin Deponien betrieben, andererseits produzieren nicht ausgelastete Kehrichtverbrennungsanlagen zu hohe Kosten.
Der Bundesrat ist bereit, die Empfehlung entgegenzunehmen und die Verhältnismässigkeit seiner rechtlichen Verfahren in diesen Angelegenheiten eingehend zu überprüfen - ja, gut. Ich bitte den Bundesrat aber, bei dieser Überprüfung nicht nur die eine Seite im Auge zu behalten. Wenn weiterhin zu tiefen Kosten - es geht eben auch um Geld - deponiert werden darf, dann haben Betreiber unausgelasteter Anlagen auch Anspruch auf eine Abgeltung ihrer Mehrkosten durch den Bund, die durch den - im Nachhinein gesehen - geradezu übereilten Vollzug des Umweltschutzes entstehen.
Wenn einer Seite entgegengekommen wird, soll die andere nicht darunter leiden müssen. Nur als Hinweis dazu: Die neue Verbrennungsanlage des Kantons Thurgau hat 257 Millionen Franken gekostet. Der Bund hat bisher lediglich 175 Millionen Franken als beitragsberechtigt anerkannt. Für sehr hohe Beträge fallen also bereits entsprechende Kosten für Zinsen und Abschreibungen an, mit welchen andernorts nicht gerechnet werden muss.
Ich bitte den Bundesrat, hier mit der gleichen Elle zu messen.