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Jans Beat · Bundesrat · 2025-06-10

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2025-06-10

Wortprotokoll

Geschätzte Frau Nationalrätin Steinemann, das Postulat 24.3290 fordert einen regelmässig erscheinenden Bericht des Staatssekretariats für Migration (SEM) mit Angaben, warum Personen in der Schweiz einen Asylantrag stellen, welche Gründe sie vorbringen und weshalb sie Asyl erhalten. Weshalb Menschen in der Schweiz Asyl erhalten, können Sie bereits heute im Asylgesetz (AsylG) nachlesen. Gemäss Artikel 3 Absatz 1 AsylG sind Flüchtlinge " Personen, die in ihrem Heimatstaat oder im Land, in dem sie zuletzt wohnten, wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Anschauungen ernsthaften Nachteilen ausgesetzt sind oder begründete Furcht haben, solchen Nachteilen ausgesetzt zu werden". Weitere Gründe, um Asyl zu erhalten, gibt es nicht.

In der Praxis kommen bei einer Asylgewährung oft inhaltliche Überschneidungen zwischen verschiedenen Verfolgungsgründen vor. Das SEM schaut jeden Fall einzeln an. Eine automatisierte statistische Auswertung der jeweils ausschlaggebenden Asylgründe wäre daher nicht möglich. Die vom Postulat verlangten Angaben müssten stattdessen aufwendig manuell erfasst werden. Nötig wären dafür entweder mehr personelle Ressourcen beim SEM und beim Bundesverwaltungsgericht, oder es käme zu einer Verzögerung bei der Bearbeitung der Asylgesuche. Angesichts der Finanzlage des Bundes wäre wohl eher Zweites der Fall. Das Asylsystem würde dadurch zusätzlich belastet. Der Abbau der Pendenzen würde weiter verlangsamt. Gerade für die Kantone und Gemeinden wäre das eine schlechte Nachricht. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass das SEM sich weiterhin auf den Pendenzenabbau konzentrieren soll und die bestehende Asylstatistik sowie die regelmässig veröffentlichten Berichte zum Asylwesen bereits ausreichende Transparenz bieten.

Der Bundesrat beantragt Ihnen die Ablehnung des Postulates.