Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · 2025-06-10
Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-06-10
Wortprotokoll
Anders als der Bundesrat empfehle ich Ihnen, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen. Zu Ihrer Erinnerung: Es geht um illegale Besitznahme, ungerechtfertigte Häuserbesetzungen und darum, für die rechtmässigen Eigentümerinnen und Eigentümer Rechte zu schaffen, die diesen Namen auch verdienen, nämlich Rechte.
Es bleibt noch eine Differenz in Artikel 260a ZPO. Ihre Kommission ist dem Ständerat mit 16 zu 8 Stimmen gefolgt, dies im Gegensatz zur Minderheit Dandrès. Herr Dandrès hat ausgeführt, er möchte nicht, dass man eine vorzeitige Vollstreckbarkeit anordnen kann. Genau das ist aber das zentrale Anliegen dieser Vorlage: dass man Ungerechtfertigkeiten rasch beseitigen kann.
Das Problem in Artikel 260a Absatz 4 ist die Formulierung. Darauf möchte ich kurz eingehen. Es heisst: "Auf Antrag kann das Gericht die vorzeitige Vollstreckbarkeit der Verfügung und nötigenfalls sichernde Massnahmen oder die Leistung einer Sicherheit anordnen." Sie haben von Herrn Bundesrat Jans gehört, was damit gemeint ist. Damit gemeint ist, dass das Gericht auf der einen Seite die vorzeitige Vollstreckbarkeit anordnen kann und auf der anderen Seite sichernde Massnahmen oder die Leistung einer Sicherheit verlangen kann. Wenn Sie diesen Text, so wie ihn die Kommission verabschiedet hat, lesen, dann erhalten Sie von Juristen verschiedene Meinungen. Wir haben uns zu dieser Frage über Pfingsten mit dem Bundesamt für Justiz und mit den Parlamentsdiensten intensiv ausgetauscht. Der Wille des Ständerates, der Wille unserer Kommission war klar, aber er kommt in dieser Formulierung nicht zu hundert Prozent zum Ausdruck. Die Redaktionskommission wird deshalb nach einer Formulierung suchen, die den Willen klarmacht, dass man einerseits vorzeitig vollstrecken kann und andererseits nötigenfalls sichernde Massnahmen oder die Leistung einer Sicherheit anordnen kann. Das zur Erklärung und zuhanden der Materialien.
Die Minderheit Dandrès, ich habe es bereits gesagt, möchte, dass man auf diese vorzeitige Vollstreckbarkeit generell verzichtet. Wie bereits erwähnt, würde damit der zentrale Inhalt dieses Gesetzes wegfallen.
Wir haben in den Beratungen oftmals gehört, diese Vorlage sei ein Ausdruck von Misstrauen gegen die kantonalen Behörden, die bei ungerechtfertigter Besitznahme nichts machen würden. Ja, das ist ein Ausdruck von Misstrauen; wir mussten in unseren Debatten feststellen, dass oftmals gerade diese Fragen nicht geprüft worden sind und dass man nichts machen will.
In diesem Sinne bitte ich Sie, dieser mit dem Ständerat bereinigten Version zuzustimmen und damit einen klaren Schritt zum Schutz des Eigentums zu machen und ungerechtfertigte Besitznahmen durch eine vorzeitige Vollstreckung rasch zu beenden.