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Hofmann Hans · Ständerat · 2003-06-18

Hofmann Hans · Ständerat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-06-18

Wortprotokoll

Ich möchte mich zunächst bei der Kommission für diesen klaren Antrag bedanken. Ich möchte mich auch dafür bedanken, dass ich Gelegenheit bekommen habe, meine Beweggründe - mit praktischen Beispielen untermauert - vor der Kommission darzulegen.

Wie der Kommissionspräsident erklärt hat, geht es heute lediglich darum zu entscheiden, ob der Parlamentarischen Initiative Folge gegeben werden soll oder nicht. Es ist also nicht der Zeitpunkt, eine vertiefte materielle Diskussion über das Umweltrecht zu führen. Wir haben trotzdem alle Post von den vereinigten beschwerdeberechtigten Umweltschutzorganisationen erhalten. Man könnte fast glauben, es gehe um ihre Existenz, was sicher nicht zutrifft. Im zugestellten Dossier wird ausführlich zu einzelnen Punkten meines Vorstosses Stellung genommen. Ich verzichte darauf, die von den Umweltschutzverbänden vorgebrachten Argumente hier einzeln zu widerlegen. Diese sicher notwendige materielle Auseinandersetzung sollte meines Erachtens im Schosse der vorberatenden Kommission gründlich und vertieft erfolgen können.

Seit Jahren wird von allen Seiten insbesondere bei den Baubewilligungsverfahren eine Deregulierung gefordert. Seit Jahren wird auch das Verbandsbeschwerderecht angezweifelt, und es ist ständiger Kritik ausgesetzt. Die Umweltschutzorganisationen fordern uns nun auf, der Parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Wenn das, was sie uns geschrieben haben, alles zutreffend wäre, dann sollten sie ja geradezu ein Interesse daran haben, dass diese Fragen vom Parlament einmal gründlich geprüft werden, damit dann nachher Ruhe herrscht.

Ich bin mich gewohnt, Entscheide zu akzeptieren und diese auch mitzutragen, wenn ich anderer Meinung war. Wenn ich mit diesem für mich wichtigen Anliegen, nachdem es im ersten Anlauf im Nationalrat ganz knapp gescheitert ist, einen zweiten Versuch unternehme, so tue ich dies vor allem deshalb, weil auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme auf meine damalige Motion klar anerkannt hat, dass Handlungsbedarf besteht. Er war ja bereit, den Vorstoss in der Form des Postulates entgegenzunehmen. Zudem wurde ich seither von Ratskolleginnen und -kollegen, aber auch von kantonalen Baudirektoren und von privaten Investoren, immer wieder angefragt, ob ich denn jetzt nichts mehr unternehmen wolle. Und letztlich ist es mir aus eigener Erfahrung ein Anliegen, dass dieses Problem, das sowohl beim Bund wie auch in den Kantonen immer wieder aufs politische Parkett kommt, einmal in einer parlamentarischen Kommission der Bundesversammlung vertieft geprüft wird, damit sich allenfalls aufdrängende Gesetzesänderungen an die Hand genommen werden können. Ich kann hier auf die schriftliche Begründung meiner Parlamentarischen Initiative verweisen sowie auf das Votum, das ich am 4. Dezember 2000 bei der Behandlung meiner Motion 00.3476 hier im Rat gehalten habe.

Zusammengefasst möchte ich mit den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen Folgendes erreichen:

1. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) soll nur dann durchgeführt werden müssen, wenn Vorschriften zum Schutz der Umwelt verletzt werden können, und nicht schon, wenn Anliegen des Umweltschutzes berührt werden, wie es heute heisst. Sie können bauen, was Sie wollen, es werden immer Anliegen des Umweltschutzes irgendwie berührt. Die [PAGE 668] heutige Formulierung im Gesetz ist meines Erachtens unklar, zu wenig greifbar formuliert und öffnet unnötigen Untersuchungen Tür und Tor.

2. Eine UVP soll sich auf das zwingend Notwendige beschränken müssen. Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, die aber leider ins Gesetz geschrieben werden muss, weil die Praxis ein anderes Bild zeigt. Es werden immer wieder Berichte verlangt oder erstellt über Bereiche, die durch das Vorhaben überhaupt nicht tangiert werden.

3. Die Bewilligungsbehörde soll, obwohl ein Projekt von der UVP-Pflicht erfasst wird, aufgrund eines summarischen Berichtes direkt über ein Bauvorhaben entscheiden können, wenn im konkreten Fall keine erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind. Auch das ist lediglich, aber aus guten Gründen, ein Anheben auf Gesetzesstufe, damit es endlich auch so gehandhabt wird.

4. Eine Untersuchung über Massnahmen, welche eine weitere, über das gesetzliche Mass hinausgehende Verminderung der Umweltbelastung herbeiführen könnten, soll entfallen können. Dies wird heute durch das Umweltschutzgesetz explizit ermöglicht, was nicht nur Amtsstellen, sondern auch Ingenieurbüros dazu verleitet, zu weit gehende Berichte und Untersuchungen zu verlangen oder zu erstellen, was oft die Sache unnötigerweise verzögert und hohe Kosten verursacht.

5. Über die Notwendigkeit eines öffentlichen Bauvorhabens sollen nicht mehr die Gerichte zu entscheiden haben, wie dies heute möglich ist. Nach meinem Rechtsempfinden ist es nicht Aufgabe der Gerichte, zu entscheiden, ob zum Beispiel eine Nationalstrasse nötig ist. Die Begründung einer Gemeinschaftsaufgabe, also die Frage der Notwendigkeit, muss auf der politischen Ebene von Exekutive, Parlament und allenfalls vom Souverän abschliessend entschieden werden können. Je mehr wir über solche politischen Fragen die Rechtsprechung entscheiden lassen, je weniger sind wir ein Rechtsstaat, sondern werden wir zum Richterstaat.

6. Das Verbandsbeschwerderecht soll in dem Sinne ein wenig eingeschränkt werden, dass sich Beschwerden im Bereich des Umweltschutzgesetzes auf Vorbringen zu beschränken haben, die sich auf das Gesetz und die ausführenden Verordnungen stützen. Auch im Natur- und Heimatschutzbereich sollte das Beschwerderecht der Umweltschutzorganisationen der Verfolgung ihrer eigenen Ziele dienen. Wenn dieses Recht schon mit den von den Organisationen wahrzunehmenden wichtigen Interessen begründet wird, dann sollte es auch dort seine Grenzen finden, wo es über diese wichtigen Interessen hinausgeht.

7. Eine Beschwerde soll den Baubeginn und den Baufortgang nicht hindern, wenn der Ausgang des Verfahrens die Bauausführung nachweislich nicht beeinflusst und wenn auch der Umwelt durch den Bau kein nicht wieder gutzumachender Schaden zugefügt würde. Das ist ein wichtiges Anliegen und eigentlich ein Kernpunkt meines Vorstosses, denn damit kann Missbrauch effektiv verhindert werden. Ich könnte hier aus eigener Erfahrung eine ganze Reihe von treffenden Beispielen anführen.

Das sind die Ziele, die ich mit meiner Parlamentarischen Initiative erreichen möchte. Selbstverständlich handelt es sich bei meinem Vorstoss um einen, wenn auch ausformulierten, Entwurf. Die vorberatende Kommission - der Präsident hat es gesagt - ist daran nicht gebunden: Sie kann andere Wege finden oder auch weitere Fragen in diesem Zusammenhang prüfen.

Das Geschäft ist der Kommission für Rechtsfragen zugeteilt worden. Es sind jedoch nicht nur die Verfahren betroffen, sondern diese Fragen berühren natürlich auch das Umweltrecht materiell. Von daher hätte es auch der UREK zugewiesen werden können. Wenn Sie der Initiative Folge geben, möchte ich die Kommission für Rechtsfragen deshalb bitten, die UREK in diesen Fragen zu begrüssen und zu allfälligen Anhörungen einzuladen.

Abschliessend möchte ich Folgendes ganz klar betonen:

1. Ich finde die UVP ein gutes und wertvolles Instrument. Aber sie muss sich auf das Wesentliche und Notwendige konzentrieren und darf nicht zu unnötigen Verzögerungen und zu unverhältnismässigen Kosten führen, was heute zu oft noch der Fall ist.

2. Ich befürworte das Verbandsbeschwerderecht. Ich möchte aber, dass es massvoll und verhältnismässig angewendet wird und dass Missbräuche, wie sie heute leider vorkommen können, verhindert werden.

Ich bitte Sie, meiner Parlamentarischen Initiative Folge zu geben, damit Massnahmen zur Deregulierung einmal wirklich durch das Parlament geprüft werden können.