Regazzi Fabio · Ständerat · 2025-06-10
Regazzi Fabio · Ständerat · Tessin · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-06-10
Wortprotokoll
Mit der Vorlage zur Anpassung des Bundesgesetzes über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen, die wir heute als Erstrat beraten, machen wir einen weiteren wichtigen Schritt in der internationalen Steuertransparenz. Die Schweiz übernimmt damit Verantwortung, nicht nur gegenüber der OECD, sondern auch gegenüber ihren Partnerstaaten und mit Blick auf die eigene Glaubwürdigkeit als Finanzplatz. Die multilateralen Vereinbarungen, die wir heute beraten, betreffen zwei zentrale Elemente: einerseits die Aktualisierung des bestehenden AIA-Standards zu Finanzkonten, andererseits die Einführung eines neuen Rahmens für den Informationsaustausch über Kryptowerte. Beide Entwicklungen sind Teil der globalen Bemühungen, Steuerflucht zu bekämpfen und die Integrität der Finanzsysteme zu stärken.
Gerade im Bereich der Kryptowerte ist die Dynamik enorm. Diese Vermögenswerte sind längst nicht mehr ein Nischenthema, sie sind Realität im Alltag von Anlegerinnen und Anlegern. Wenn wir hier keine Transparenz schaffen, riskieren wir, dass die Schweiz als Schlupfloch wahrgenommen wird. Das würde nicht nur unserem Ruf schaden, sondern auch unsere Standortattraktivität langfristig gefährden. Die Vorlage ist deshalb nicht nur eine technische Anpassung, sondern ein strategisches Signal: Die Schweiz steht zu ihren internationalen Verpflichtungen und gestaltet die Regeln aktiv mit. Das wird auch von der Finanzbranche selbst begrüsst, die auf klare und verlässliche Rahmenbedingungen angewiesen ist.
Natürlich gibt es wie bei jeder bedeutenden Reform auch kritische Punkte.
Certaines dispositions, en particulier la pénalisation envisagée en cas de violation par négligence des obligations de déclaration, soulèvent des questions. La commission a pris ces préoccupations au sérieux et a chargé l'administration de fournir des précisions supplémentaires, tant sur l'application concrète de ces normes pénales que sur l'état d'avancement de leur mise en oeuvre dans les autres pays. Nous reviendrons de toute façon sur ces points controversés, ultérieurement, lors de la discussion par article. C'est pourquoi il est important d'avancer avec prudence. La Suisse doit rester un partenaire fiable et engagé dans la coopération fiscale internationale, mais elle doit aussi veiller à ce que les règles soient applicables, proportionnées et claires.
Die Mehrheit der WAK-S beantragt Ihnen, auf das Geschäft einzutreten; der entsprechende Antrag wurde mit 9 zu 4 Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen. Damit setzt sie ein Zeichen für die Fortführung einer Politik der Transparenz und der internationalen Zusammenarbeit im Interesse unseres Landes, seiner Glaubwürdigkeit und seiner wirtschaftlichen Zukunft.
Die Minderheit Salzmann beantragt hingegen, nicht auf die beiden Vorlagen einzutreten. Sie warnt davor, dass sich die Schweiz einmal mehr als Musterschülerin präsentiere, mit dem Risiko, internationale Standards schneller und strenger als andere Staaten umzusetzen. Die Minderheit stellt die Bedeutung von Transparenz nicht grundsätzlich infrage. Sie fordert jedoch, dass die Schweiz ihre Interessen selbstbewusst vertritt und nicht vorschnell internationale Vorgaben übernimmt, ohne zu prüfen, wie andere Staaten diese umsetzen. Der Minderheitssprecher wird dies näher ausführen.
In der Gesamtabstimmung entschied die Kommission mit 11 zu 2 Stimmen, die beiden Entwürfe anzunehmen.
Bevor ich zum Schluss komme, noch eine letzte Bemerkung: Ich weise darauf hin, dass sich die Kommission zudem mit 11 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen für die vorläufige Anwendung der völkerrechtlichen Grundlagen ausgesprochen hat, damit beide Regelwerke gemäss dem international vereinbarten Zeitplan per 1.[NB]Januar 2026 in Kraft treten können. Die vorläufige Anwendung ist notwendig, da die Einführung des Standards auf internationaler Ebene per 1.[NB]Januar 2026 erforderlich ist, insbesondere auch im Zusammenhang mit der EU, wo die Meldepflicht für Kryptowerte per 1.[NB]Januar 2026 eingeführt wird. Ohne vorläufige Anwendung könnte die Schweiz die völkerrechtlichen Verpflichtungen erst später, im Verlauf des Januars 2026, in Kraft setzen. Das würde dazu führen, dass die Banken aus systemischen und Infrastrukturgründen den angepassten Standard erst per 1.[NB]Januar 2027 einführen könnten.
Ich verweise in diesem Zusammenhang auf Artikel 152 Absatz 3bis des Parlamentsgesetzes, der vorsieht, dass die zuständigen Kommissionen zur Frage der vorläufigen Anwendung konsultiert werden müssen. Wenn sich beide Kommissionen gegen die vorläufige Anwendung aussprechen, muss der Bundesrat auf die vorläufige Anwendung verzichten. Die Kommission hat den Bundesrat über ihren Beschluss zugunsten der vorläufigen Anwendung schriftlich informiert.
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie im Namen der Mehrheit der WAK-S, auf die Vorlage einzutreten.