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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2025-06-10

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2025-06-10

Wortprotokoll

Sie haben es gehört: Das Bundespersonalgesetz soll revidiert werden. Es werden Ihnen Änderungen in vier Themenfeldern vorgeschlagen. Ich gehe kurz darauf ein.

Zuerst zur beruflichen Vorsorge: Im Themenfeld berufliche Vorsorge schlägt der Bundesrat eine Anpassung der vorsorgepolitischen Steuerung der dezentralen Verwaltungseinheiten vor. Er will in Zukunft ausschliesslich Bestimmungen genehmigen, welche die Finanzierung betreffen. Dazu gehören beispielsweise die Höhe der Beiträge oder der Beginn der Versicherungspflicht. Die Genehmigung von Bestimmungen über die Leistungen obliegt künftig der Kassenkommission Publica als oberstem Organ der Vorsorgeeinrichtung. Die Steuerung der Vorsorge der zentralen Bundesverwaltung soll nach demselben Prinzip ausgestaltet werden. Damit kann der vermeintliche Normenkonflikt zwischen dem Bundespersonalgesetz und dem Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge gelöst und das Verfahren bei Reglementsänderungen vereinfacht werden. Bezüglich Invalidität und Tod soll zudem die Möglichkeit geschaffen werden, vom Beitragsprimat abzuweichen. Verschiedene grosse Pensionskassen in der Schweiz wenden heute in diesem Vorsorgebereich das Leistungsprimat an.

Dann zum Datenschutz: Eine weitere Änderung betrifft den Datenschutz. Sie wissen, dass das neue Datenschutzgesetz am 1.[NB]September 2023 in Kraft getreten ist. Dabei wurde der Begriff "Persönlichkeitsprofil" abgeschafft, und es wurde der neue Begriff "Profiling" bzw. "Profiling mit hohem Risiko" eingeführt. Das Bundespersonalrecht muss an diese neue [PAGE 487] Begrifflichkeit angepasst werden. Diese Anpassung ist wichtig. Die Arbeitgeber nach dem Bundespersonalgesetz können ansonsten zum Beispiel weder Assessments durchführen noch spezialisiertes Personal mithilfe der sozialen Medien suchen. Mit der Anpassung dürfen aber nicht mehr oder andere Daten bearbeitet oder gar gesammelt werden.

Dann zur Digitalisierung: Hier sieht der Bundesrat vor, auf die Schriftlichkeit als Gültigkeitsvoraussetzung für den Abschluss von Arbeitsverträgen zu verzichten. So können Arbeitsverträge auch mit sicheren, fortgeschrittenen elektronischen Unterschriften oder mit elektronischen Vorgängen abgeschlossen werden.

Schliesslich wurden noch weitere Punkte, die in der Praxis zu Unsicherheiten geführt haben, angepasst, und es wurden auch gewisse Flexibilisierungen eingeführt.

Auf die verschiedenen Minderheiten respektive Mehrheiten werde ich in der Detailberatung eingehen.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten.