Jans Beat · Bundesrat · 2025-06-10
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2025-06-10
Wortprotokoll
Die vorliegende Motion verlangt eine systematische Anwendung der medizinischen Altersbestimmung, wenn Zweifel an der behaupteten Minderjährigkeit von Asylsuchenden bestehen. Bereits heute ist es so: Bei Zweifeln an der Minderjährigkeit von Asylsuchenden werden Altersgutachten durchgeführt. Diese Möglichkeit ist sogar ausdrücklich im Asylgesetz vorgesehen.
Wenn die asylsuchende Person die behauptete Minderjährigkeit nicht mit einem gültigen Identitätsausweis belegen kann, führt das SEM zunächst eine besondere Anhörung durch. Dabei werden alle Informationen gesammelt, die für die Beurteilung der Minderjährigkeit benötigt werden. Es geht um eine Gesamtbeurteilung sämtlicher Elemente, die für oder gegen die Glaubhaftigkeit der behaupteten Minderjährigkeit sprechen. Lassen sich bei dieser Anhörung nicht alle Zweifel an der Minderjährigkeit ausräumen, also nur, wenn es notwendig ist, ordnet das SEM in der Regel ein medizinisches Gutachten an.
Ein medizinisches Altersgutachten ist aber bei Weitem nicht in jedem Fall notwendig. Es ist möglich, dass das SEM die asylsuchende Person bereits nach Durchführung der erwähnten Befragung als volljährig ansieht. Auf die Durchführung einer medizinischen Altersbestimmung kann in diesem Fall verzichtet werden. Dasselbe gilt für den Fall, in dem es nach der Anhörung keine Zweifel an der Minderjährigkeit mehr gibt. Auch hier braucht es nicht noch zusätzlich ein medizinisches Altersgutachten. Bestehen hingegen nach der Anhörung immer noch Zweifel an der Minderjährigkeit, wird bereits heute konsequent ein medizinisches Altersgutachten angeordnet.
Da das Anliegen der Motion in diesem Sinne bereits erfüllt ist, beantragt Ihnen der Bundesrat, die Motion abzulehnen.