Schwander Pirmin · Ständerat · 2025-06-10
Schwander Pirmin · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-06-10
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen namens der Minderheit, dem Bundesrat zu folgen. Warum?
De facto ist die Entschädigung bei ungerechtfertigten Kündigungen im geltenden Recht praktisch gleich hoch wie bei missbräuchlichen Kündigungen. Die Kommissionssprecherin ist darauf in der Ausgangsdiskussion bereits eingegangen. Es stellt sich die Frage, was der Gesetzgeber damals meinte. Man kann fragen: Wo liegt für die Betroffenen der Unterschied zwischen "missbräuchlich" und "ungerechtfertigt"? Wenn man von "missbräuchlich" spricht, geht es um die Frage der Rechtmässigkeit. Ist die Rechtmässigkeit gegeben oder nicht? Ist sie nicht gegeben, soll der Arbeitgeber eine entsprechende Entschädigung bezahlen. Bei einer ungerechtfertigten Kündigung geht es jedoch vielfach nicht um die Frage der Rechtmässigkeit, sondern darum, ob[NB]etwas[NB]gerecht[NB]oder[NB]ungerecht ist. Die Frage, ob etwas gerecht ist oder nicht, kann schnell auf etwas Subjektives hinauslaufen.
In dieser Diskussion will der Bundesrat eine Abstufung vornehmen. Bei einer missbräuchlichen Kündigung muss eine höhere Entschädigung bezahlt werden als bei einer ungerechtfertigten Kündigung. Dass man hier eine Unterscheidung macht, scheint der Minderheit gerechtfertigt zu sein. Es ist nicht so, dass wir die Entschädigung gänzlich streichen. Nach wie vor ist eine Kumulation mit Abgangsentschädigung möglich. Das heisst, bei einer ungerechtfertigten Kündigung ist es durchaus möglich, dass sechzehn bis zwanzig Monatslöhne bezahlt werden müssen. Es geht um eine Abstufung; es geht darum, dass wir sagen: Eine missbräuchliche Kündigung hat eine höhere Entschädigung zur Folge als eine ungerechtfertigte Kündigung. Das scheint der Minderheit gerechtfertigt zu sein.
Ich bitte Sie deshalb, dem Bundesrat zu folgen.