preparatory:AB 357929
Roth Franziska · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-06-11
Wortprotokoll
Ich habe noch selten ein Geschäft erlebt, in dem meines Erachtens derart systematisch um den heissen Brei herumgeredet wurde. Der Kern des Problems besteht meines Erachtens darin, dass wir weltweit das einzige Land sind, das einen wesentlichen Teil der gegen den Aggressor Russland verhängten Sanktionen auch gegen das Opfer, die Ukraine, anwendet, als ob wir die Ukraine für irgendetwas bestrafen müssten. Meines Erachtens ist das komplett absurd.
Der Bundesrat rechtfertigt dies mit der sogenannten Gleichbehandlungspflicht des Neutralen. Er hat diese konsequent in der sogenannten Ukraine-Verordnung verankert. Das versteht kein Mensch, und das verstehen auch die umliegenden Länder nicht. Es erwartete doch niemand von uns, dass wir auch das Opfer bestrafen, wenn wir konform mit der UNO-Charta Sanktionen gegen den Aggressor verhängen. Diese sklavische Befolgung einer angeblichen Gleichbehandlungspflicht erinnert mich stark an den Gruss vor dem Gesslerhut, den diesmal Fundamentalisten mit einem gefährlichen Verständnis von Neutralität aufstellen. Das widerspricht nämlich fundamental unseren aussen-, sicherheits- und industriepolitischen Interessen. Diese Haltung ist für unsere besten Freunde und Partner in Europa völlig unverständlich. Sie schadet unserer Industrie und unserer Sicherheit - womit ich mich auch zu unserer Industrie bekenne -, und dennoch bewahrt sie uns nicht davor, dass Russland uns als unfreundlichen Staat betrachtet. Denn es ist ja richtig, dass wir die EU-Sanktionen gegen Russland mittragen und die Vermögenswerte jener russischen Oligarchen gesperrt haben, die zum Angriffskrieg beitragen.
Warum tragen wir die EU-Sanktionen gegen Russland eigentlich mit? Das machen wir, weil der Bundesrat 1993 in seinem Neutralitätsbericht entschieden hat, dass einseitige Sanktionen legitim sind, wenn sie im Einklang mit dem System kollektiver Sicherheit und dem Aggressionsverbot der UNO-Charta stehen. Ich finde es einen grossen Fehler, dass der Bundesrat dies heute nicht immer und immer wieder erwähnt und laut und deutlich sagt. Obschon er viele höchst einseitige Sanktionen ergriffen hat, weil diese im Einklang mit der UNO-Charta stehen, schweigt er zu seinem eigenen Entscheid von 1993.
Ich mache Ihnen ein Beispiel: So trägt die Schweiz beispielsweise basierend auf der UNO-Charta einseitige Sanktionen gegen Nordkorea mit. Niemandem von uns käme es in den Sinn, dass wir gleichzeitig auch gegen Südkorea Sanktionen verhängen sollten, obschon sich beide Staaten völkerrechtlich gesehen immer noch im Kriegszustand befinden. In diesem Fall ist dem Bundesrat glücklicherweise die angebliche Gleichbehandlungspflicht des Neutralen egal. Die Schweiz trägt auch einseitige Sanktionen gegen den Jemen mit. Niemals hat der Bundesrat geprüft, dieselben Sanktionen auch gegen Saudi-Arabien oder die Vereinigten Arabischen Emirate zu verhängen, die den Krieg gegen die Huthi anführen, obschon es aus meiner Sicht dafür viele gute Gründe gäbe.
Kein Mensch - ausser ein paar helvetischen Neutralitätsinsidern - versteht, weshalb die Schweiz nun ausgerechnet im Falle des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine die Gleichbehandlungspflicht aus der Mottenkiste der Geschichte hervorholt und die im Technologiesektor gegen Russland verhängten Sanktionen auch gegen die Ukraine anwendet. Die Schweiz wendet also die angebliche Gleichbehandlungspflicht ausgerechnet in einem Krieg an, in dem der Bundesrat überdeutlich zwischen Aggressor und Opfer unterscheidet. Gleichzeitig trägt sie aber höchst einseitige Sanktionen gegen fast dreissig Länder mit, in denen viel weniger deutlich zwischen Aggressor und Opfer unterschieden werden kann. Das ist meines Erachtens einfach zutiefst widersprüchlich, unverständlich, schadet unserer Sicherheit, schadet unserer Integrität.
Denn unter diesen Umständen hat das niederländische Parlament beschlossen, in der Schweiz kein Kriegsmaterial mehr zu beschaffen, und auch die deutsche Regierung will in der Schweiz nicht einmal mehr Tarnnetze kaufen. Das ist brandgefährlich für unsere Sicherheit, für unsere Industrie und schlussendlich für den europäischen Kontinent, der angesichts der vielfachen Herausforderungen doch endlich zusammenrücken sollte.
Das Problem besteht aber darin, dass weder der Entwurf des Bundesrates noch der Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission oder der Einzelantrag Burkart dieses Problem lösen. Denn keiner dieser Anträge stellt klar, dass im Falle eines eindeutigen Angriffskrieges die UNO-Charta über der Gleichbehandlungspflicht des Neutralen steht. Denn all diese Anträge machen explizit den Vorbehalt der Wahrung der aussen- und der sicherheitspolitischen Interessen des Landes, worunter der Bundesrat in der ständigen Praxis die Gleichbehandlungspflicht des Neutralen versteht. Nur meine Minderheit stellt klar, dass die UNO-Charta der Gleichbehandlungspflicht des Neutralen vorgeht. Somit ist glasklar, wie man handeln muss.
Ich ersuche Herrn Bundesrat Parmelin, mir nachher die folgende Frage zu beantworten, denn diese ist zentral: Ist der Bundesrat im Falle eines klaren Angriffskrieges bereit, auf das Gleichbehandlungsgebot gemäss seiner Interpretation des Neutralitätsrechtes zu verzichten und den Opfern einer Aggression sowie allen, die konform mit der UNO-Charta diesem Opfer mit eigenen Truppen beistehen - das wäre zum Beispiel der Bündnisfall -, weiterhin Waffen zu liefern? Die Antwort auf diese Frage ist entscheidend. Für mich ist die Antwort klar. Ich nehme an, wir haben sie ähnlich schon in der Kommission gehört.
Zum Schluss noch ein Wort zu einem Beispiel, das immer wieder angeführt wird, wenn Menschen respektive Politikerinnen und Politiker über die Neutralität reden: die Schule. Gerade in der Schule ist es so, dass wir regelbasiert - vergleichbar mit dem Völkerrecht - nicht einfach wegschauen und die Kinder streiten lassen oder sagen, wir würden jetzt zum Courant normal übergehen. Gerade in der Schule halten wir uns an Regeln, wir haben Standards, die von Fachkräften, den Lehrpersonen, mit den Streitenden besprochen werden. Danach werden Entscheide getroffen.
Es wurde von der Kommissionssprecherin gesagt, man wolle einen Handlungsspielraum geben. Damit bin ich einverstanden, aber dieser Handlungsspielraum muss im Ernstfall glasklar sein. Gesetze machen wir doch für den Ernstfall, sodass [PAGE 498] dann eben nicht irgendwie entschieden werden muss, was jetzt sinnvoll ist oder nicht.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten. Ich bitte Sie, nachher nicht der Mehrheit zu folgen. Zu meinem Minderheitsantrag werde ich dann noch einmal das Wort ergreifen.