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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 1999-12-13

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 1999-12-13

Wortprotokoll

Der Bundesrat ist sich bewusst, dass der Kanton Solothurn, geografisch gesprochen, ein neckisch verzahntes Gebilde darstellt. Das UVEK hat, dessen ungeachtet, ein Konzessionsgesuch gutgeheissen, das immerhin so lautete: ".... den Kanton Solothurn als Ganzes versorgen zu können" - da gehört das Schwarzbubenland dazu.

Aber es ist nicht Sache des Bundesrates, wenn ein Kabelnetzbetreiber im Kanton Basel-Landschaft tätig ist und von dort her das Schwarzbubenland bedient und ein anderer im Kanton Solothurn ohne Zugang zum Schwarzbubenland ist.

Es ist Sache des Senders, der dieses Konzessionsgesuch stellt, sicherzustellen, dass er seinem eigenen Gesuch auch entsprechen kann.

Dass das Bakom ein Konzessionsgesuch pro Kanton bewilligt, nützt natürlich auch dem Sender, der dieses Gesuch gestellt hat, weil er - wie Sie für Solothurn selber sagen - auch nicht will, dass lokale Fernsehsender vom Kanton Aargau und zum Teil sogar vom Kanton Zürich aus in sein Gebiet hineinsenden.

Der Bundesrat kann nur mit der Bewilligung der Konzessionsgesuche tätig werden. Er kann die privaten Kabelnetzbetreiber nicht zu bestimmten Installationen verpflichten. Das Gesuch um Ausdehnung, das dann wieder garantieren könnte, dass der ganze Kanton Solothurn in den Genuss dieses Lokalfernsehsenders kommt, ist hängig.