Dittli Josef · Ständerat · 2025-06-12
Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2025-06-12
Wortprotokoll
Ich beginne mein Votum zum Nichteintreten mit einem kurzen Überblick über die Ausgangslage, zähle Ihnen dann zwei Punkte auf, bei denen wir uns einig sind, fahre mit zwei Beobachtungen zu den laufenden AHV-Diskussionen fort und schliesse mit einem Appell.
Zur Ausgangslage und damit zum übergeordneten Blick:
1.[NB]Klar ist: Die Finanzierung der 13.[NB]AHV-Rente muss sichergestellt werden. Dieser Ausbau wurde vom Volk beschlossen und ist umzusetzen. Es ist aber eine Frage des Wann und des Wie.
2.[NB]Beschlossen ist auch, dass der Bundesrat bis Ende des nächsten Jahres seine Vorlage zur langfristigen Stabilisierung der AHV vorlegen muss. Hier geht es nicht um einen Ausbau, sondern um die langfristige finanzielle Sicherung der Renten in Zukunft.
3.[NB]Die Initiative der Mitte-Partei, welche die Aufhebung des Ehepaarplafonds von 150 Prozent erreichen will, wurde zwar eingereicht, ist aber weder im Rat diskutiert noch vom Volk beschlossen worden.
Nun komme ich zu den zwei Punkten, bei denen wir uns einig sind:
1.[NB]Wir sind uns einig, dass die 13.[NB]AHV-Rente ab 2026 ausbezahlt wird. So hat es das Volk beschlossen. Wir haben diesen Entscheid im Parlament oppositionslos umgesetzt. [PAGE 522]
2.[NB]Wir sind uns einig, dass unser wichtigstes Sozialwerk und damit auch die 13.[NB]AHV-Rente finanziert werden muss.
Damit hat es sich mit der Einigkeit.
Nun komme ich zu meinen zwei Beobachtungen, die mir, offen gestanden, Sorge bereiten. Ich beginne mit der ersten Beobachtung: Die Politik verspricht immer öfter neue Leistungen, ohne zu sagen, wer sie bezahlt. Das war schon bei der Initiative zur 13.[NB]AHV-Rente so, und das ist auch bei der Initiative zur Abschaffung der Rentenplafonierung für Ehepaare wieder so. Ich habe aber besonders Mühe damit - gerade in der Schweiz, mit unserer direkten Demokratie -, wenn das Volk irreführend informiert wird. Genau das ist bei der Abstimmung zur 13.[NB]AHV-Rente geschehen. Während Monaten wurde fast mantraartig wiederholt, dass die 13.[NB]AHV-Rente finanziert sei. Doch die Quittung kam bereits am 16.[NB]Oktober des gleichen Jahres, lediglich sieben Monate nach der Abstimmung, in Form einer Vorlage des Bundesrates für höhere Steuern und Abgaben. Heute, eine Vernehmlassung und ein paar Kommissionssitzungen später, stehen wir hier und wollen den Bürgerinnen und Bürgern tatsächlich bereits ans Portemonnaie, ohne zu wissen, wie die AHV langfristig stabilisiert werden soll.
Damit komme ich zu meiner zweiten Beobachtung. Obwohl inzwischen allen klar ist, dass das Geld der AHV weder hinten noch vorne reichen wird und es keine Ausbauten zum Nulltarif gibt, macht die Mehrheit in diesem Haus munter und exakt im gleichen Stil weiter. Es ist unglaublich. Anstatt eine Debatte zu führen, wie die AHV unter Einbezug der 13.[NB]AHV-Rente langfristig stabilisiert werden soll, will man den Bundesrat heute mit dieser Vorlage ermächtigen, bei Bedarf noch tiefer und immer weiter in die Taschen der Bevölkerung zu greifen. Die Mehrheit der vorberatenden Kommission will damit den Teppich für die Erhöhung der Ehepaarrenten legen. Glauben Sie mir: Ich bin der Erste, der bereit ist, über eine Erhöhung des Ehepaarplafonds zu reden. Wir können den Plafond von mir aus auf 200 Prozent anheben. Aber dann müssten wir gleichzeitig über die heute geltenden Vorteile der Ehe sprechen, sprich über Splitting, über Beitragsbefreiung des Ehepartners, über den Verwitwetenzuschlag.
Wir können ein gleiches System für alle bauen - rauf mit den Renten, weg mit den Vorteilen -, dann erreichen wir eine Gleichbehandlung aller Lebensformen. Das wäre echte Fairness. Was die Mehrheit aber heute will, ist ein zusätzlicher Ausbau auf Vorrat in Milliardenhöhe ohne Abschaffung der Vorteile. Dabei fehlen aufgrund der 13.[NB]AHV-Rente bereits jährlich 5 Milliarden Franken, hinzu kommen die strukturellen Probleme. Trotzdem will die Mehrheit der vorberatenden Kommission nun nochmals einen Leistungsausbau aufgleisen, um schlussendlich jährlich 4 Milliarden Franken zusätzlich in die AHV zu stecken. Für die Menschen bedeuten diese Pläne tiefere Löhne und gleichzeitig eine Verteuerung des täglichen Einkaufs. Auch die komplett mutlosen Pläne des Bundesrates für die angekündigte AHV 2030 gehen in die gleiche Richtung. Damit alles schön verdaulich bleibt, teilt man die Reformen schön auf, Stück für Stück, Erhöhung für Erhöhung. So geht das meines Erachtens nicht.
Ich komme deshalb zu meiner Bitte und zu meinem Appell: Beenden wir die Salamitaktik, die hier seit Monaten betrieben wird. Denken wir nicht nur an die ältere Generation, die regelmässig an die Urne geht, sondern auch an die jüngere, die all das bezahlen soll, an den Mittelstand, an die KMU, an die Familien, an die erwerbstätige Bevölkerung. Sie verdienen eine nachhaltige Altersvorsorge, keine Politik auf Pump. Sprechen wir die demografischen Herausforderungen offen an, und wagen wir endlich strukturelle Reformen oder wenigstens die Diskussion darüber - auch wenn der Bundesrat den Mut dazu verloren hat. Wir dürfen diesen Mut nicht verlieren. Gleisen wir eine kombinierte, aber alles umfassende AHV-Reform auf, nicht zuletzt, um die Finanzierung der 13.[NB]AHV-Rente glaubwürdig sicherzustellen.
Denken wir auch daran, dass die Bundesfinanzen zukünftig nicht im Lot sein werden und wir bald über ein Sparprogramm zu befinden haben. In dieser Lage ist es riskant, das Volk isoliert über eine Zusatzfinanzierung abstimmen zu lassen, die erst noch eine Vorfinanzierung auf Reserve beinhaltet. Deshalb ist es angezeigt, die Reform der ersten Säule umfassend und ohne weiteren Ausbau anzustreben und die Finanzierung der 13.[NB]AHV-Rente in Kenntnis dieser Reform zu regeln.
Dies kann in einem parallelen Prozess in Form von zwei Paketen erfolgen, nämlich mit einer Vorlage 1 zur Finanzierung der 13.[NB]AHV-Rente und einer Vorlage 2 zur AHV-Reform 2030. Damit könnte das Volk allenfalls über beide Vorlagen gleichzeitig befinden, zu einer Vorlage Ja und zur anderen Nein sagen, beide annehmen oder beide verwerfen.
Nachdem der Bundesrat seine Stossrichtung zur AHV-Reform 2030 bereits bekannt gegeben hat und er ja keine strukturellen Massnahmen vorgesehen hat, ist nicht einzusehen, warum wir noch bis Ende 2026 zuwarten müssen, bis die Vorlage kommt. Die AHV-Reform 2030 kann vor diesem Hintergrund gegenüber dem ursprünglichen Fahrplan durchaus um mindestens ein Jahr beschleunigt werden.
Die Vorlagen zur Finanzierung der 13.[NB]AHV-Rente und zur AHV-Reform sollen also kombiniert werden. Damit weiss das Volk, wie die Finanzierung der AHV unter Einbezug der Kosten der 13.[NB]AHV-Rente bis ins Jahr 2040 sichergestellt wird.
Ich bitte Sie deshalb, nicht auf die Vorlage einzutreten und meiner Minderheit zu folgen.