Rösti Albert · Bundesrat · 2025-06-12
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2025-06-12
Wortprotokoll
Ich danke vorerst allen Fraktionen, und es waren alle, die sich hier für diesen Solidaritätskredit für Blatten ausgesprochen haben. Das zeigt doch, dass infolge dieses Ereignisses auch von der obersten Stufe, vom Bund, finanzielle Unterstützung geleistet wird, und das weiss ich zu schätzen, nachdem bereits der Ständerat diesen Kredit einstimmig verabschiedet hat.
Ich möchte hier noch einige Worte zur Ausserordentlichkeit der Situation in Blatten und im Weiler Ried sagen. Der Schuttkegel hat eine Dimension von 2 Kilometer Länge, 400 Meter Breite und 100 bis 200 Meter Höhe. Das zeigt die gewaltige Überschüttung, die in dieser Form einmalig ist - einmalig seit Messbeginn solcher Katastrophen. Man hat jetzt lesen können, es sei ein Jahrtausendereignis. Wie häufig ein solches Ereignis ist, ist statistisch so nicht eruierbar, weil es eben praktisch nicht vorkommt. Was wir auf jeden Fall sagen können, ist, dass es ein weit über 300-jährliches Ereignis ist. Wir richten unsere Schutzbauten, die wir für unsere Siedlungen errichten, für den Schutz gegen 300-jährliche Ereignisse aus. Bei Blatten sind wir weit darüber, und das zeigt eben die Ausserordentlichkeit. Ich sage das auch, weil die Frage des Präjudizes überall und richtigerweise im Raum steht.
Ich stehe dazu, dass wir hier ein gewisses Präjudiz schaffen. Sobald ein ähnlicher Fall wieder eintreten sollte, müssen wir mindestens gleich reagieren. Ein solcher Fall muss und wird wahrscheinlich nicht zwingend wieder ein Bergsturz mit gleichzeitigem Gletscherabsturz sein. Ein solcher Fall kann auch, wir hoffen es alle nicht, ein Erdbeben sein. Ein solcher Fall kann das Überfluten eines grossen Flusses irgendwo in der Schweiz sein. Damit sage ich auch: Letztlich kann die ganze Schweiz von solchen Ereignissen betroffen sein. Dafür aber, dass sie in dieser Grösse eintreten, dafür besteht auch in Zukunft eine sehr, sehr kleine Wahrscheinlichkeit. Auch wenn in Zukunft der Permafrost weiter schmilzt, wird das gemäss der Wissenschaft zwar zunehmend Ereignisse verursachen, Ereignisse dieser Grösse sind aber sehr, sehr unwahrscheinlich. Deshalb erachte ich diese Massnahme, auch wenn sie einen kleinen Präjudizcharakter hat, nicht als problematisch.
Wir unterscheiden seitens des Bundesrates zwischen kurzfristigen, mittelfristigen und langfristigen Massnahmen für Blatten. Neu ist hier einzig die Kurzfristigkeit der Massnahmen. Die Kurzfristigkeit ergibt sich eben aufgrund der Ausserordentlichkeit. Ausserordentlich ist nicht nur die Dimension, das heisst die Grösse des Ereignisses, sondern auch,[NB]dass[NB]ein[NB]ganzes[NB]Dorf vollständig dem Erdboden gleichgemacht worden ist, was in dieser Form noch nie stattgefunden hat.
Das heisst, eine Nachbarschaftshilfe wie in vielen anderen Gemeinden, die auch schlimme Ereignisse durchgemacht haben - ich denke hier an Bondo, um ein Beispiel zu nennen -, ist gar nicht möglich. Dort wurden weniger Gebäude verschüttet, Nachbarschaftshilfe war sofort möglich. Hier ist einfach alles weg; die Gemeinde Blatten ist weg; die Blattnerinnen und Blattner sind weg; die Leute des Weilers Ried wohnen jetzt irgendwo verstreut im Lötschental oder auch ausserhalb. Sie besitzen gerade noch ihre Kleidung, die sie auf dem Leib tragen, und ihr Portemonnaie. Sie müssen ohne irgendwelche weiteren Utensilien verbleiben. Die meisten konnten bei der Evakuation nichts mitnehmen, weil zu deren Zeitpunkt sehr viele ausserhalb von Blatten arbeiteten. Der Bundesrat meint, dass dies die kurzfristige Massnahme rechtfertigte.
Für einige scheint es vielleicht so, dass 5 Millionen Franken in Anbetracht der geschätzten Schäden - man weiss es noch nicht genau, es sind sehr grobe Schätzungen - von insgesamt 500 Millionen bis 1 Milliarde Franken ein sehr bescheidener Betrag ist. Es geht hier aber lediglich darum, Härtefälle abzufedern oder dringliche Sofortmassnahmen der Gemeinde zu unterstützen - das ist die Formulierung im Gesetz. Härtefälle bestehen dort, wo dringend Haushaltsinventar angeschafft werden muss und wo die Mittel in dieser Form vielleicht nicht gerade zur Verfügung stehen. Härtefälle sind auch dringliche Massnahmen der Gemeinde. Die Gemeinde hat übrigens auch alles verloren, inklusive Büros, Computer - alles ist weg. Auch die Gemeinde muss rasch gewisses Material anschaffen. Deshalb rechtfertigt sich kurzfristig aus meiner Sicht auch die Ausserordentlichkeit, die von der Gemeinde sehr geschätzt wird. Wir haben diese Massnahme [PAGE 972] selbstverständlich in enger Absprache auch mit der Gemeinde formuliert.
In der Kommission gab es eine Diskussion betreffend die Verteilung der Spende. Es ging darum, ob die Gemeinde hiervon nicht überfordert sei. Es geht ja nicht nur um die 5 Millionen Franken des Bundes, es kommen die 10 Millionen des Kantons dazu, und es kommen weitere Spenden in etwa der gleichen Grössenordnung hinzu, sodass wir kurzfristig von 30 Millionen Franken oder mehr sprechen. Ich kann Ihnen hier nach telefonischer Rücksprache von gestern mit dem Gemeindepräsidenten bestätigen, dass für diese Mittel bereits eine Spendenkommission installiert ist, dass ein Notariatsbüro den Auftrag hat, diese Kommission zu kontrollieren; es ist das gleiche Notariatsbüro, das auch die Gemeinderechnung revidiert. Dieses Anliegen aus der Kommission ist[NB]von[NB]daher[NB]erfüllt,[NB]auch mein Versprechen aus der Kommission, wonach ich das anschauen werde, ist umgesetzt. Das ist mir wichtig zu erwähnen, was dieses Geschäft hier anbelangt.
Ich gestatte mir aber, die Gelegenheit zu nutzen, gegenüber Ihnen, aber auch gegenüber der Öffentlichkeit klar zu sagen, dass wir auch den mittelfristigen Massnahmen - das sind die Wiederinstandstellungsmassnahmen - Rechnung tragen müssen. Die herkömmlichen Instrumente dafür kennen Sie alle, wir haben sie in den letzten Jahren für die Kantone Wallis, Graubünden und Tessin angewendet. Das ist die Wiederinstandstellung über das Waldgesetz, über das Bundesgesetz über den Wasserbau, aber auch über das Landwirtschaftsgesetz.
Um einen Betrag zu nennen: Ihr Parlament stellte im letzten Jahr für die Unwetter in den drei Kantonen 54 Millionen Franken bereit. Wir werden Ihnen auch noch eine Zusatzbotschaft im Umfang von 38 Millionen Franken vorlegen; der Bundesrat hat hierzu den Auftrag erteilt, weil er gesehen hat, dass die verbleibenden Restkosten für diese Gemeinden noch zu hoch sind. Es geht dann um einen sehr hohen zweistelligen Millionenbetrag. Ich gehe heute davon aus, dass wir für Blatten genau gleich vorgehen und Ihnen auch in dieser Grössenordnung Kredite beantragen werden. Dazu muss man aber zuerst ins Gebiet gehen können, um zu evaluieren, wie hoch die Kosten sein werden und was vom Bund hier entschädigt werden kann - zusammen mit dem Kanton Wallis selbstverständlich, das ist eine Verbundaufgabe. Der Kanton Wallis wird hier im Normalfall mit 55 Prozent der anrechenbaren Kosten entschädigt. Das wird kommen, wir werden sicher spätestens im nächsten Jahr mit einem Kredit dazu im Parlament vorstellig werden. Daher sind diese 5 Millionen Franken in die Gesamthilfe einzubetten. Das ist die kurzfristige Soforthilfe, die es jetzt braucht.
Es besteht nicht die Gefahr, dass diese Hilfe für den Wiederaufbau beispielsweise von Gebäuden, die nicht versichert sind, aber versicherbar wären, genutzt wird. Das ist mir wichtig; Frau Nationalrätin Zybach hat darauf hingewiesen. Diese Gefahr besteht aus einem einfachen Grund nicht: Die Mittel, die innerhalb eines Jahres nicht für Sofortmassnahmen[NB]genutzt[NB]werden, fliessen zurück an den Bund. Falls es so wäre - ich gehe in Anbetracht der Dimension nicht davon aus -, dass diese Mittel doch nicht vollständig genutzt werden, fliessen sie zurück. Es wird kaum innerhalb von einem Jahr in diesem Bereich so schnell gebaut, das ist praktisch ausgeschlossen.
Ich bin auch der Meinung, dass bei Gebäuden, die nicht versichert wurden, auch wenn sie versicherbar gewesen wären, das Risiko natürlich selber getragen werden muss. Es ist in der Formulierung aber so, ich möchte das klar sagen, dass der Gesetzestext diese Differenzierung nicht macht. Im Gesetz steht: "Sofortmassnahmen, die nicht durch Versicherungen oder Subventionen abgedeckt sind". Sie sind also nicht abgedeckt. In einem Härtefall ist bei Haushaltsinventar, das versicherbar gewesen wäre oder bei dem vielleicht eine Unterdeckung besteht, das Bezahlen eines Betrages gemäss Gesetz möglich. Ich denke, in solchen Härtefällen darf[NB]man[NB]Hilfe[NB]durchaus gewähren - so viel zur kurzfristigen Hilfe.
Zur mittelfristigen Hilfe habe ich gesprochen. Der Bundesrat hat meinem Departement den Auftrag erteilt, bis spätestens Ende Jahr - wir wollen rasch arbeiten - die Dimension der mittelfristigen Hilfe zu klären, damit auch für die Region rasch bekannt ist, wie viel Unterstützung hier fliessen kann.
Sodann ist mir die langfristige Unterstützung ebenso wichtig. Der Bundesrat hat mein Departement beauftragt, dass das Bundesamt für Raumentwicklung zusammen mit dem Bundesamt für Umwelt der Gemeinde in raumplanerischer Hinsicht aufzeigt, wo allfällige Bauzonen ausgeschieden werden können. Damit soll ein Wiederaufbau von Blatten möglich sein und der Bevölkerung rasch eine Perspektive aufgezeigt werden. Wir werden hier volle Unterstützung leisten. Eine Bauzone erfordert zuerst einen Richtplan. Wir werden die Richtplanung unter der Federführung von Kanton und[NB]Gemeinde[NB]rasch an die Hand nehmen. Genehmigt werden muss sie dann durch uns. Wir werden von Anfang an behilflich sein, dass eine Genehmigung ohne Verzug erteilt werden kann.
Im Gemeinderat von Blatten besteht mit "Blatten der Zukunft" eine Vision. Heute ist eine Urversammlung, und es wird dort aufgezeigt, wie man auch in Zukunft in diesem Tal leben kann. Entscheiden, ob sie das wollen, werden die bisherigen Einwohner und Einwohnerinnen selber. Aber wir sind der Meinung, dass es Rahmenbedingungen braucht, unter denen ein solcher Entscheid möglich ist.
Ich gestatte mir über diesen Kredit von 5 Millionen Franken hinaus noch eine Aussage, weil sehr viel darüber gesprochen wird. Es wird jetzt von Experten und in breiten Kreisen die Frage gestellt: Macht es Sinn, dass solche Täler noch bevölkert sind, oder müssten die Leute nicht besser weg? Da sage ich Ihnen klar, und da spreche ich als Bundesrat Albert Rösti und nicht im Namen des Gesamtbundesrates: Als UVEK-Vorsteher erachte ich das Zweite als keine Option. Denn wenn wir damit beginnen, werden wir zwei Drittel dieses Landes infrage stellen, zwei Drittel des Landes sind im Berggebiet. Wir müssten dann auch die Frage stellen, ob es sinnvoll ist, dass wir am Rhein 2 Milliarden Franken in Schutzmassnahmen investieren; dies haben Sie kürzlich im Rahmen eines Staatsvertrags mit Österreich beschlossen. Das betrifft das Talgebiet. Ich erachte diese Massnahmen selbstverständlich als sinnvoll. Aber ich möchte darauf aufmerksam machen: Wenn wir im Lötschental die Frage stellen, ob es richtig ist, dass die Leute da noch wohnen, dann darf man auch die Frage stellen, ob es richtig ist, wenn man in der Nähe eines Flusses wohnt. Oder ist es richtig, wenn man in einem potenziellen Erdbebengebiet wohnt? Sie sehen, wohin diese Diskussion führt. Ich finde alle drei Fragen nicht wichtig. Es macht unser Land aus, dass man in allen Regionen leben können muss - selbstverständlich nicht in Gefahrenzonen, in roten Zonen, diese müssen überall ausgeschieden werden. Das ist eine Selbstverständlichkeit. Das ist lokal isoliert, dort geht es nicht um ganze Täler.
Letztlich kommen 55 Prozent der Stromproduktion aus den Alpen; 55 Prozent der Wasserkraft kommen aus den Alpen. Eine Entvölkerung bedeutet eine Schwächung der Sicherheit dieser Anlagen. Eine Entvölkerung ist auch mit einer Abwanderung der Landwirtschaft verbunden. Eine Abwanderung der Landwirtschaft bedeutet eine Schwächung der Sicherheit, weil die Regionen nicht mehr gepflegt werden. Sozioökonomisch ist erwiesen, dass dort, wo es keine Dorfgemeinschaft mehr hat, auch keine Bauern mehr sind. Das bedeutet, es gibt dort auch keinen Tourismus mehr. Gestatten Sie mir diese Aussagen.
Nach dem Unglück in Blatten geht es darum, der ganzen Bevölkerung der Schweiz aufzuzeigen: Auch wenn Unglücke passieren, geben wir langfristig Perspektiven, dass man dort oder mindestens in der Nähe wieder leben kann. Entscheiden müssen es die Betroffenen vor Ort.
In diesem Sinne danke ich nochmals für Ihre Unterstützung dieses Kredits. Ich möchte aber auch, wie es viele schon getan haben, einen sehr grossen Dank an die Behörden vor Ort, an den Kanton und die Gemeinde, allen voran den Gemeindepräsidenten, für den riesigen Einsatz aussprechen. In der Gemeinde leisten sie einen riesigen Einsatz, obschon die meisten selbst betroffen sind. Ich möchte aber auch allen Spenderinnen und Spendern danken, die sehr viel aus privaten Mitteln zusammengetragen haben. Das zeigt die [PAGE 973] schweizerische Solidarität. Es ist schön, zu wissen, dass diese auch in der heutigen Zeit noch da ist.
Ich danke Ihnen für die Zustimmung.