Germann Hannes · Ständerat · 2025-06-12
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-06-12
Wortprotokoll
Ja, eigentlich kann ich nahtlos an das Votum des Sprechers der Minderheit anschliessen, die Nichteintreten beantragt. Materiell gibt es viele Übereinstimmungen. Ich danke aber auch dem Kommissionssprecher für seine Ausführungen, für die ganze Darlegung des Zahlenwerkes und der zu erwartenden Implikationen der Beschlüsse, die wir heute fassen. Das ist so weit korrekt, und so weit bin ich auch einverstanden, ich möchte das vorweg explizit betonen.
Was Ihnen die Mehrheit Ihrer Kommission aber heute vorlegt, ist die grösste Abgabenerhöhung, an die ich mich erinnern kann. Seit Jahrzehnten hat es so etwas nicht gegeben. Die Mehrwertsteuer soll von 8,1 auf 9,1 Prozent angehoben werden, wenn auch schrittweise, die AHV-Lohnbeiträge von 8,7 auf 9,5 Prozent. In Zahlen bedeutet dies: Die erwerbstätige Bevölkerung und die Konsumierenden zahlen anfänglich 7 Milliarden Franken mehr pro Jahr; später, also so um das Jahr 2035, wären es gar 9 Milliarden Franken - und das wegen der 13.[NB]AHV-Rente, die uns anfänglich pro Jahr 4,2 Milliarden Franken kostet, ab 2030 über 5 Milliarden Franken. Aufgrund dieser Ausgabeprognosen will ich nicht in Abrede stellen, dass es Handlungsbedarf gibt. Das hat ja auch der Sprecher der Minderheit, die Nichteintreten beantragt, nicht in Abrede gestellt. Aber ich muss mich gegen einen skrupellosen Griff ins Portemonnaie respektive in die Lohntüten der Beitragszahlenden wehren. Ich erachte dies weder als verhältnismässig noch als fair - nicht verhältnismässig, weil die Mehrheit das Ja zur 13.[NB]AHV-Rente gleich noch auf weitere Begehren ausdehnt.
Jene Kreise, die eher der politischen Linken angehören und die im Vorfeld der Abstimmung die Finanzierungsfrage mit Verweis auf den nach wie vor gut gefüllten AHV-Fonds systematisch heruntergespielt haben, bieten nun plötzlich Hand zu einem historischen Raubzug auf das Portemonnaie der arbeitenden Bevölkerung, des Mittelstandes und sogar auch auf Leute mit tieferen Einkommen.
Die Mitte nutzt die Gunst der Stunde, um ihre in den nächsten Jahren zur Abstimmung stehende Volksinitiative für die Aufhebung oder Erhöhung des Rentenplafonds für Ehepaare quasi vorzufinanzieren. Sie müssen mich nicht falsch verstehen. Das Begehren erachte ich persönlich als durchaus sympathisch. Das Vorgehen indes ist mehr als fragwürdig. Man finanziert im Voraus eine Initiative, über die das Volk noch gar nicht abgestimmt hat.
Nachdem die Befürworter einer 13.[NB]AHV-Rente die Finanzierungsfrage stets heruntergespielt und verniedlicht haben, erstaunt mich ihre Bereitschaft zu dieser - ich darf es hier sagen - aus meiner Sicht unheiligen Allianz. Denn mit der Ausdehnung auf Lohn- oder Lohnnebenkosten werden nicht nur die künftigen Löhne geschmälert, nein, es werden auch ziemlich direkt Arbeitsplätze gefährdet und Möglichkeiten der Arbeitgebenden für Lohnerhöhungen gedämpft. Zudem ist, wie angesprochen, der Griff in die Lohntöpfe unfair. Mit der STAF [PAGE 523] hat dasselbe Parlament dem Volk nämlich zugesichert, dass man bei künftigen Finanzierungen die Lohnabgaben nicht antasten werde.
Aber eben: Versprochen war gestern. Wenigstens hält sich der Bundesrat an dieses Versprechen. Das heute von der Mehrheit propagierte Modell des Mitte-links-Kartells birgt sozialpolitischen Sprengstoff. Es gefährdet den sozialen Frieden in diesem Land. Warum? Der Generationenvertrag zu der AHV zwischen Jung und Alt, zwischen Erwerbstätigen und Pensionierten wird zu stark strapaziert.
Erlauben Sie mir einen Versuch, die finanziellen Auswirkungen des Antrages der Mehrheit der SGK-S aufzuzeigen. Die Annahme ist, dass das sich mit dem Mehrheitsbeschluss per 2035 abzeichnende Umlagedefizit von 9 Milliarden Franken je etwa hälftig durch höhere Mehrwertsteuern und höhere Lohnbeiträge finanziert würde. Wenn man das in diesem Modell umrechnet, dann ergibt sich eine Mehrbelastung für Erwerbstätige von 1350 Franken pro Jahr und Kopf. Die Mehrbelastung für Pensionierte fällt dagegen mit 550 Franken pro Jahr schon fast bescheiden aus, auch wenn das für manche Rentnerinnen und Rentner immer noch viel Geld ist. Auch das sei nicht verschwiegen. Ganz ungeschoren kommen bei der Finanzierung nur all jene davon, die ihre AHV im Ausland beziehen und hier demzufolge auch keine Mehrwertsteuer zahlen. Sie wird es freuen. Die "NZZ" bringt es mit diesem Rechnungsbeispiel in ihrer Ausgabe vom 7.[NB]Juni wie folgt auf den Punkt: "Pensionierte zahlen 550 und erhalten 3000 Franken." Erwerbstätige zahlen nicht 550, sondern 1350 Franken und erhalten null und nichts. Wollen wir das wirklich? Auch wenn wir das Berechnungsmodell der "NZZ", das auf Zahlen der Steuerverwaltung basiert, noch leicht abändern oder anpassen, ändert sich am Fazit nichts. Dieses Fazit bleibt: Die Vorlage der Mehrheit lässt das Augenmass vermissen und ist daher abzulehnen.
Aus den genannten Gründen plädiere ich im Namen der Minderheit Dittli für Nichteintreten. Sollten Sie dennoch auf die Vorlagen 2 und 3 eintreten, bitte ich Sie, jeweils meiner Minderheit, also der Minderheit Germann, zu folgen, die sich mit Ausnahme der Reduktion des Bundesbeitrags an den Entwürfen des Bundesrates orientiert; dies, um den Schaden in Grenzen zu halten. Ich werde mich bei Bedarf in der Detailberatung zu einzelnen Aspekten der jeweiligen Minderheiten noch äussern.
Warum passt der Antrag der Minderheit eben besser? Ich kann das in drei oder vier Punkten darlegen. Es ist genau der Fahrplan, der dann stimmt, der sich mit dem Bedarf der AHV 2028 bis 2030 deckt; ja, die Beschränkung auf diesen Zeitraum macht absolut Sinn. Der Betrag stimmt etwa mit dem Umlagedefizit überein, also das gleicht sich etwa aus. Der Mehrheitssprecher hat recht, es ist nicht eine Vorlage, die die Zukunft sichert. Aber genau auf 2030 hin erwarten wir die Vorschläge des Bundesrates für eine nachhaltige Sanierung der AHV respektive die Finanzierung der künftigen AHV ohne Leistungsausbau.
Also der Verzicht auf die Kürzung des Bundesbeitrags, die der Bundesrat ja will, ist ein durchaus gangbarer Weg. Ich möchte das aber selbstverständlich nicht, und ich berufe mich auch auf die Stellungnahme der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren, die das sagen - das muss einfach schon erwähnt sein.
Sie verweisen darauf, dass die AHV-Finanzierung in der Kompetenz und Verantwortung des Bundes liegt. Bei der NFA-Reform, dieser grossen Föderalismus-Reform, hat man das absichtlich ausgeglichen und diese kantonale Mitfinanzierung beseitigt. Das spielt nun seit 2008, und eine Umverteilung der kantonalen Mittel wäre ein föderalismuspolitischer Rückschritt in die Zeit vor dem NFA.
Dann verweisen die Finanzdirektorinnen und -direktoren auch darauf, dass eine temporäre Senkung des Kantonsanteils die Kantone ganz direkt betrifft, und natürlich auch die Gemeinden und deren Haushalte. Der Kantonsanteil wurde erst 2020 im Rahmen der Umsetzung der letzten Unternehmenssteuerreform (STAF) erhöht, um das einnahmenseitige Gleichgewicht zwischen Bund und Kantonen wiederherzustellen. Die Kantone wurden zudem verpflichtet, auch die Gemeinden dort zu beteiligen.
Sie sehen also, es ist ein austariertes System, das seit 2020 Gültigkeit hat, und jetzt wollen wir das hier wegen eines Betrags, der nun zwar wichtig ist, aber beim Bund nicht in Milliardenhöhe geht, in einer Hauruckaktion quasi infrage stellen und über Bord werfen. Es war ja die Rede von diesen 850 Millionen Franken. Da meine ich, das sei unverhältnismässig. Darum bitte ich Sie, dort meinem Antrag zu folgen.
Schliesslich fordere ich hier jetzt auch explizit vom Bundesrat diese Reform ein. Er hat die Eckwerte dargestellt: Sie sind mutlos. Kollege Dittli hat das bereits gesagt. Es ist einfach: Wir brauchen mehr Geld, also nehmen wir es den Steuerzahlenden weg. Das ist die Antwort des Bundesrates. Also das greift für eine nachhaltige Sanierung, für eine langfristige Sanierung dann schon zu kurz. Das muss ich Ihnen in aller Deutlichkeit sagen. Wenn der Bundesrat nicht willens ist, auch andere Massnahmen, die vielleicht etwas schmerzlich sind, mindestens zur Diskussion zu stellen, dann weiss ich auch nicht, wie wir jemals zu einer Lösung kommen werden. Aber das Volk wird uns dereinst eine saftige Antwort darauf geben, und das möchte ich vermeiden.
In diesem Sinne bitte ich Sie, nicht auf die Vorlage einzutreten oder den Anträgen der Minderheit Germann zu folgen.