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Schilliger Peter · Nationalrat · 2025-06-12

Schilliger Peter · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2025-06-12

Wortprotokoll

Man kann es drehen und wenden, wie man will: Die Ungerechtigkeit bei der SRG-Mediensteuer für die KMU-Wirtschaft besteht. Wenn ein gesetzlicher Systemfehler besteht, muss man dagegen kämpfen. Das war von Anfang an meine grösste Motivation für den Einsatz im Initiativkomitee. Einmal mehr muss ich festhalten: Eine juristische Person, eine Unternehmung kann nicht Medien konsumieren. Es ist der Mensch, der dies tut. Und dieser Mensch bezahlt die Mediensteuer bereits unabhängig davon, ob er arbeitet oder nicht arbeitet.

Es ist längst klar, dass diese doppelte Medienbesteuerung verfassungswidrig ist. Auch das Bundesgericht hat die geltende degressive Tarifgestaltung als nicht verfassungskonform beurteilt, weil sie gegen das Rechtsgleichheitsgebot verstösst. KMU werden benachteiligt. Das Gericht hat auch klipp und klar festgehalten, dass es sich um eine Steuer handelt. In der Folge musste der Bund den Konsumenten die Mehrwertsteuer zurückerstatten, weil auf Steuern nicht zusätzliche Steuern erhoben werden dürfen.

Diese Besteuerung wird zudem absurderweise am Umsatz gemessen. Zwar will der Bundesrat die Umsatzschwelle im Rahmen eines eigenen Gegenvorschlages zur SRG-Initiative erhöhen. Doch das nützt vielen umsatzintensiven KMU wie Auto- und Schmuckhändlern oder Unternehmungen, die mit Rohstoffen wie Heizöl, Diesel und Benzin handeln, nichts. Die Tarifgestaltung an den Umsatz einer Firma zu binden, beurteile ich als Willkür. Zehntausende Unternehmungen in der Schweiz werden gezwungen, hohe Steuerbeträge an eine staatlich geschützte Medienanstalt zu zahlen; dies für einen Service, den sie nicht nutzen können, nicht bestellt haben und auch nicht abwählen dürfen.

Die Halbierungs-Initiative macht damit endlich Schluss. Sie schafft die Unternehmensabgabe vollständig ab. Das ist nicht nur gerecht, es ist auch längst überfällig. Es handelt sich um eine Doppelbesteuerung. Diese Doppelbesteuerung trifft insbesondere kleine und mittlere Unternehmungen. Die Menschen in diesen Unternehmungen - die Inhaber, die Geschäftsführer, die Mitarbeitenden - bezahlen die Medienabgabe bereits privat, und dann wird auch noch die Firma zur Kasse gebeten. Es gibt in unserem Steuersystem keinen vergleichbaren Fall dieser Art.

Ich bin nicht gegen die SRG, ich bin nicht gegen einen Service public, aber die SRG hat sich in den letzten Jahren von ihrem Kernauftrag entfernt. Statt sich auf Information, Bildung und Kultur zu konzentrieren, richtet sie ihr Angebot immer stärker auf Unterhaltung, teure Sportübertragungen und den Online-Service aus. Es geht bei dieser Initiative nicht um die Zerschlagung der SRG, sondern um die Rückbesinnung auf ihren ursprünglichen, öffentlichen Auftrag.

Noch ein letzter Punkt: Wenn wir die Konsumentinnen und Konsumenten mittels dieser Initiative entlasten, dann haben sie am Ende des Monats mehr im Portemonnaie und damit die Freiheit, selbst zu entscheiden, was sie konsumieren möchten, ob Sport bei Blue TV, die Swiss Music Awards auf 3Plus oder die "Rundschau" auf SRF. Die Menschen wissen selbst am besten, wofür sie ihr Geld einsetzen möchten. Warum also bevormunden wir sie weiter? Warum zwingen wir alle in ein Einheitsmodell, wenn die Medienlandschaft längst vielfältig und individuell geworden ist? Es ist Zeit, dass sich die SRG wieder auf ihren Kernauftrag beschränkt und den privaten Anbietern, die längst auch Service-public-Leistungen erbringen, den nötigen Raum lässt. Nicht der Staat soll entscheiden, was geschaut und gehört wird, sondern die Bürgerinnen und Bürger selbst. In diesem Sinn geht es letztlich auch um Freiheit.

Mit der Unterstützung der Halbierungs-Initiative stärken Sie die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land.

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