Rösti Albert · Bundesrat · 2025-06-12
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2025-06-12
Wortprotokoll
Herr Knutti, Sie müssen einfach wissen, dass die SRG letztlich ein privatrechtlicher Betrieb, eine Gesellschaft ist. Die SRG gehört nicht dem Staat, sie ist privat organisiert, sie erhält einfach die Konzession und hat so einen Grossteil ihrer Einnahmen gesichert. Bei einem privatrechtlich organisierten Betrieb legt der Bundesrat nicht die Löhne fest. Im Gegensatz zu den bundesnahen Betrieben, wo es die Aufgabe des Bundesrates ist, in den Zielen die Lohnmassnahmen festzulegen, haben wir diese Möglichkeit, das Lohnsystem für das Gesamtkader festzulegen, hier nicht. Wenn ich aber die Marktsituation ansehe, also die aktuellen Löhne in den bundesnahen Betrieben - ich nenne hier die meinem Departement angegliederten Betriebe: Swisscom, Skyguide, SBB und Post -, dann sehe ich, dass der SRG-Cheflohn unter diesen Cheflöhnen liegt. Ich möchte aber schon sagen, dass der Bundesrat bezüglich der Anhebung dieser Löhne sehr vorsichtig ist, denn sie sind um ein Vielfaches tiefer als die Löhne in anderen, privaten Betrieben. Sie sind hoch und anständig, würde ich sagen, aber wenn man mit der Privatwirtschaft vergleicht, sind sie doch tiefer. Wir stehen aber immer dafür ein, dass sie nicht stark erhöht werden.