Rösti Albert · Bundesrat · 2025-06-12
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2025-06-12
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat Ihnen die Botschaft zur SRG-Initiative am 19.[NB]Juni 2024 vorgelegt. Die Initiative will die Haushaltsabgabe von heute 335 auf 200 Franken senken und die Unternehmensabgabe gänzlich streichen. Bei Annahme der Initiative würde die SRG statt der heutigen rund 1,3 Milliarden Franken - bei einem Umsatz von heute etwa 1,5 Milliarden Franken einschliesslich der Werbegelder - noch 630 Millionen Franken erhalten. Es handelt sich also um eine drastische Reduktion auf die Hälfte; das ist sehr viel.
Der Bundesrat lehnt die SRG-Initiative ab, weil sie ihm zu weit geht. Die SRG benötigt ausreichend finanzielle Mittel, um in allen Sprachregionen ein gleichwertiges publizistisches Angebot bereitstellen zu können. In der Schweiz sind wir stolz darauf, eine Gemeinschaft bestehend aus vier Sprachregionen und vier Kulturen zu sein, und dazu leistet die SRG einen wichtigen Beitrag. Nach der Annahme der Initiative wären diese umfassenden Leistungen für die vier Sprachregionen in der heutigen Form kaum mehr möglich. Die Halbierung des heutigen Abgabenanteils der SRG hätte sehr weitreichende Folgen für unsere Kultur und für den Medienplatz Schweiz insgesamt. Die SRG müsste das Unternehmen grundlegend umbauen, und eine Zentralisierung wäre unumgänglich.
Ich glaube, dass eine Zentralisierung der Standorte und der Arbeitsplätze möglich ist, das kann man machen, aber das würde in den Regionen, speziell in den ländlichen, auf erheblichen Widerstand stossen. Ich erinnere daran, dass die SRG heute strukturell aus sieben Hauptproduktionsstandorten und siebzehn regionalen Standorten besteht. Sie konnten die Schliessung des Radiostudios Bern mitverfolgen. Dagegen wurde parteiübergreifend gekämpft. Die Annahme der Initiative würde zu vielen solchen Aktionen führen, die wahrscheinlich auf erbitterte Gegenwehr stossen würden.
Auch das publizistische Angebot müsste deutlich reduziert werden, denn vieles, was die SRG heute dank der Abgabenfinanzierung publizieren kann, lässt sich in unseren kleinen sprachregionalen Märkten kaum mittels kommerzieller Einnahmen finanzieren. Diese Lücken könnten sicher nicht vollständig von anderen Medien gefüllt werden. Von einer Halbierung der SRG würden daher die in den Bereichen Sport und Unterhaltung tätigen Pay-Anbieter und damit verbunden auch die internationalen Streaming-Plattformen profitieren, die keine oder kaum Inhalte mit Schweizer Bezug anbieten.
Die Kommission Ihres Rates wollte der SRG-Initiative einen indirekten Gegenentwurf gegenüberstellen. Sie stimmte zwei Vorschlägen zu, die die Schwesterkommission, also die ständerätliche Kommission, dann aber deutlich verworfen hat. Gemäss der KVF-S besteht kein Handlungsbedarf für einen Gegenentwurf, der weiter geht als das Gegenkonzept des Bundesrates. Das heisst, die SRG soll keine Mindereinnahmen hinnehmen müssen, die über das hinausgehen, was der Bundesrat mit der Abgabensenkung bereits beschlossen hat. Zudem sollen nicht noch mehr Firmen von der Unternehmensabgabe entlastet werden.
Der Bundesrat verabschiedete ein Gegenkonzept, wie das hier verschiedentlich erwähnt worden ist, eigentlich ein Gegenprojekt - ich nenne es mal so, es ist nicht ein Gegenvorschlag - zur SRG-Initiative. Das erfolgte im Juni 2024 auf Verordnungsstufe. Der Bundesrat kann die Serafe-Gebühr auf Verordnungsstufe festlegen. Das steht ihm gestützt auf das Gesetz zu, und er kann auch die Verordnung entsprechend ändern; das an all diejenigen - ich habe das verschiedentlich gelesen -, die sagen, das sei demokratiepolitisch fragwürdig. Es ist die Aufgabe des Bundesrates, die Details in der Verordnung zu regeln. Ein Bundesrat, der führt, regelt auch die Verordnungen, verabschiedet die Verordnungen, macht rechtzeitig Verordnungen, wie wir das beim CO2-Gesetz frühzeitig, auf den 1.[NB]Januar 2025, gemacht haben. Das ist die Grundaufgabe des Bundesrates. Wenn er diese Aufgabe nicht erfüllt, macht er seinen Job nicht. Das als Klammerbemerkung.
Der Bundesrat wird deshalb die Haushaltsabgabe ab 2027 schrittweise senken, in einem ersten Schritt von heute 335 auf 312 Franken, ab 2029 auf 300 Franken. Damit lässt er der SRG die nötige Zeit, um die strukturell nötigen Anpassungen zu machen.
Zur Unternehmensabgabe: Ab 2027 werden wir einen weiteren Teil der Unternehmen von der Abgabepflicht befreien und damit einem wesentlichen Anliegen der Initianten entgegenkommen, die vor allem die Befreiung aller Unternehmen wünschen. Heute sind die mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 0,5 Millionen Franken von der Abgabepflicht befreit. Wir wollen diese Limite auf 1,2 Millionen Franken erhöhen. Damit werden 80 Prozent aller Unternehmen ab 2027 von der Abgabe befreit, es werden nur noch 20 Prozent der Unternehmen abgabepflichtig sein. Das sind die grösseren KMU und die ganz grossen Unternehmen wie die Industriebetriebe.
Das macht auch Sinn, weil bei ganz grossen Unternehmen das Argument der Doppelfinanzierung seine Wirkung verliert. Ich habe Verständnis dafür, dass bei einem Einmann- oder Zweimann- bzw. Zweifraubetrieb die Frage gestellt wird: Weshalb muss ich, da ich nur zuhause Radio höre, in meinem Geschäft auch noch Gebühren bezahlen? Diese Betriebe würden entlastet. Bei Grossbetrieben hingegen handelt es sich vielfach um Betriebe, die auch sehr viele Grenzgängerinnen und Grenzgänger beschäftigen; diese bezahlen nichts und können deshalb durchaus ihren Beitrag über den Betrieb [PAGE 982] bezahlen. Deshalb meine ich, dass durch das Gegenprojekt des Bundesrates das Anliegen der Initianten, diese faktische Doppelbesteuerung zu streichen, mindestens teilweise erfüllt ist.
Mit dem Gegenprojekt des Bundesrates muss die SRG, und das ist nicht unwesentlich, insgesamt 17 Prozent einsparen. Sie erhält aus der Medienabgabe 120 Millionen Franken weniger. Dazu kommen der fehlende Teuerungsausgleich, der bisher gewährt wurde, sowie die parlamentarischen Initiativen Chassot 22.417, "Fördermassnahmen zugunsten der elektronischen Medien", und Bauer 22.407, "Verteilung der Radio- und Fernsehabgabe", die verlangen, dass der Prozentsatz der privaten Radio- und Fernsehanstalten an den Gebühren von heute 4 bis 6 auf 6 bis 8 Prozent erhöht wird.
Das heisst, die privaten elektronischen Medien werden keine Ertragseinbussen erfahren, weil es so aussieht, dass die beiden erwähnten parlamentarischen Initiativen Chassot 22.417 und Bauer 22.407 gut unterwegs sind. Aber die dafür notwendigen Mittel fehlen der SRG dann für ihre Programme. Zusätzlich haben wir noch das Problem, das Sie alle kennen, nämlich dass die Werbeeinnahmen sinken. Dazu gibt es Schätzungen und Berechnungen der SRG.
Wenn wir den reinen Verlust von 120 Millionen Franken aus der Reduktion der Gebührenabgabe mit dem Verlust zusammenzählen, der sich aus dem Beitrag an die privaten Radios und Fernsehen ergibt, und den Teuerungsausgleich und die Werbeeinnahmen hinzunehmen, dann kommen wir auf etwa 270 Millionen Franken, die reduziert werden müssen, oder eben auf 17 Prozent des Umsatzes. Eine Reduktion von 17 Prozent innerhalb der nächsten vier Jahre ist happig für ein Unternehmen, das weiterhin dezentral, in vier Sprachen, in vier Kulturen produzieren muss. Da haben die Initianten einiges erreicht.
Der Bundesrat erachtet das aber auch als richtig. Die gesamte Medienlandschaft ist aufgrund der fortschreitenden Reduktion der Anzahl Zeitungsleser und -leserinnen, aufgrund der Konkurrenz von Online-Anbietern, grossen Plattformen oder generell aufgrund des rückgängigen Medienkonsums unter erheblichem Druck. Und wenn die ganze private Medienlandschaft unter Druck ist, muss es eine Selbstverständlichkeit sein, dass auch die gebührenfinanzierte SRG ihre Strukturen überholen und vor allem überprüfen muss, was notwendigerweise öffentlich-rechtlich produziert werden muss und was privat gemacht werden kann. Diese Schnittstelle ist nie zu hundert Prozent eindeutig. Es ist nie möglich, zu sagen, das ist rein öffentlich-rechtlich, und das ist rein privat. Es muss geprüft und auch dargestellt werden, aber es ist keine exakte Wissenschaft. Klar ist aber, dass der Bundesrat von der SRG erwartet, dass die Einsparungen vor allem dort erfolgen, wo die Angebote, die dann wegfallen, auch von Privaten gemacht werden können.
Der Bundesrat erachtet sein Gegenprojekt aus zweierlei Hinsicht als notwendig: Man kann damit erstens sagen, die Anliegen der Initianten würden teilweise erfüllt. Die SRG muss ihre Budgets reduzieren, wenn auch nicht in diesem Umfang. Zweitens wollen wir auch für private Medien eine Basis schaffen, damit deren Umsatzmöglichkeiten steigen. Es sind also zwei Zielsetzungen.
Der Bundesrat empfiehlt die Initiative klar zur Ablehnung, weil sie zu weit geht, kommt ihr aber ein Stück weit entgegen. Damit will er auch bewirken, dass sie von einer Mehrheit der Bevölkerung abgelehnt wird. Er erlässt den Zuschauerinnen und Zuschauern jeweils 35 Franken; man kann sagen, das sei nicht viel, aber es ist ein Beitrag. Zudem entlastet der Bundesrat sehr viel mehr Unternehmen. Zusätzlich ermöglicht es das Gegenprojekt, dass private Medien, die Leistungen privat erbringen, auch einen Teil dieses Kuchens abschneiden können. Es ist ganz wichtig, dass die richtigen Restrukturierungen gemacht werden, dass dort restrukturiert bzw. auf Leistungen verzichtet wird, wo diese nicht einfach durch Online-Kanäle und grosse Plattformen abgesogen werden können. Das ist sehr herausfordernd. Aber es ist, wenn man den Verlegerverband hört, durchaus möglich.
Basierend auf diesen Überlegungen hat der Bundesrat bereits vor meiner Zeit, unter der Leitung der damaligen Bundesrätin Simonetta Sommaruga, folgende Eckwerte festgelegt, die dann in die nächste Konzession einfliessen: Bei den journalistischen Inhalten soll die SRG den Fokus verstärkt auf Information, Bildung und Kultur und weniger auf Unterhaltung und Sport legen, also einen Service public im engeren Sinne leisten. Ich sage bewusst "weniger" - das heisst nicht "keine Unterhaltung" und "kein Sport", wie es auch schon verstanden wurde. Es ist klar: Die SRG braucht Sport- und Unterhaltungssendungen, damit auch die Informationssendungen angeschaut werden. Aber eine Fokussierung soll und muss im erwähnten Bereich stattfinden, weil es dort auch andere Anbieter gibt.
Dann braucht es eine Beschränkung im Online-Bereich. Die SRG soll sich dort stärker zu einem audiovisuellen Angebot verpflichten. Klar ist, dass die SRG in der heutigen Zeit mit zeitversetztem Fernsehen online präsent sein muss. Das ist absolut unabdingbar, um die Kundinnen und Kunden zu erreichen. Sie soll dieses Online-Angebot aber nicht mit Texten anreichern, die die Privaten durchaus in genügender Weise liefern. Wir erachten hier deshalb eine Beschränkung als notwendig und wollen den Privaten Platz lassen.
Nun komme ich zum Fazit: Das Gegenkonzept des Bundesrates ist ein hartes Konzept für die SRG, es gab auch entsprechend Kritik. Es ist aber aus Sicht des Bundesrates ein ausgewogenes Konzept. Gestützt darauf bitte ich Sie, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen und die Massnahmen des Bundesrates so, wie sie eingeleitet wurden, ohne Gegenvorschlag zu belassen. Ich bin auch der Meinung, dass eine Rückweisung zur Erarbeitung eines erneuten Gegenvorschlags nicht zielführend ist, wenn es darum geht, dass wir unsere Arbeit machen können und dass rasch über die Initiative abgestimmt werden kann. Die wichtige Arbeit folgt dann nach Ablehnung der Initiative: Das ist die Definition der neuen Konzession, in der wir diese Eckwerte genau formulieren, ins Detail gehen und festlegen können, wo die Schnittstellen gemacht werden sollen.
Ich bin dankbar, dass die SRG unter ihrer neuen Direktorin mit dem Projekt "Enavant SRG SSR" diesen Weg sehr engagiert eingeschlagen hat und aktiv begeht. Ich bin sicher, dass die Geschäftsleitung die Zeichen der Zeit erkannt hat und diese Schärfung geschickt, richtig und sozial verträglich umsetzen wird. Es ist aber nötig, dass Sie die Initiative zur Ablehnung empfehlen, damit wir diese Arbeit in Ruhe machen können, damit Rechtssicherheit herrscht und damit durch unsere SRG nach wie vor ein dezentrales Angebot in vier Kulturen und vier Sprachen geleistet werden kann.
Ich bitte Sie, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen und die Minderheitsanträge abzulehnen - nicht nur den Minderheitsantrag auf Rückweisung, sondern auch den Minderheitsantrag zur Finanzierung über die Mehrwertsteuer. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Bevölkerung in Anbetracht dessen, dass es noch andere Bedürfnisse gibt, einem solchen Ansinnen zustimmen würde; ich denke an die AHV, ich denke an die Armee, wo wir auch über die Mehrwertsteuer sprechen.
Abschliessend: Die SRG-Konzession wird nach der Abstimmung in eine Vernehmlassung geschickt. Sie alle werden mitsprechen können, wie diese Konzession auszusehen hat. Sie wird voraussichtlich 2029 in Kraft treten.