Rösti Albert · Bundesrat · 2025-06-12
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2025-06-12
Wortprotokoll
Das Gewässerschutzgesetz verlangt, dass verschmutztes häusliches Abwasser in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird. Das Abwasser wird in Kläranlagen gereinigt, und der Klärschlamm wird verbrannt. Dadurch werden Krankheitskeime vernichtet, die in menschlichen Fäkalien vorkommen können. Für Landwirtschaftsbetriebe mit erheblichem Nutztierbestand an Rindern und Schweinen gibt es jedoch eine Ausnahme. Diese Betriebe dürfen ihr häusliches Abwasser, mit der Rinder- oder Schweinegülle gemischt, auf ihre Felder ausbringen.
Die vorliegende Motion fordert nun, dass diese Ausnahme ausgeweitet wird. Neu sollen auch Betriebe von der Anschlusspflicht an die Kanalisation ausgenommen werden, welche andere Nutztiere halten. Dazu gehören zum Beispiel Schafe, Ziegen oder Pferde. Bei diesen fällt der Hofdünger hauptsächlich in fester Form, das heisst in Form von Mist, an. Diese Betriebe sollen ihr häusliches Abwasser ebenfalls mit dem Hofdünger mischen und auf ihre Felder ausbringen können. Damit sollen nach Auffassung Ihrer vorberatenden Kommission Härtefälle vermieden werden, die entstehen, wenn der Anschluss an die öffentliche Kanalisation mit zu hohen Kosten verbunden ist.
Der Bundesrat hatte bereits einen Entwurf für die entsprechende Anpassung des Gewässerschutzgesetzes ausgearbeitet und mit der Agrarpolitik 2022 plus in die Vernehmlassung gegeben. Der Auftrag stammte damals, wie auch schon gesagt, aus der Motion Aebi Andreas 13.3324 mit gleichem Inhalt. In der Vernehmlassung hatten sich die Kantone gegen die geplante Änderung des Gewässerschutzes ausgesprochen. Daraufhin hat das Parlament die Motion Aebi Andreas ohne Umsetzung abgeschrieben.
Der Bundesrat beantragt vor dem Hintergrund dieser geschichtlichen Entwicklung die Ablehnung dieser Motion. Er ist aber bereit, das zugrunde liegende Anliegen im Rahmen einer nächsten Revision des Gewässerschutzgesetzes zu prüfen und allenfalls auch umzusetzen.
Wie es sich zeigt, wird diese Motion wie schon im Ständerat allenfalls auch hier eine Mehrheit finden. In diesem Fall werden wir die Umsetzung in der nächsten Revision des Gewässerschutzgesetzes beantragen. Dann gibt es wieder eine Vernehmlassung, und alle betroffenen Kreise können sich beteiligen und ihre Bemerkungen einbringen.
Wichtig ist noch zu sagen, dass es sich hier um wenige Fälle handelt. Es muss ein Härtefall sein. Grundsätzlich sind alle Betriebe verpflichtet, sich der Kanalisation anzuschliessen. Nur dort, wo die Kosten der Einrichtung der Kanalisation unverhältnismässig hoch wären - auch dazu gibt es Richtlinien -, wären diese Ausnahmebestimmungen möglich. Den[NB]Landwirtschaftsbetrieben würde also nicht einfach Tür und Tor geöffnet, sich nicht mehr anschliessen zu müssen. Wir haben keine Berechnung, wie viele Betriebe es betrifft, gehen aber davon aus, dass es kaum mehr als einen kleinen Prozentsatz betrifft.