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Würth Benedikt · Ständerat · 2025-06-12

Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-06-12

Wortprotokoll

Wir haben drei Konzepte auf dem Tisch liegen: das Konzept der Mehrheit, das der Minderheit und das des Bundesrates. Ich bedauere, dass niemand aus der Kommission das Konzept des Bundesrates übernommen hat. Ich eile ihm nun ein bisschen zu Hilfe, auch wenn das vielleicht nichts nützt. Aber es ist ein gutes Konzept, und es lohnt sich, nochmals einige Darlegungen zum Ansatz des Bundesrates zu machen.

Einem Konzept vorgelagert ist jeweils ein Auftrag. Bevor wir auf eine Entscheidung einschwenken, müssen wir uns die Frage stellen, was eigentlich der Auftrag war. Der Auftrag hier war eigentlich klar: Wir müssen eine Lösung zur Finanzierung der 13.[NB]AHV-Rente finden, für das, was das Volk beschlossen hat, und zwar eine nachhaltige Finanzierungslösung, nicht eine befristete, wie es Kollege Germann beantragt.

Neben diesem Auftrag gibt es weitere Aufträge. Ich erinnere an unsere Motion 21.3462, "Auftrag für die nächste AHV-Reform", die wir angenommen haben; sie wurde in der Eintretensdebatte erwähnt. Das ist ein verbindlicher Auftrag an den Bundesrat.

Dann gibt es noch potenzielle Aufträge, die mit dem Konzept der Mehrheit eine hohe Bedeutung erlangt haben, potenzielle Aufträge, die vielleicht beschlossen und dann zu einer Aufgabe von Bundesrat und Parlament werden. Ich spreche die hängige Initiative an, über die wir noch nicht einmal entschieden haben. Es ist schon etwas eigenwillig, wenn man einen potenziellen Auftrag in ein Gesamtkonzept aufnimmt. Die Kommission hat den Auftrag, den ich skizziert habe, ausgeweitet. Die Kommission hat ein Gesamtkonzept gemacht. Entsprechend lautete auch der Titel der Medienmitteilung nach der Kommissionssitzung. Das kann man machen, ich halte es aber für falsch.

Ich habe einmal nachgeschaut, wie die Situation bei der Initiative zur 13.[NB]AHV-Rente war. Der Ständerat hat im Frühling 2021 die Vorlage des Bundesrates zur AHV 21 als Erstrat beraten. Die Gewerkschaften, die Initianten, haben ebenfalls im Frühling 2021, im Mai 2021 - Herr Maillard mag mich korrigieren, aber ich glaube, wenn ich es richtig recherchiert habe, war es so -, die Initiative eingereicht. Ich frage Sie: Kam damals irgendjemand auf die Idee, eine Initiative, über die wir noch nicht abgestimmt hatten, in einen solchen Auftrag zu packen? Das ist schon etwas speziell, auch staatspolitisch.

Vor diesem Hintergrund bin ich der Meinung, dass wir ein sequenzielles Vorgehen wählen sollten. Wir sollten jetzt den unmittelbaren Handlungsbedarf betreffend die 13.[NB]AHV-Rente aufnehmen und eine sachlich korrekte Lösung zu deren Finanzierung finden. Dann sollten wir die weiteren Aufträge anpacken und umsetzen, und dann werden wir sehen, ob es weitere potenzielle Aufträge gibt, die das Volk beschlossen oder eben vielleicht auch nicht beschlossen hat.

Es gibt noch einen vierten Auftrag zur Frage der Witwenrente; Herr Maillard hat ihn erwähnt. Und es gibt, das hat die Eintretensdebatte ja auch gezeigt, noch zahlreiche Themen rund um die AHV, die wir angehen müssen, etwa das Stichwort Lebensarbeitszeit, welches Kollege Bischof ausgeführt hat. In diesem Bereich liegt also noch sehr vieles auf dem Tisch.

Aber bei dieser Vorlage ist der Auftrag klar, und diesen müssen wir auch so eingrenzen. Es geht um die Finanzierung der 13.[NB]AHV-Rente, das ist dringlich. Hier muss doch die Devise sein, erstens jetzt das Notwendige zu tun, zweitens den Fokus auf die Finanzierung zu richten, drittens das Fuder nicht zu überladen und viertens eine stabile und nicht eine befristete Finanzierung zu wählen, wie es die Minderheit Germann beantragt.

In der Eintretensdebatte wurde verschiedentlich die Motion 21.3462 erwähnt, die wir angenommen haben. Ich möchte Sie einfach darauf aufmerksam machen, dass der Auftrag klar ist. Es geht hier um eine Reform. Die Meinung des Parlamentes ist nicht, dass der Bundesrat eine reine Finanzierungsübung macht. Eine Reform bedeutet, ein Paket zu machen, ein Paket mit einnahmenseitigen, das ist klar, aber auch ausgabenseitigen Massnahmen. Die AHV 21, die wir in diesem Rat beschlossen haben und die vom Volk angenommen wurde, bestand zu zwei Dritteln aus einnahmenseitigen und zu einem Drittel aus ausgabenseitigen Massnahmen. Es braucht schlussendlich ein Paket, das beide Seiten mitberücksichtigt.

Was hier seitens des Bundesrates bis jetzt geäussert wurde, stimmt mich auch nicht zuversichtlich, das überzeugt mich nicht. Hier muss noch mehr kommen, wenn man die gewaltigen demografischen Herausforderungen wirklich bewältigen will. Bezogen auf die 13.[NB]AHV-Rente erfüllt der bundesrätliche Entwurf aber meines Erachtens den Auftrag, den die Regierung bekommen hat und den auch wir nun auf dem Tisch haben.

Natürlich, es wurde gesagt, auch der bundesrätliche Entwurf stellt keine komplette Ausfinanzierung sicher. Der Kommissionssprecher hat gesagt, dass im Grunde genommen auch der Mehrheitsantrag keine komplette Ausfinanzierung sicherstellt. Das scheint mir aber auch vertretbar vor dem Hintergrund der angenommenen Motion 21.3462 der SGK-N und auch mit Blick auf die Belastungen für die Zahlerinnen und Zahler, für die Bevölkerung, die jetzt nur rein einnahmenseitige Massnahmen tragen muss. Das muss man in diesem Kontext sehen; das ist vertretbar.

Dann wurde moniert, dass nur die Massnahme der Mehrwertsteuererhöhung im Fokus des bundesrätlichen Entwurfes stehe. Ich halte diese aber für richtig. Es ist letztlich die gerechteste Lösung, wenn wir die nicht erwerbstätige Bevölkerung und die erwerbstätige Bevölkerung gleichermassen in die Finanzierung der 13.[NB]AHV-Rente mit einbeziehen.

Es wurde nun vorhin verschiedentlich über die Boomer gesprochen, das hat zum Teil auch etwas Gelächter ausgelöst. Die Generation, die jetzt die 13.[NB]AHV-Rente bekommt, hat keinen einzigen Beitragsfranken dafür geleistet - keinen einzigen. Ich spreche von der Generation, die jetzt eine 13.[NB]AHV-Rente bekommt. Natürlich haben diejenigen, die nachrücken, dann partiell auch einbezahlt. Um solche Problemstellungen zu lösen, schaffen wir normalerweise Übergangsregelungen. Vor diesem Hintergrund ist es zentral, dass wir die Generationenfrage in diesem Land nicht noch weiter zuspitzen. Sie konnten kürzlich lesen, beispielsweise in den Medien der CH-Media-Gruppe, wie die Wohneigentumsquote bei der erwerbstätigen Bevölkerung zurückgeht und bei der Rentnergeneration zunimmt. Das stimmt mich sehr nachdenklich. Wir stimmen dereinst über den Eigenmietwert ab. Sie können selbst beurteilen, ob die Vorlage hilft, diese Quoten zu verändern. Ich habe da meine Zweifel, das ist aber ein anderes Thema. Wir sind nun bei der AHV-Rente, und hier wollen Sie die erwerbstätige Bevölkerung dermassen stark in die Finanzierung mit einbeziehen. Das halte ich für falsch, und darum meine ich, dass der bundesrätliche Entwurf richtig ist.

Das dritte Element, das strittig ist und hier im Saal überhaupt keine Aktien hat, ist die Frage des Bundesbeitrags. Hier scheint es mir wichtig, nochmals in die Geschichte zurückzugehen. Es wurde gesagt, bei der Steuerreform und der AHV-Finanzierung wurden diese 20,2 Prozent vereinbart. Ja, ich kann mich auch noch gut an diese Debatten erinnern. Auf welcher Geschäftsgrundlage wurde das jedoch vereinbart? [PAGE 537] Die Geschäftsgrundlage waren zwölf AHV-Renten. Jetzt hat man eine veränderte Ausgangslage. Dann kann man diesen Prozentsatz zur Disposition stellen, das ist doch mehr als legitim. Frau Bundesrätin Baume-Schneider hat erwähnt, dass wir von zusätzlichen 900 Millionen Franken zulasten des Bundeshaushalts sprechen. Das entspricht dem im Rahmen der Vernehmlassung ursprünglich vorgebrachten Vorschlag. Der Bundesrat hat diesen im Rahmen der Botschaft nochmals korrigiert und kommt jetzt auf eine gemittelte Lösung, die aber immer noch 450 bis 500 Millionen Franken netto Mehrbelastung für den Bundeshaushalt generiert. Das müssen wir schlussendlich verarbeiten.

Wir stehen vor der Umsetzung eines Entlastungspakets. Diejenigen, die mir jetzt vielleicht entgegenhalten, der Finanzplan sei ausgeglichen - also allenfalls die Kolleginnen und Kollegen aus der Finanzkommission -, müssten dann aber auch sagen: Er ist nur ausgeglichen, wenn wir das Entlastungspaket integral umsetzen. Nach Durchsicht der Vernehmlassungsantworten habe ich meine Zweifel, ob wir die Prämisse einer integralen Umsetzung des Entlastungspakets erfüllen werden. Ein Nichtumsetzen des bundesrätlichen Entwurfes im Hinblick auf den Bundesbeitrag würde uns also wieder auf die Füsse fallen. Davon bin ich überzeugt - erst recht, wenn wir auch noch auf die neben dem Entlastungspaket und der AHV weiterhin bestehende Grossbaustelle blicken, die Armeefinanzierung. Diesbezüglich haben wir eine Mehrheit, in diesem Saal und im Nationalrat, die mehr will; ich halte das auch für richtig. Wir müssen bei der Armee nun wirklich die Verteidigungsfähigkeit unseres Landes wiederherstellen. Wenn Sie das also auch noch mit in das Paket packen, ist diese moderate Anpassung des Bundesbeitrags wirklich sachgerecht.

Wir kranken ein bisschen daran, dass wir die Dossiers immer nur isoliert betrachten. Heute reden wir über die AHV, dann reden wir über die Armee, dann kommt das Entlastungspaket. Ich glaube, diese drei ganz grossen Baustellen, die uns finanziell herausfordern, müssen wir doch auch in einer Gesamtsicht betrachten. Und meines Erachtens ist das der grosse Vorteil des bundesrätlichen Antrages: Er nimmt diese Gesamtsicht vor. Er schaut nicht nur auf die AHV, er sieht auch die Situation des Bundeshaushalts, er sieht auch die Bedürfnisse, die wir hinsichtlich der Verteidigungsfähigkeit haben. Darum ist dieser Ansatz aus meiner Sicht der beste, der ausgewogenste und derjenige, der unsere Unterstützung verdient. Somit habe ich auch noch eine Lanze für den Antrag der Regierung gebrochen, auch wenn das vielleicht am Ende des Tages nicht erfolgversprechend sein wird.

Ich bitte Sie, dem Entwurf des Bundesrates zu folgen.