Candan Hasan · Nationalrat · 2025-06-12
Candan Hasan · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-06-12
Wortprotokoll
Nachdem ich von den Beispielen gehört habe, welche die Kommissionssprecherin genannt hat, bin ich gerne bereit, über eine Besitzstandwahrung oder eine Härtefallregelung zu diskutieren, wenn Betriebe aufgrund sich verändernder Bedingungen vor finanziellen Mehrbelastungen stehen, welche die Existenz bedrohen. Ich glaube, wir sind uns alle einig: Die Arbeit im Berggebiet ist hart, und der Lohn ist tief. Aber davon steht im Motionstext nichts. Es geht um eine generelle Ausweitung der Ausnahmebestimmungen mit einem Rattenschwanz von ungelösten Problemen. Es liegen keine Zahlen vor, wie viele und was für Betriebe an welchen Standorten von der Anschlusspflicht ausgenommen sein würden. Ebenso wenig sind Informationen über die schädlichen Mehrbelastungen auf Gesundheit und Umwelt oder über Massnahmen bekannt, die diese eindämmen sollen.
Die momentane gesetzliche Regelung und auch die beantragte Ausweitung gründen auf einem Konstruktionsfehler. Die Befreiung von der Anschlusspflicht ist weder an die Machbarkeit noch an die Mehrbelastung gekoppelt. Die Befreiung ist alleine an die - Achtung, es folgt eines meiner Lieblingswörter - Düngergrossvieheinheiten respektive an die Menge Stickstoff und Phosphor gekoppelt, die auf einem Betrieb anfallen. Um es noch abstrakter und gleichzeitig deutlicher zu machen: Wenn ich mindestens 840 Kilogramm Stickstoff und 120 Kilogramm Phosphor produziere, dann muss ich mein unter Umständen mit Chemikalien, Hormonen, Medikamenten oder anderen ökotoxischen Stoffen belastetes häusliches Abwasser nicht mehr an der Kanalisation anschliessen und auch nicht mehr in einem Behälter sammeln und abführen, sondern ich kann es mit der Gülle auf dem Feld ausbringen.
Vor ein paar Jahren mietete ich mit meinen Freunden im wunderschönen Schächental im Kanton Uri ein Ferienhaus, das etwas abseits lag und über keinen Kanalisationsanschluss verfügte. Aber auch dort sammeln wir das Abwasser. Alle ein bis zwei Jahre kommt ein Bauer vorbei, pumpt es ab und nimmt es mit. Das zeigt, es gibt alternative Lösungen, die nicht zu Existenzproblemen führen oder die Gesundheit und Umwelt gefährden. Für Betriebe, die so abgelegen sind, dass sie nur mit einer kleinen Seilbahn erreicht werden können oder für die es unverhältnismässig ist, dass sie das Abwasser abführen, können wir eine Lösung finden, dazu sind wir bereit - aber ohne die Büchse der Pandora zu öffnen. Denn das häusliche Abwasser beinhaltet heute viele problematische ökotoxische Substanzen mit vielen Schadstoffen wie unter anderem auch PFAS. Menschliche Ausscheidungen können zudem auch Krankheitskeime enthalten.
Wir haben in der Schweiz ein Problem mit der zunehmenden Belastung unserer Umwelt mit Schadstoffen. Diese gelangen in den Boden und in die Gewässer, werden von wildlebenden Tieren und Pflanzen, von unseren Nutztieren und Nutzpflanzen und schlussendlich auch von uns aufgenommen. Besonders gefährlich sind die Ewigkeitschemikalien, die sehr lange in der Umwelt verbleiben. Sie sammeln sich an und können gesundheitliche Schäden verursachen, darunter die Beeinträchtigung des Immunsystems, Leber- und Nierenschäden, Schilddrüsenerkrankungen, Fruchtbarkeitsstörungen; sie können das Krebsrisiko erhöhen und haben möglicherweise Auswirkungen auf die Entwicklung von Kindern und Neugeborenen. Diese Stoffe sind fast überall, in Shampoos, Kosmetika, Schmier- und Waschmitteln, Pfannen, Raclette-Grills und so weiter. So gelangen sie ins häusliche Abwasser und dann auf das Feld.
Was für Auswirkungen diese Stoffe auf unsere Nahrungsmittelproduktion haben können, zeigt ein Fall in der Ostschweiz, wo auf mehreren Höfen stark erhöhte PFAS-Werte im Boden und auch im Rindfleisch festgestellt wurden. Die Befreiung von der Anschlusspflicht bedeutet auch eine indirekte Subvention von mehreren tausend Franken, die eine implizite umweltschädigende Wirkung hat. Wenn dadurch unsere Nahrungsmittelproduktion beeinträchtigt wird und der Bund finanzielle Mittel aufbringen muss, um diese Betriebe zu unterstützen, ist das aus meiner Sicht finanz- und umweltpolitisch höchst ineffizient und in gewisser Art und Weise ein Staatsversagen.
Ich bitte Sie, die Motion im Sinne des Vorsichtsprinzips, des Schutzes der Gesundheit unserer Bevölkerung und des Verursacherprinzips abzulehnen.