Rösti Albert · Bundesrat · 2025-06-12
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2025-06-12
Wortprotokoll
Ich erachte die Motion Würth "Mehr Flexibilität beim Rodungsersatz" als wichtige Motion, um in unserem beschränkten Terrain mit verschiedenen Ansprüchen umgehen zu können. Dort braucht es Anpassungen. Mit der vorliegenden Motion soll das Bundesgesetz über den Wald so angepasst werden, dass bei definitiven Rodungen nicht mehr zwingend Realersatz zu leisten ist. Der Rodungsersatz soll somit künftig vereinfacht und auch qualitativ erfolgen können, dies mit Massnahmen im Bereich des Natur- und Landschaftsschutzes und mindestens zur Hälfte durch Aufwertungsmassnahmen in der bestehenden Waldfläche. Temporäre Rodungen bleiben vorbehalten, und es soll weiterhin an Ort und Stelle wieder aufgeforstet werden.
Sie wissen, dass das bestehende Waldgesetz sehr alt ist und dass die Schweiz hier weltweit Pionierarbeit geleistet hat. Der Wald hat eindeutig viele wichtige Funktionen für das Leben in unserem Land: die Schutzfunktion, die Produktionsfunktion, die klimatische Funktion als Senke, aber auch die Erholungsfunktion. Es ist also völlig richtig, dass man dem Wald entsprechend Sorge und Rechnung trägt.
Nun ist die Ausgangslage so, dass die Waldfläche heute gesamtschweizerisch zunimmt; sie nimmt klar zu, dies insbesondere in den höheren Lagen, im Mittelland und in den Talebenen - dort, wo auch besser Forstwirtschaft betrieben werden kann. Dort kann die Waldfläche durch das Walderhaltungsgebot im Gesetz konstant gehalten werden. Im Mittelland ist die Waldfläche also konstant, in den Bergen nimmt sie zu, also nimmt sie gesamthaft zu. Sie ist aus Sicht der Flächennutzung die einzige Fläche, die diesen Schutz geniesst und deren Umfang zunehmen kann, dies in einer Zeit, in der alle anderen Flächen massiv unter Druck sind.
Massiv unter Druck sind die Bauzonen, und nachdem ich die vorherige Diskussion gehört habe, meine ich: Selbstverständlich ist eine Ursache des zunehmenden Bauzonenbedarfs, dass die Leute mehr Platz brauchen, aber auch, dass mehr Leute ins Land kommen. Das heisst, die Zuwanderung - es ist müssig, das zu erwähnen - wirkt sich doppelt auf den Verbrauch von Fläche aus: Es kommen mehr Leute, die mehr Fläche brauchen. Das ist eine doppelte zusätzliche Fläche, die hier beansprucht wird; man lässt ja niemanden irgendwo unter der Brücke schlafen. Es ist auch nicht so, dass man irgendein Gesetz hätte, mit welchem man verbieten könnte, dass ein Ehepaar in einer Fünfzimmer- statt in einer Dreizimmerwohnung wohnt. Ich glaube, das ist unser freiheitliches Gebot.
Das heisst, der Umfang der Bauzonen nimmt zu, der Wald ist konstant, und die unfruchtbaren Flächen können wir kaum verändern, kaum urbar machen. Damit bleibt die Fruchtfolgefläche bzw. die Landwirtschaftsfläche die einzige Fläche, die unter Druck ist. Dabei sollte der Umfang der Fruchtfolgefläche infolge der höheren Einwohnerzahlen bzw. der zunehmenden Bevölkerung im Sinne der Ernährungssicherung eigentlich auch steigen. Wenn wir in Zukunft eine Ernährungssicherung von 50 Prozent halten wollen, müsste die[NB]Fruchtfolgefläche als Erstes zunehmen und nicht abnehmen, auch wenn wir Produktivitätsfortschritte zu verzeichnen haben.
Deshalb bin ich der Meinung, dass diese Motion hier im Sinne einer Abwägung in die richtige Richtung geht. Sie führt nicht zur Schwächung der Waldfläche oder des Waldes in der Schweiz, sondern stellt einfach eine vernünftige Abwägung dar. Es gibt nicht übermässig viele Fälle, deshalb kann man beim Rodungsverbot eine Ausnahme machen, sodass man in diesem Fall nicht noch die Landwirtschaft strafen muss, indem man die ganze Landwirtschaftsfläche wieder aufforstet. Klar haben wir eine gewisse Flexibilität, aber diese reicht in vielen Fällen nicht aus, und dann wird aufgrund der Standortgebundenheit für ein Bauprojekt gerodet und gleichzeitig trotz mehr Wald die bereits sehr knappe Fruchtfolgefläche eingeschränkt. Deshalb bin ich der Meinung, dass es in vielen Bereichen nötig ist - ich habe jetzt einige angetönt -, dass eine Flexibilisierung eintritt. Das Waldgesetz ist sonst nicht mehr zeitgemäss.
Mir scheint auch die Massnahme sinnvoll, dass die Hälfte in Form von qualitativen Aufwertungen geleistet werden kann, weil der Wald zum Teil auch qualitativ leidet und es hier [PAGE 994] Massnahmen zur Walderhaltung braucht. Ich denke hier an die Waldverjüngung, die sehr wichtig ist.
Vor diesem Hintergrund beantragt Ihnen der Bundesrat, diese Motion anzunehmen und diese Flexibilität zur Beibehaltung der Waldfläche - sie wächst dann einfach etwas weniger - und zum Schutz des Kulturlandes zu schaffen.
Mir wurde im Vorfeld dieser Motion die Frage gestellt, wie das bei der Windkraft sei. Wir haben ja im Rahmen des Mantelerlasses die erleichterte Erstellung von Windanlagen im Wald ermöglicht. Aber auch dort muss die Standortgebundenheit geprüft werden. Ein Wald muss erschlossen sein. Das hat eigentlich keinen unmittelbaren Zusammenhang mit der Erleichterung.
Es ist unzweifelhaft so: Wenn bei einem Windkraftwerk die Standortgebundenheit gegeben ist und ihm zugestimmt werden kann, läuft das unabhängig davon, was mit dieser Ersatzfläche dann gemacht wird. Wenn die Standortgebundenheit gestützt auf die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen gegeben ist, gibt es eine Bewilligung. Dann muss gerodet werden. Wenn gerodet werden muss, hilft dieses Gesetz, dass bei erteilten Bewilligungen nur die Hälfte gerodet wird und für die andere Hälfte Ersatzmassnahmen getroffen werden können.
Ich wage zu sagen, dass dies letztlich nicht mehr Windkraftwerke fördert, denn die Frage, was als Ersatzmassnahme getätigt werden muss, muss erst nach der Bewilligung des Windkraftwerks und nicht schon im Bewilligungsverfahren beantwortet werden. Wenn dann schon Windkraftwerke bewilligt werden, bin ich froh, wenn dann nicht noch Landwirtschaftsland dafür zur Verfügung gestellt wird. Deshalb bin ich klar der Auffassung, dass hier Ja gestimmt werden kann, unabhängig davon, ob man die Windkraft befürwortet oder gegen sie ist. Das wird die Menge der Windkraftanlagen nicht ändern. Es wird aber dort, wo Windkraftanlagen bewilligt werden, die landwirtschaftliche Fruchtfolgefläche als Kompensation schützen.