AB 358336
Suter Gabriela · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-06-12
Wortprotokoll
Das Waldgesetz ist neben dem Fischerei- und dem Jagdgesetz eines der ersten Gesetze im Umweltbereich. 2026 feiern wir 150 Jahre Waldgesetz. Unsere Vorfahren haben dem Wald in weiser Voraussicht und nicht von ungefähr Verfassungsrang gegeben und festgeschrieben, dass wir den verschiedenen Schutz- und Nutzfunktionen Sorge tragen müssen und dass der Bund Massnahmen zur Erhaltung des Waldes fördern muss. Rund ein Drittel der Schweizer Landesfläche ist vom Wald bedeckt, er beherbergt rund 40 Prozent aller Tier- und Pflanzenarten in der Schweiz. Der Wald erfüllt viele verschiedene wichtige Funktionen, früher wie heute: Er filtert CO2 aus der Luft, er reinigt unser Trinkwasser, er bietet uns Abkühlung und frische Luft und schützt vor Naturgefahren. Diese Funktionen werden immer wichtiger, insbesondere auch im Bereich Klimaschutz und CO2-Senke.
Das Rodungsverbot und der Rodungsersatz sind zentrale Pfeiler der Walderhaltung. Es ist unverständlich, dass man den Schutz des Waldes mit dieser Motion schwächen will. Ich beantrage Ihnen im Namen einer Minderheit der Kommission, die Motion abzulehnen, dies aus folgenden Gründen:
1.[NB]Der Wald ist unter Druck und in den letzten zehn Jahren praktisch nicht mehr gewachsen. Die Tendenz ist abnehmend, insbesondere im Mittelland. Das sehen Sie anhand der Zahlen, die im Waldbericht publiziert worden sind. Diese Tatsache, dass die Fläche insbesondere im Mittelland eher abnimmt, wurde auch in den Anhörungen erwähnt. Deshalb ist es wichtig, Realersatz in der Region zu leisten. Mit der Annahme der Motion Würth würde der Grundsatz des realen Ersatzes massiv abgeschwächt. Das würde den Druck auf die Waldflächen und den Wald insbesondere im Mittelland und der Talebene noch einmal erhöhen. Die Hauptursache, weshalb Landwirtschaftsflächen verschwinden, liegt aber nicht im Realersatz von Wald, sondern im Siedlungs- und Strassenbau. In der Kommission wurde uns gesagt, dass jährlich etwa 25 bis 30 Hektar Kulturland für den Realersatz verwendet werden. Das sind pro Kanton nur gerade ein bis zwei Fussballfelder pro Jahr. Zum Vergleich: Täglich wird schweizweit eine Fläche von acht Fussballfeldern zugebaut. Pro Jahr entspricht das fast 3000 Fussballfeldern.
2.[NB]Es gibt bereits heute eine Flexibilisierung. Die Revision der Artikel 7 und 10 des Waldgesetzes trat am 1.[NB]Juli 2013 unter dem Titel "Flexibilisierung der Waldflächenpolitik" in Kraft. Angeregt wurde sie durch die parlamentarische Initiative 09.474 der UREK-S mit dem gleichen Namen. Gemäss geltendem Artikel 7 Absatz 2 des Waldgesetzes können, um landwirtschaftliches Kulturland zu schonen, anstelle von Realersatz gleichwertige Massnahmen zugunsten des Natur- und Landschaftsschutzes getroffen werden. Das heute geltende Recht kennt also bereits das Instrument der qualitativen Ausgleichsmassnahmen. Diese sollen mindestens zu 50 Prozent auf der Waldfläche selbst erfolgen, um das landwirtschaftliche Kulturland zu schonen.
3.[NB]Wenn der Realersatz schwierig zu finden ist, dann unterstützen die Kantone die Suche aktiv über sogenannte Poollösungen. In vielen Kantonen gibt es ein Inventar von Flächen, beispielsweise des ASTRA oder der SBB, aber auch des Kantons oder der Gemeinden. Wie während der Anhörungen ausgeführt wurde, werden diese Poollösungen mehr und mehr in Anspruch genommen. Dank ihnen kann man bereits heute Rodungsbewilligungen erteilen, ohne dass Landwirtschaftsland als Realersatzfläche beansprucht wird. Wald Schweiz, der Schweizerische Forstverein, die Umweltverbände, aber auch die Konferenz für Wald, Wildtiere und Landschaft, sie alle wehren sich dezidiert gegen diese Motion.
Fazit: Die vom Motionär vorgesehene Gesetzesänderung ist unnötig, und das sagen auch die Fachverbände.
Ich bitte Sie deshalb, die Motion abzulehnen.