Arslan Sibel · Nationalrat · 2025-06-12
Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2025-06-12
Wortprotokoll
Sie haben es gehört, es geht darum, Strukturen zu unterbinden, die zur Geldwäscherei missbraucht werden können. Ziel des vorliegenden Gesetzes ist es, genau solchen Missbrauch konsequent zu bekämpfen. Es ist unbestritten, dass wir gesetzliche Anpassungen vornehmen müssen, einerseits zur Wahrung der internationalen Äquivalenz unserer Gesetzgebung, andererseits, um bei zukünftigen Länderprüfungen nicht durchzufallen. Deshalb ist es wichtig, dort regulatorisch einzugreifen, wo tatsächlich ein Risiko besteht. Das belastet weder das Schweizer Vereins- noch das Stiftungswesen generell, sondern sorgt lediglich dafür, dass potenzielle Risiken rechtlich angemessen adressiert werden.
Eine Schwächung des Gesetzentwurfes ergibt sich durch den Mehrheitsantrag, Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b, der Stiftungen und Vereine mit einer Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister in den Anwendungsbereich des Gesetzes einbezieht, ersatzlos zu streichen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Meldestelle für Geldwäscherei zwischen 2020 und 2024 mehrere hundert Verdachtsmeldungen zu Stiftungen und Vereinen erhalten hat. Der Missbrauch ist also nicht hypothetisch, sondern reell.
Die Minderheit I (Flach) unterbreitet daher einen Kompromissantrag. Statt alle Stiftungen und Vereine pauschal in den Anwendungsbereich aufzunehmen, sollen spezifisch jene Organisationen erfasst werden, bei denen ein erhöhtes Risiko besteht. Konkret beantragt die Minderheit I, dass folgende Organisationen in Artikel 2 aufgenommen werden: Stiftungen, die unter Bundesaufsicht stehen, und Familienstiftungen. Dieser Antrag folgt einem risikobasierten Ansatz, wie es auch internationalen Standards entspricht. Die Kriterien sind objektiv und klar definiert. Zudem wahrt dieser Ansatz die Verhältnismässigkeit und nimmt Rücksicht auf die grosse Mehrheit der unproblematischen Stiftungen und Vereine. Zudem eröffnet dieser Kompromiss dem Ständerat die Möglichkeit, sich differenziert mit dem Thema auseinanderzusetzen, und ermöglicht seiner Kommission, sollte dies gewünscht sein, eigene Anträge zu stellen.
Ich bitte Sie im Namen der Minderheit I, diesen Kompromissantrag zu unterstützen. Der Minderheitsantrag ist ein ausgewogener Mittelweg. Er stärkt die Effektivität der Geldwäschereibekämpfung, ohne unnötige Bürokratie für unproblematische Organisationen zu schaffen.