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Flach Beat · Nationalrat · 2025-06-12

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2025-06-12

Wortprotokoll

Die parlamentarische Initiative Gartmann 24.449 fordert, dass Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe c des Bundesgesetzes über die Wehrpflichtersatzabgabe gestrichen wird. Konkret geht es darum,[NB]dass[NB]nach[NB]dieser Bestimmung Parlamentarier von der Ersatzabgabe befreit sind, wenn sie wegen der Teilnahme an Sessions- oder Kommissionssitzungen ihren Militär- oder Zivildienst nicht leisten können. Der Initiant sieht darin ein ungerechtfertigtes Privileg. Er verweist auf das Prinzip der Wehrgerechtigkeit. Andere Dienstpflichtige müssen, so die Argumentation, bei Verhinderung den Dienst verschieben oder die Ersatzabgabe zahlen. Indem ausgerechnet Parlamentarier davon ausgenommen seien, lieferten sie ein schlechtes Vorbild.

Die Staatspolitische Kommission hat die Initiative am 28.[NB]März dieses Jahres beraten. Mit 13 zu 12 Stimmen beantragt die Kommission Ihnen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Die knappe Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass es sich bei der Regelung nicht um ein Privileg, sondern um eine sachlich begründete Notwendigkeit handelt. Die Grundlage dieser Ausnahme findet sich in Artikel 17 des Militärgesetzes sowie in Artikel 13 des Zivildienstgesetzes. Beide Gesetze befreien Bundesparlamentarier während ihrer politischen Tätigkeit vom Dienst. Wenn man gesetzlich vom Dienst befreit ist, dann ergibt sich daraus logischerweise auch die Befreiung von der Ersatzabgabe. Denn diese ist ja eine Ersatzleistung für nicht geleisteten Dienst. Das Parlament ist Teil unseres Milizsystems, und Parlamentarier sind systemrelevant. Ihre Teilnahme an den Sessions- und Kommissionssitzungen ist keine Nebensache. Sie sind ein zentraler Bestandteil unserer demokratischen Ordnung. Ähnlich wie bei den Rettungskräften oder Ärzten muss der Staat in gewissen Situationen Prioritäten setzen. Die politische Arbeit hat hier Vorrang.

Ich möchte betonen: Die Befreiung gilt nur für dienstleistende Parlamentarier, die tatsächlich wegen der politischen Termine keinen Dienst leisten können. Wer untauglich ist, zahlt ganz normal die Ersatzabgabe. Es gibt also keine allgemeine Ausnahmeregel für die Ratsmitglieder. Dazu kommt: Es handelt sich um eine temporäre Regelung. Die betroffenen Diensttage müssen nachgeholt werden, ansonsten fällt die Ersatzabgabe dennoch an. Die finanzielle Entlastung ist also weder dauerhaft noch pauschal.

Die Minderheit der Kommission argumentiert anders. Sie sagt, die Sessionstermine seien bekannt - warum also nicht einfach den Dienst entsprechend verschieben? Das ignoriert jedoch, dass die politische Tätigkeit nicht nur planbar, sondern öfters auch einmal unplanbar, aber unabdingbar ist. Dass wir unsere Milizstruktur nicht noch mit bürokratischen Hürden zusätzlich blockieren sollten, ist auch klar.

Aktuell sind laut Verwaltung drei Militärdienstleistende im Parlament tätig. Seit 2018 gab es übrigens keine Befreiungen.

Unsere Armee und unser Parlament beruhen beide auf dem Milizprinzip. Sie müssen miteinander vereinbar bleiben. Es geht hier nicht um Sonderrechte, sondern um ein funktionierendes Gleichgewicht zwischen den Staatsaufgaben.

Deshalb beantragt Ihnen die Kommissionsmehrheit, der Initiative keine Folge zu geben.