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Blunschy Dominik · Nationalrat · 2025-06-13

Blunschy Dominik · Nationalrat · Schwyz · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-06-13

Wortprotokoll

Die nationalrätliche Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen hat an ihrer Sitzung vom 28.[NB]April 2025 über die parlamentarische Initiative 24.468 beraten. Sie beantragt Ihnen mit 16 zu 9 Stimmen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.

Die parlamentarische Initiative fordert eine Ergänzung von Artikel 16 des Umweltschutzgesetzes. Ziel ist es, bei der Lärmsanierung von Strassen eine Priorisierung nach gesundheitlicher Dringlichkeit gesetzlich zu verankern.

Die Initiative greift ein reales und durchaus ernst zu nehmendes Problem auf: Übermässiger Strassenlärm beeinträchtigt die Lebensqualität vieler Menschen in unserem Land. Studien zeigen klar auf, dass Lärm krank machen kann, etwa durch Schlafstörungen, Stress oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Laut Bundesamt für Umwelt sind rund 1,6 Millionen Menschen in der Schweiz von Strassenlärm betroffen, der über den geltenden Grenzwerten liegt.

Die Initiative möchte diesem Umstand Rechnung tragen, indem sie eine gesetzlich verankerte Priorisierung verlangt: Sanierungen sollen zuerst dort erfolgen, wo besonders viele Menschen besonders stark betroffen sind. Dieses Anliegen ist im Grundsatz nachvollziehbar und berechtigt. Trotz der Anerkennung der Problematik hat die Kommission mehrheitlich entschieden, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Dieser Entscheid beruht auf einer Reihe sachlicher und struktureller Überlegungen:

1.[NB]Die bestehenden Regelungen reichen aus. Bereits heute bestehen in der Lärmschutz-Verordnung klare Vorgaben, wonach bei der Priorisierung von Sanierungsprojekten unter anderem die Anzahl betroffener Personen, das Ausmass der Grenzwertüberschreitungen sowie das Kosten-Nutzen-Verhältnis berücksichtigt werden müssen. Diese Kriterien bilden[NB]in[NB]der Praxis bereits eine fundierte Grundlage, um Sanierungen nach gesundheitlichen Gesichtspunkten zu gewichten.

2.[NB]Die föderalen Zuständigkeiten müssen respektiert werden. Etwa 90 Prozent der lärmbelasteten Strassen liegen in der Verantwortung von Kantonen und Gemeinden. Mit der angestrebten Änderung des Umweltschutzgesetzes würde der Bund de facto in operative Entscheide eingreifen, die heute in der Hoheit der Kantone liegen. Eine solche Regelung widerspricht dem Grundgedanken des Föderalismus und der subsidiären Aufgabenverteilung in der Schweiz. Die Kommission ist der Überzeugung, dass die Kantone in der Lage sind, die Priorisierung ihrer Projekte selbstständig und sachgerecht vorzunehmen - auch mit Unterstützung durch Programmvereinbarungen mit dem Bund.

3.[NB]Praktikabilität und Zielkonflikte: Eine gesetzliche Fixierung auf ein einzelnes Kriterium - die gesundheitliche Dringlichkeit - birgt das Risiko, andere wichtige Aspekte zu verdrängen. So müssen etwa der Zustand der Infrastruktur, sicherheitsrelevante Aspekte oder geplante Tiefbauprojekte ebenfalls in die Planung einfliessen. In der Praxis werden Sanierungen oft im Rahmen grösserer Bauprojekte umgesetzt; eine isolierte Lärmsanierung ist meist weder wirtschaftlich noch effizient. Eine gesetzlich verankerte Priorisierung könnte daher zu ineffizienten Einzelmassnahmen und unnötig hohen Kosten führen.

Ich komme zum Fazit: Die KVF-N teilt das gesundheitliche Anliegen der Initiantin. Wir anerkennen die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen übermässigen Lärms und befürworten eine konsequente Umsetzung der Lärmschutzvorgaben. Gleichzeitig erachtet die Kommission die bestehenden gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Grundlagen als ausreichend, um das Ziel der gesundheitlich begründeten Priorisierung zu erreichen. Eine Gesetzesänderung ist aus Sicht der Kommission nicht notwendig und auch nicht zielführend.