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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2025-06-16

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2025-06-16

Wortprotokoll

In der Lehre ist umstritten, ob die Teilzweckbindung von Lenkungsabgaben überhaupt zulässig ist. Aus finanz- und klimapolitischen Überlegungen wurde die Teilzweckbindung aber bereits 2008 im CO2-Gesetz verankert. Im Rahmen der Vernehmlassungsvorlage zur Revision des CO2-Gesetzes hatte sich der Bundesrat 2021 sogar für eine Erhöhung auf bis zu 49 Prozent ausgesprochen, was vom Parlament 2024 jedoch abgelehnt wurde.

Aufgrund des seither entstandenen hohen Entlastungsbedarfs im Bundeshaushalt erweist sich eine vorübergehende Erhöhung der Teilzweckbindung nun als nötig, um die mit dem Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit geschaffenen neuen Subventionen im anvisierten Umfang finanzieren zu können; dies auch, weil vorerst auf eine Erhöhung der CO2-Abgabe verzichtet werden soll. Um den rechtlichen Bedenken Rechnung zu tragen, schlägt der Bundesrat aber vor, die Erhöhung auf 41 Prozent zu begrenzen und zeitlich bis 2031 zu befristen.