Lexipedia

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2025-06-16

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2025-06-16

Wortprotokoll

Die allfällige Einführung der Individualbesteuerung setzt keine Harmonisierung der IT-Systeme der Kantone voraus, weshalb der Bundesrat diese auch nicht sicherstellen müsste.

Die Veranlagung der Einkommenssteuern ist Sache der Kantone. Dies gilt sowohl für die kantonalen Steuern wie auch für die direkte Bundessteuer. Diese kantonale Veranlagungshoheit ist in der Bundesverfassung verankert. Die Kantone können deshalb selbst entscheiden, welche IT-Systeme sie für die Steuerveranlagung nutzen. Folglich sind die Kantone für die rechtzeitige Umstellung der IT-Systeme verantwortlich. Sie können selbst entscheiden, ob sie die IT-Systeme untereinander harmonisieren möchten oder nicht. Stand heute [PAGE 1069] sind die IT-Systeme der Kantone nicht harmonisiert. Das bedeutet, dass die Kantone für die Steuerveranlagung teilweise unterschiedliche IT-Lösungen nutzen. Ein allfälliger Übergang zur Individualbesteuerung ändert daran nichts. Weiterhin würde gelten, dass die Kantone neben den kantonalen Steuern auch die direkte Bundessteuer veranlagen und einziehen, und sie können weiterhin frei entscheiden, welche IT-Systeme sie nutzen und ob sie diese Systeme untereinander harmonisieren möchten. Ein Übergang zur Individualbesteuerung könnte zwar eine Gelegenheit sein, eine Harmonisierung der Systeme zu erreichen, aber auch dieser Entscheid obläge den Kantonen.

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2025-06-16 | Lexipedia | Lexipedia