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Schwander Pirmin · Ständerat · 2025-06-16

Schwander Pirmin · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-06-16

Wortprotokoll

Hier geht es um die Wegweisung, und gerade in diesem Zusammenhang möchte ich zu zwei Ihrer Aussagen, Herr Bundesrat, Stellung nehmen. Sie haben gesagt, es gäbe Gerichtsurteile, in denen EU-Staaten, die sich nicht an die Regeln halten, zurückgepfiffen werden. Das ist meines Erachtens falsch. Es gibt ja gar keine Sanktionen. Wie können die EU-Staaten zurückgepfiffen werden, wenn es keine Sanktionen gibt? Also solche Gerichtsurteile müssen Sie mir einmal zeigen - Gerichtsurteile, in denen EU-Staaten zurückgepfiffen werden, obwohl es keine Sanktionen gibt und die Staaten trotzdem einfach weitermachen können.

Sie haben weiter gesagt, die Flüchtlingskrise in der Art, wie wir sie 2014/15 hatten und wie wir sie auch heute haben, oder die heutige Terrorismusbedrohung seien nicht voraussehbar gewesen. Gerade das Gegenteil ist wahr. 2005 hatten wir Szenarien diskutiert. Ein Szenario ist mir geblieben, ein Szenario, das nicht von mir stammt, sondern von einem ehemaligen Offizier des Nachrichtendienstes des Bundes. Dieser fragte, was Schengen machen, was Schengen beitragen könne, wenn Millionen Menschen von Afrika nach Europa drängen würden - Millionen, das war das Szenario. Dieser Offizier wurde damals fast ausgepfiffen. Es wurde gesagt, dass ein solches Szenario realitätsfremd sei und dass er aufhören solle. Das war damals die Reaktion der anderen Podiumsteilnehmer - das waren übrigens Nationalräte, die heute aber nicht mehr im Nationalrat sind.

Beim Terrorismus war es ebenso: Aus dem Publikum wurde die Frage gestellt, was Schengen böte, wenn sich Hunderte von Selbstmordattentätern als Schläfer in Europa einschleusen würden. Auch über diese Frage wurde gelacht, und es wurde gesagt, solche Szenarien gebe es nicht, man müsse beim Argumentieren schon auf dem Boden der Realität bleiben.

Herr Bundesrat, ich musste nochmals auf diese zwei Bemerkungen von Ihnen zurückkommen.

Nun zum Antrag der Minderheit, die Wegweisung sei sofort zu vollstrecken: Sie sagen selbst, dass die Wegweisungen direkt vollstreckt werden. Auch in der Botschaft und überall wird das immer gesagt. Im geltenden Recht geht der Satz mit "oder es kann [...]" weiter. Wenn Sie die neuen Regeln, die strenger sind, tatsächlich umsetzen wollen, wieso brauchen Sie dann noch die Bestimmung "oder es kann eine Ausreisefrist von weniger als sieben Tagen angesetzt werden"? Weshalb brauchen Sie das noch, wenn Sie ohnehin, wie Sie selbst sagen, praktisch alle Wegweisungen direkt vollstrecken? Dass Sie das tun, haben Sie und die Verwaltung mehrfach betont. Wieso brauchen Sie dann hier eine Ausnahme?

Es geht um Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit darstellen. Es geht um Fälle, bei denen es konkrete Anzeichen gibt, dass die betreffende Person untertauchen wird. Es geht um missbräuchliche Gesuche, die abgelehnt worden sind. Wir brauchen doch hier nicht noch eine Oder-Formulierung.

Sie haben im Eintretensvotum selbst gesagt, es gehe jetzt um präzisere Regeln, um strengere Kontrollen, um eine strengere Durchsetzung. Genau das hier ist eine strengere Durchsetzung. Wir brauchen kein "oder" mehr. Wir brauchen keine Ausnahmen mehr für Personen, die die öffentliche Sicherheit gefährden, für Personen, die sich der Ausschaffung entziehen wollen, für Personen, die missbräuchliche Gesuche eingereicht haben. Wieso brauchen wir hier noch Ausnahmen, wenn Sie beim Eintretensvotum gesagt haben, es gebe jetzt strengere Regeln bei Schengen/Dublin? Das ist ein Widerspruch. Diesen Widerspruch möchte die Minderheit auflösen.

Ich bitte Sie daher, der Minderheit zu folgen.