Beerli Christine · Ständerat · 2003-06-19
Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-19
Wortprotokoll
Herr Plattner vertritt immer mit Verve die Interessen der kantonalen Universitäten. Ich bin - ich sage dies, um meine Interessenbindung offen zu legen - die "Fachhochschulfrau" und möchte hier ein paar Worte zu diesen Fachhochschulen im Zusammenhang mit dem Finanzierungsbeschluss sagen. Wir sind sehr dankbar, dass in diesem Finanzierungsbeschluss doch eine massgebliche Erhöhung der Mittel vorgesehen ist. Es sind 285 Millionen Franken für die Rahmenkreditperiode von vier Jahren, und es ist auch eine anständige Aufstockung von 139 Millionen Franken bei der KTI, die eines unserer wichtigsten Arbeitsinstrumente ist.
Die Fachhochschulen, die 1996 gegründet worden sind, wachsen kräftig in ihre Aufgabe hinein. Sie bieten praxisorientierte Ausbildung an, mit gutem Erfolg. Sie betreiben aber auch immer mehr angewandte Forschung und Entwicklung und haben hier sehr wenige Mittel zur Verfügung; Sie wissen es. Man hat im Rahmen dieses dreigliedrigen Leistungsauftrages, der neu im Gesetz verankert ist, weitere Aufgaben übernommen. Man hat diese neuen Aufgaben praktisch mit den gleichen Mitteln übernommen, die man vorher zur Verfügung hatte. Das war nicht einfach, man tut dies jedoch mit grosser Motivation und ist dankbar dafür, dass die Anstrengungen anerkannt werden und dass man hier in dieser nächsten Kreditperiode mit einer gewissen Aufstockung der Mittel von Bundesseite rechnen kann.
Wir alle werden aber natürlich zu zwei Dritteln von den Kantonen finanziert, und hier sind immer sehr grosse Sparanstrengungen vonnöten, da die kantonalen Budgets sehr eng sind. Ich erlaube mir hierzu eine ganz kleine Klammerbemerkung: Die kantonalen Budgets werden mit dem Steuerpaket noch viel enger werden. Ich rufe mir das Gespräch in Erinnerung, das ich gestern mit meinem Erziehungsdirektor gehabt habe. Er hat mir gesagt, die Universität koste den Kanton Bern 200 Millionen Franken und die Ausfälle, die wir mit dem Steuerpaket allenfalls einfahren würden, würden sich gerade auf denselben Betrag belaufen. Diese Ausfälle werden ganz klar auch auf die Bereiche durchschlagen, die wir heute hier im Rahmen dieser Bildungs- und Forschungsbotschaft besprechen.
Wie gesagt, ich bin dankbar, dass die Mittel des Bundes für die nächsten vier Jahre etwas aufgestockt werden. Ich denke aber auch, dass der Bund hier gewisse Bedingungen stellen kann. Er hat sie gestellt, muss dann aber deren Einhaltung auch strikte kontrollieren. Sie wissen es, die Fachhochschulen haben Auflagen erhalten. Sie sollen und müssen bis im Herbst dieses Jahres ihre Strukturen bereinigt haben. Ich möchte hier den Bundesrat ermutigen, dass diese Strukturbereinigung dann auch richtig und gut überprüft wird und dass er auch bereit ist, allenfalls gegen diejenigen Fachhochschulen die notwendigen Schritte einzuleiten, die ihren Aufgaben nicht nachgekommen sind, und diejenigen zu belohnen, die die Aufgaben erfüllt haben. Ich denke, wenn man es umgekehrt machen würde, dann würde man in der Tat die Motivation derjenigen brechen, die jetzt wirklich einen grossen Arbeitseinsatz gezeigt und mit viel Mühe und Not und auch mit Schwierigkeiten versucht haben, die Bedingungen, die ihnen auferlegt worden sind, zu erfüllen.
Ich denke auch, dass die Fachhochschulen mit den "Peer Reviews" in gewissen Bereichen schon etwas weiter sind als die universitären Hochschulen. Sie haben jetzt in ihrer kurzen Lebenszeit seit 1996 schon zwei "Peer Reviews" hinter sich. Ich denke, das ist eine gute Sache, und man wird versuchen, im Bereich der Qualitätssicherung weiterzugehen.
Was uns bevorsteht, ist die Umsetzung von "Bologna". Damit wir das tun können, müssen wir das Fachhochschulgesetz revidieren; das ist ein wichtiges Anliegen, das jetzt zeitgerecht umgesetzt werden sollte. Wir müssen im Rahmen der Umsetzung von "Bologna" sehr gut darauf achten, dass wir uns gegenüber den universitären Hochschulen nicht in einen Nachteil versetzen, weil unsere Ausbildung bis zum Master allenfalls länger geht als die Ausbildung zu einem universitären Master. Wenn es uns nicht gelingen sollte - was ich wirklich nicht hoffe; es muss uns gelingen -, dass wir die Ausbildungsdauer für einen universitären Master und einen Fachhochschul-Master gleich lange halten, würden wir uns den Ast absägen, auf dem wir sitzen. Wir würden damit noch viel mehr dazu beitragen, dass die jungen Leute den gymnasialen Weg über die Universitäten wählen und nicht den an sich schon anstrengenden Weg über die Berufslehre, als Königsweg die Berufsmaturität und dann die Fachhochschule. Es bleibt hier viel Arbeit zu tun, damit wir die Forderung nach gleich langen Spiessen umsetzen können.
Wenn ich mich auch mit grosser Überzeugung für den Artikel 2, den Sie gerade nachher besprechen werden, und die Aufstockung auf 80 Millionen Franken bei den GSK-Berufen eingesetzt habe, dann hat dies einen Zusammenhang mit der Revision des Fachhochschulgesetzes, wie ich soeben ausgeführt habe. Herr Bundesrat Deiss hat es schon erwähnt. Ich glaube, dass wir hier mit der Aufstockung auf 80 Millionen Franken den starken Widerstand der EDK und der Kantone gegen die Revision des Fachhochschulgesetzes etwas mildern konnten. Die Kantone fühlen sich jetzt hier, da der Bund 80 Millionen Franken für die Integration der GSK-Berufe zur Verfügung stellt, ernst genommen. Sie sind auch bereit, auf die Revision des Fachhochschulgesetzes einzutreten; das ist für uns von wesentlicher Bedeutung.
Ich habe aber nicht nur wegen der Revision des Fachhochschulgesetzes versucht, diesen Antrag mit der Kommission gemeinsam zu erarbeiten - ich danke der Kommission auch, [PAGE 701] dass sie bereit war, fast einen ganzen Tag zu suchen, wo wir den Ersatz für die Aufstockung, die wir hier vornehmen, finden können -, sondern auch deshalb, weil ich überzeugt bin, dass es materiell richtig ist, für die GSK-Berufe, die vor allem auch Frauenberufe sind, eine tertiäre Ausbildung zu erarbeiten und zur Verfügung zu stellen. Es ist richtig und auch ein Gleichstellungsanliegen, wenn wir hier gewisse Mittel zur Verfügung stellen. Mit den 40 Millionen Franken, wie sie in der ursprünglichen Botschaft des Bundesrates enthalten gewesen sind, wäre es einzig möglich gewesen, die Hochschulen für Soziales in der gleichen Art und Weise knapp so weiterzufinanzieren, wie das bis anhin getan worden ist. Man hat ihnen nämlich die Finanzierungsbasis, die bis jetzt gegolten hat, mit dem neuen Berufsbildungsgesetz weggenommen. Die neuen 40 Millionen Franken hätten gerade knapp diese Finanzierungsbasis wiederhergestellt; es wäre überhaupt nichts für die Gesundheits- und die Kunstberufe vorhanden gewesen. Wenn wir jetzt auf 80 Millionen Franken aufstocken, dann ist die Basis der Hochschulen für Soziales gesichert, und es ist auch noch ein gewisser Betrag für die Bereiche Gesundheit und Kunst vorhanden.
Ich denke, dass das der richtige Weg ist; ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie ihm so zustimmen.