Rossi Viktor · 2025-06-16
Rossi Viktor · Bern · 2025-06-16
Wortprotokoll
Wie wir gehört haben, soll der Bundesrat mit der vorliegenden Motion beauftragt werden, dem Parlament bis Ende 2026 ein Konzept vorzulegen, wie die Zahl der ausserparlamentarischen Kommissionen für die kommende Legislatur um mindestens einen Viertel reduziert werden kann. In der Begründung des Vorstosses wird insbesondere kritisiert, dass Kommissionen nach Aufgaben und Themen suchen, um ihre Existenz zu rechtfertigen, dass Kommissionen nur einmal jährlich tagen oder mit zu vielen Mitgliedern besetzt sind. Weiter seien die ausserparlamentarischen Kommissionen auch ein Kostenfaktor, weshalb sich im Rahmen der laufenden Sparbemühungen eine kritische Überprüfung aufdränge.
Vorab sei festgehalten, dass sowohl die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates als auch die Parlamentarische Verwaltungskontrolle (PVK) bei ihrer Untersuchung der ausserparlamentarischen Verwaltungskommissionen im Jahr 2022 zum Schluss kamen, dass diese Kommissionen in der Regel recht- und zweckmässig eingesetzt werden und dass sie ihre Leistungen fachlich fundiert, breit abgestützt sowie adressatengerecht aufgearbeitet und zeitgerecht erbringen. Im Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates wird, wie auch bereits im Bericht der PVK, festgehalten, dass nur wenige ihrer Aufgaben von Dritten zweckmässiger oder effizienter erledigt werden können. Ausserparlamentarische Kommissionen bieten für die Bundesverwaltung daher eine kostengünstige Möglichkeit, Fachwissen verfügbar zu machen. Gewisse Kritikpunkte, die als Begründung für den vorliegenden Vorstoss aufgeführt werden, werden indessen in den Empfehlungen der GPK-S ebenfalls angesprochen.
Dem Bundesrat ist es selbstverständlich ein Anliegen, dass Kommissionen aufgehoben werden, welche die gesetzlichen Vorgaben nicht oder nicht mehr erfüllen. Alle vier Jahre werden die ausserparlamentarischen Kommissionen im Rahmen des gesetzlichen Auftrages deshalb anlässlich der Gesamterneuerungswahlen auf ihre Notwendigkeit, ihre Aufgaben und auch auf ihre Zusammensetzung hin überprüft. Das ist ein Vorgang, der alle vier Jahre und nicht erst seit Erscheinen des GPK-Berichtes stattfindet. Bereits in den vergangenen Überprüfungs- und Gesamterneuerungsprozessen wurden regelmässig Kommissionen aufgehoben oder mit anderen Kommissionen zusammengelegt. Wir haben vorhin auch etwas über die Zahl der Kommissionen gehört; die Anzahl der ausserparlamentarischen Kommissionen hat in den letzten Jahren abgenommen und nicht zugenommen. Und wenn ich noch etwas weiter zurückblende: Im Jahr 2009 war der Bestand bei 133 ausserparlamentarischen Kommissionen. Seither hat sich die Zahl von 133 auf 104 reduziert, also um über 20 Prozent.
Da die Motion auch die Kosten thematisiert: Die Reduktion um 15 Kommissionen in den letzten acht Jahren hat zu einer Kostenreduktion von 368[NB]000 Franken pro Jahr geführt - nicht pro Kommission, sondern alle 15 aufgehobenen Kommissionen zusammengerechnet.
Der Bundesrat hat im Jahr 2023 beschlossen, dass die Empfehlungen der GPK-S als Grundlage für die nächste Überprüfung der ausserparlamentarischen Kommissionen dienen und Schwerpunkte dieser Arbeiten darstellen sollen. Um deutlich zu machen, dass diese Überprüfungen mit der notwendigen Sorgfalt und im Hinblick auf eine mögliche Aufhebung einzelner Kommissionen erfolgen, hat die Bundeskanzlei in Absprache mit den Departementen festgelegt, dass diese Arbeiten vorgezogen werden, sodass die Liste der aufzuhebenden Kommissionen bereits Ende dieses Jahres vom Bundesrat verabschiedet werden kann. Die entsprechenden Arbeiten laufen also bereits; deren Konzeption wird durch die Empfehlungen der GPK-S vorgegeben.
Die vorliegende Motion gibt pauschal vor, die Anzahl der ausserparlamentarischen Kommissionen um einen Viertel zu reduzieren. Der Bundesrat ist diesbezüglich der Auffassung, dass diese pauschale, undifferenzierte Vorgabe den Aufgaben der Kommissionen nicht gerecht wird. Weiter unterscheidet der Vorstoss nicht zwischen entscheidungsbefugten Behördenkommissionen und beratenden Verwaltungskommissionen. Rund ein Viertel dieser Kommissionen gehört zur ersten Kategorie; sie sind formell-gesetzlich verankert und haben wichtige Aufsichtsaufgaben. Wir sprechen beispielsweise von der Eidgenössischen Spielbankenkommission oder von der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle.
Ich kann zusammenfassend festhalten, dass wir inhaltlich bereits auf dem Weg sind, den die Motion vorgibt. Zeitlich sind wir sogar schneller unterwegs, als es die Motion verlangt. Sie sehen, der Bundesrat verfolgt das gleiche Ziel. Die wichtige und gesetzlich vorgesehene Überprüfungsarbeit muss jedoch einzelfallbezogen und mit der notwendigen Sorgfalt erfolgen.
Der Bundesrat beantragt Ihnen daher die Ablehnung der Motion.