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Gössi Petra · Ständerat · 2025-06-16

Gössi Petra · Ständerat · Schwyz · FDP-Liberale Fraktion · 2025-06-16

Wortprotokoll

Die Staatspolitische Kommission hat die vorliegende Motion am 28.[NB]April dieses Jahres vorberaten und beantragt Ihnen mit 6 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion anzunehmen. Der Bundesrat beantragt hingegen die Ablehnung der Motion. Da kein Minderheitsantrag vorliegt, werde ich in meiner Berichterstattung auch auf die kritischen Fragen eingehen, die in der Kommissionsberatung zum Teil gestellt wurden.

Die Motion wurde am 19.[NB]Dezember 2024 von der FDP-Liberalen Fraktion im Nationalrat eingereicht und am 10.[NB]März dieses Jahres von der grossen Kammer mit 127 zu 61 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Die Motion nimmt ein Anliegen auf, das auch schon in anderen Vorstössen thematisiert wurde und Gegenstand von Diskussionen war, wenn auch immer natürlich mit einem leicht anderen Fokus oder auf eine andere Art und Weise. Übergeordnet geht es darum, dass Wegweisungen schneller und effizienter vollzogen werden müssen. In diesem Zusammenhang hat der Ständerat erst kürzlich, in der Frühjahrssession, die Motion Fässler Daniel 24.3937 angenommen, mit welcher verlangt wird, dass Wegweisungsverfügungen rascher und konsequenter vollzogen und dass die gesetzlich vorgegebenen Ausreisefristen eingehalten werden. Mit der vorliegenden Motion verlangt die FDP-Liberale Fraktion hingegen, dass der Bundesrat Massnahmen prüft und umsetzt, welche die Kantone beim Vollzug der Wegweisung unterstützen. Konkret geht es dabei um Massnahmen zur besseren Koordination zwischen Bund und Kantonen. Mit diesen sollen beispielsweise Hürden in Bezug auf Abflugzeiten oder auch andere logistische Herausforderungen beseitigt werden. Zudem soll ein System etabliert werden, das Kantone mit einer besonders hohen Anzahl an Rückführungen mit Unterstützungspersonal oder zusätzlichen Mitteln für operative Kosten entlastet.

Die im Vorstoss beantragten Massnahmen zielen darauf ab, dass die Effizienz im Vollzugsprozess erhöht wird und Wegweisungen effektiv vollzogen werden können. Faktisch geht es um die Wahrung der Handlungsfähigkeit der Schweiz in der Migrationspolitik durch eine Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen. Bei der vorliegenden Motion geht es darum, den Wegweisungsvollzug organisatorisch, strategisch und finanziell effizienter zu gestalten. Bei der Motion Fässler Daniel ging es darum, die Ausreisefristen einzuhalten bzw. diese zu kürzen, damit der Vollzug schneller abgewickelt werden kann.

Der Bundesrat lehnt die Motion ab, das habe ich eingangs bereits erwähnt. Er begründet die Ablehnung unter anderem damit, dass die Schweiz zu den vollzugsstärksten Staaten Europas zähle und dass ein Teil der Anliegen der Motionärin entweder schon umgesetzt worden sei oder in die Zuständigkeiten der Kantone falle. Diese Argumente haben der Mehrheit der Staatspolitischen Kommission aber nicht genügt. Der springende Punkt ist hier nämlich, dass die Schweiz über keine Bundespolizei für Rückführungen verfügt. Das bedeutet, dass ein Effizienzgewinn nur zusammen mit den Kantonen erreicht werden kann - dort setzt die vorliegende Motion an. Der Bund kann selber keine Polizisten bereitstellen; deshalb liegt der Schwerpunkt bei der Unterstützung der Kantone. In der Kommission wurde vonseiten der Verwaltung klar ausgeführt, dass nicht alle Kantone den Vollzug gleich effizient umsetzen würden. Es wurde auch explizit darauf hingewiesen, dass die interkantonale Zusammenarbeit in diesem Bereich weiter verbessert werden könne.

Aus der Kommission wurde kritisch angemerkt, dass Kantone immer wieder Unterstützung für Aufgaben erhielten, die sie eigentlich eigenständig zu bewältigen hätten, oder auch, dass die Verwaltung und der Bundesrat schon alles unternähmen, um die Situation zu verbessern. Insbesondere wurde darauf hingewiesen, dass die Kantone verschiedene politische Sensibilitäten hätten. Diese Einwände genügten der Kommissionsmehrheit aber nicht. Die Vollzugszahlen der Kantone sind schon lange bekannt. Mit diesem Vorstoss soll deshalb auch nicht über eine föderal bedingte unterschiedliche Einstellung der Kantone lamentiert werden, sondern es soll gesamtschweizerisch eine wichtige, ernsthafte und nachhaltige Veränderung der Situation sowie eine Verbesserung des gesamten Asylsystems herbeigeführt werden.

Auch der Verweis darauf, dass die Schweiz europaweit zu den vollzugsstärksten Ländern gehört, vermochte die Kommissionsmehrheit nicht von einer Ablehnung der Motion zu überzeugen, weil für die Mehrheit die Stimmungslage in den jeweiligen Kantonen offensichtlich klar ist. Es muss mehr gehen, und die Unzufriedenheit in der Bevölkerung wächst, auch wenn in vielen Ländern Europas die Wegweisungsquoten tiefer sind als in der Schweiz. Dabei dürfen Sie nicht vergessen, um es in den Worten des Philosophen Sören Kierkegaard zu sagen: "Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit."

Ich bitte Sie deshalb um Unterstützung dieser Motion.