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Schwander Pirmin · Ständerat · 2025-06-16

Schwander Pirmin · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-06-16

Wortprotokoll

Erlauben Sie mir, Herr Präsident, eine Vorbemerkung. Den Inhalt der Motion Riner wie auch der Motion Schmid Pascal haben wir eigentlich bereits in der ausserordentlichen Session vom 13.[NB]März 2025 behandelt. Damals wurde auch über die Sinnhaftigkeit von ausserordentlichen Sessionen und insbesondere über die Sinnhaftigkeit der Einreichung gleichlautender Vorstösse in beiden Räten diskutiert.

Die Motion Riner will den Bundesrat beauftragen, die Bewegungsfreiheit von Personen im Asylverfahren, von abgewiesenen Asylsuchenden sowie von Migrantinnen und Migranten ohne Aufenthaltsrecht, gegen die ein Strafverfahren wegen eines Vergehens oder Verbrechens nach Strafgesetzbuch oder Betäubungsmittelgesetz läuft, bis zum Strafvollzug und zur Ausschaffung systematisch einzuschränken.

Der Bundesrat beantragte bereits dem Nationalrat die Ablehnung der Motion. Der Nationalrat nahm die Motion aber am 10.[NB]März 2025 mit 116 zu 69 Stimmen bei 4 Enthaltungen an. Wie bereits in den Vorbemerkungen angedeutet, haben wir am 13.[NB]März eine gleichlautende Motion mit 28 zu 11 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen. In der Kommission haben wir das zur Kenntnis genommen und gesagt, dass wir eigentlich ein paar Monate oder ein paar Wochen danach jetzt nicht einen anderen Beschluss als am 13.[NB]März 2025 fassen können.

Ich möchte trotzdem noch zwei, drei inhaltliche Bemerkungen machen. Die Motion will die Bewegungsfreiheit von Personen im Asylverfahren konsequent einschränken und den Bundesrat beauftragen, die gesetzlichen Grundlagen dafür zu schaffen, sofern sie nicht schon vorhanden sind. Der Bundesrat sagt in seiner Stellungnahme, gewisse Grundlagen oder gewisse Verfahren seien bereits vorhanden. Es müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein: Es geht erstens um abgewiesene Asylbewerberinnen und Asylbewerber, es geht zweitens um Personen, die keine Aufenthaltsrechte haben, und es geht drittens um Personen, die unter Verdacht stehen, eine Straftat begangen zu haben. Es geht also genau um den Personenkreis, der diese drei Kriterien erfüllt.

Selbst der Bundesrat erklärt in der Stellungnahme zu zwei Interpellationen, dass Asylsuchende in einem besonderen Zentrum untergebracht werden können, wenn sie die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich gefährden oder durch ihr Verhalten den Betrieb und die Sicherheit der Zentren des Bundes erheblich stören.

All diese Begründungen haben den Ständerat bereits im März 2025 dazu bewogen, die gleichlautende Motion anzunehmen, auch wenn der Bundesrat auf die strafrechtlichen Möglichkeiten auf kantonaler Ebene bezüglich Untersuchungshaft und Freiheitsstrafen hingewiesen hat.

Ich gehe auf ein paar Argumente des Bundesrates noch ein, vielleicht erwähnt Bundesrat Jans sie auch noch. Der Bundesrat hat auch auf die administrativen Massnahmen hingewiesen, die auf kantonaler Ebene bereits jetzt möglich sind. Er hat auch darauf hingewiesen, dass es schwierig ist, pauschal alle Beschuldigten auf die eine oder andere Art festzusetzen und zu kontrollieren. Wenn man das umsetzen möchte, gehe es um 7000 Personen. Es sei sehr schwierig, das praktisch umzusetzen; solche Unterkünfte und Immobilien seien schwierig zu finden. Ebenso hat der Bundesrat auf die Verhältnismässigkeit hingewiesen: Ein Automatismus sei nie verhältnismässig. Deshalb lehnt der Bundesrat diese Motion ab.

In der Kommission haben wir der Motion mit 7 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt. Ich bitte Sie namens der Kommission, dieser Motion wie derjenigen im März auch zuzustimmen.